Haltung der Bundesregierung zu der Lehrplanerweiterung (Kadettenausbildung) bei der mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt geförderten Deutschen Schule in Johannesburg
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Schule in Johannesburg im ersten Quartal 1987 eine finanzielle Unterstützung von über 600 000 Rand von der südafrikanischen Regierung erhielt und damit ausdrücklich als südafrikanische Privatschule gemäß Gesetz 104 vom 24. September 1986 anerkannt wurde (vgl. Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 25. März 1987)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß sich die Deutsche Schule in Johannesburg damit vollends den Bestimmungen für weiße Schulen im Apartheid-Staat unterworfen hat und nach dem vorgeschriebenen Curriculum der zuständigen Provinzbehörde vom achten Schuljahr an der obligatorische Lehrplan um zwei Wochenstunden „Kadettenausbildung" sowie eine Wochenstunde „moralische Bereitschaft" erweitert wurde?
Trifft es zu, daß mehr als 60 % des gesamten Haushalts der Deutschen Schule in Johannesburg aus dem Bundeshaushalt finanziert wird?
Welche Auswirkungen wird die staatliche Anerkennung der Deutschen Schule in Johannesburg und die damit verbundene Übernahme der in Frage 2 aufgeführten Lehrplanerweiterungen im Rahmen des Apartheid-Schulsystems auf ihre Förderung aus dem Bundeshaushalt haben?