Zur Lage der Staatsfinanzen
der Abgeordneten Dr. Apel, Diller, Esters, Kühbacher, Nehm, Purps, Reschke, Sieler (Amberg), Frau Simonis, Dr. Struck, Waltemathe, Walther, Wieczorek (Duisburg), Würtz, Zander, Bernrath, Ibrügger, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Seit Beginn des Jahrs 1987 haben sich die Meldungen über eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Entwicklung und damit eine Verschlechterung der Lage der öffentlichen Finanzen zugespitzt. Unsicherheiten bestehen auch nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts 1988 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes bis 1991 im Kabinett weiter fort, weil wesentliche Fragen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und ihre Rückwirkungen auf die öffentlichen Haushalte, zur Finanzierung der Steuerentlastung 1990 und zur Berücksichtigung von Mehrausgaben und Mindereinnahmen ungeklärt sind.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
I. Auswirkungen der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung auf die öffentlichen Haushalte
1. Welche reale Wachstumsentwicklung hat die Bundesregierung für die mittelfristige Steuerschätzung im Mai 1986 und im Mai 1987 im einzelnen für die Jahre 1987 bis 1991 vorgegeben?
2. Welche Preisentwicklung (Deflator) hat die Bundesregierung für die mittelfristige Steuerschätzung im Mai 1986 und im Mai 1987 im einzelnen für die Jahre 1987 bis 1991 vorgegeben?
3. Bedeutet die Korrektur des realen Wachstums von 2,5 v. H. auf 1,8 v. H. nur für das Jahr 1987, daß die rd. 60 Mrd. DM Steuerausfälle aus der jüngsten Steuerschätzung für 1987 bis 1990 für Bund, Länder und Gemeinden nur als Basiseffekt aufgrund des reduzierten Wachstums für 1987 zustande kommen und nicht etwa aufgrund einer wesentlichen Korrektur der Wachstumsannahmen auch für die Jahre 1988 ff.?
4. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Wachstumsannahmen des Bruttosozialprodukts (BSP) lediglich für 1987 von 2,5 v. H. auf 1,8 v. H. korrigiert, und mit welcher Begründung sind die Wachstumsannahmen 1988 bis 1991 bei 2,5 v. H. belassen worden.
5. Sind die Annahmen von 4,5 bzw. 4,6 nominales BSP-Wachstum für 1988 bis 1991 in der jüngsten Steuerschätzung durch die Bundesregierung eher eine Obergrenze des Wachstums oder aber eine mittlere Schätzung ohne großes Risiko?
6. Wieviel weniger an Einnahmen für den Staat bedeutet 1 Prozentpunkt geringeres Wachstum, das der Bundesfinanzminister als Ministerpräsident von Schleswig-Holstein am 25. September 1981 im Bundesrat damals mit fast 7 Mrd. DM angegeben hat?
7. Welche positiven Wirkungen erwartet die Bundesregierung aus den Steuerentlastungen 1988 bzw. 1990 im Hinblick auf Wirtschaftswachstum, Arbeitslosigkeit, Investitionstätigkeit in absoluten Zahlen?
8. Welche Auswirkungen hat die in der Steuerschätzung vorgenommene Reduzierung des Wachstums mittelfristig tendenziell auf die finanzielle Entwicklung der Bundesanstalt für Arbeit?
II. Entwicklung der Verschuldung und Zinsausgaben
1. Wie hoch war der Gesamtschuldenstand des Bundes, seiner einzelnen Sondervermögen (einschließlich Bundesbahn und Bundespost), der Länder und der Gemeinden (Angaben je getrennt und insgesamt) am Ende der Jahre seit 1982, und wie wird er sich nach der mittelfristigen Finanzplanung bzw. den mittelfristigen Vorausschätzungen bis 1991 entwickeln (ggf. Schätzzahlen)?
2. Wie hoch war die Nettokreditaufnahme in den einzelnen Jahren seit 1983 beim Bund, seinen einzelnen Sondervermögen, den Ländern und Gemeinden, und wie sieht die weitere Entwicklung in den Finanzplanungen und mittelfristigen Vorausschätzungen bis 1991 aus (Angaben je getrennt und insgesamt, ggf. Schätzzahlen)?
3. Wie gliedert sich der Gesamtschuldenstand des Bundes am 31. Dezember 1986 nach Darlehensarten und Fälligkeiten auf (die Angaben sollen die Bruttotilgungsverpflichtungen in den einzelnen Jahren ab 1986 erfassen)?
4. Wie hoch waren die Zins- und Tilgungsverpflichtungen in den einzelnen Jahren seit 1983 beim Bund, seinen einzelnen Sondervermögen, den Ländern und Gemeinden (Angaben je getrennt und insgesamt), und wie werden sie sich bis 1991 unter Berücksichtigung der geplanten Neuverschuldung weiter entwickeln (ggf. Schätzzahlen)?
5. Welche Annahmen über die Entwicklung (Höhe) der Zinsen (aufgegliedert nach Darlehensarten und durchschnittlich insgesamt) liegen den Ansätzen für die Verzinsung im Bundeshaushalt 1988 und im Finanzplan des Bundes bis 1991 zugrunde?
6. Welche Zinsverpflichtungen sind für die Jahre 1984 bis 1991 durch die Neuverschuldung des Bundes in den Jahren von 1983 bis 1990 bedingt?
7. Welche zusätzlichen Zinsverpflichtungen für die einzelnen Jahre von 1984 bis 1991 würden sich rechnerisch ergeben, wenn der Bund in Höhe der tatsächlichen oder haushaltsmäßig erwarteten Bundesbankgewinne von 1983 bis 1990 Neuschulden hätte aufnehmen und dafür Zinszahlungen hätte erbringen müssen (vgl. Drucksache 10/3829, Frage 22, für den Zeitraum bis 1989)?
8. Welche jährliche Mehrbelastung ergibt sich für den Bund, seine Sondervermögen, die Länder und die Gemeinden (Angaben je getrennt) bei einer Zinserhöhung von durchschnittlich 1 v. H. (bezogen auf den Bruttokreditbedarf im Jahre 1986)?
9. Wenn das gesamtstaatliche Defizit nach der mittelfristigen Vorausschau im Finanzplanungsrat 1990 mit 64,5 Mrd. DM angenommen wird und für den Bund eine Neuverschuldung von gut 30 Mrd. DM vorgesehen ist, trifft es dann zu, daß das Defizit für Länder und Gemeinden bei über 30 Mrd. DM liegt und bei den Gemeinden ein Defizit von rund 10 Mrd. DM zu erwarten ist?
III. Bundeshaushalt 1987
1. In welcher Höhe und für welche Einzelpläne sind vom Bundesfinanzminister 1987 Sperren verfügt worden, um die im Haushaltsgesetz des Bundes verankerte Haushaltssperre in Höhe von 1,1 Mrd. DM zu erwirtschaften, und welche Maßnahmen (wichtigere Positionen) werden davon in welcher Höhe betroffen?
2. In welchem Umfang mußten bisher in welchen Einzelplänen vom Bundesfinanzminister verfügte Sperren aufgrund von Gegenvorstellungen der betroffenen Bundesminister wieder rückgängig gemacht werden?
3. Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die Erwirtschaftung der Ausgabensperre 1987 nicht durch über- und außerplanmäßige Ausgaben in anderen Bereichen unterlaufen wird?
4. Bei welchen Haushaltsansätzen lag das Halbjahresergebnis 1987 bei mehr als 50 v. H. des Ansatzes (nur Mehrbeträge ab 50 Mio. DM aufwärts)? Höhe dieser Mehrbeträge im Einzelfall?
5. Bei welchen Haushaltsansätzen ist schon jetzt absehbar, daß sie im zweiten Halbjahr 1987 den Soll-Ansatz über- bzw. unterschreiten (nur Mehr-/Minderbeträge ab 50 Mio. DM)?
6. Mit welchen Jahresdurchschnittszahlen für Arbeitslose und Kurzarbeiter rechnet die Bundesregierung nunmehr aufgrund revidierter Wirtschaftsprognosen und der neuesten Arbeitsmarktentwicklung für 1987 (Gegenüberstellung der neuen Jahresdurchschnittszahlen mit den bisherigen Annahmen)? Sind hieraus Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt und die Bundesanstalt für Arbeit zu erwarten?
7. Wie erklärt sich der Anstieg der Neuverschuldung des Bundes 1987 auf 26,28 Mrd. DM, wenn man neben den Steuerausfällen in Höhe von 4 Mrd. DM berücksichtigt, daß die Investitionsausgaben des Bundes laut Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 2. Juli 1987 gegenüber dem Soll 1987 in Höhe von 34,6 Mrd. DM um 500 Mio. DM gekürzt wurden und die Gesamtausgaben des Bundes dennoch weiterhin unkorrigiert mit 268,55 Mrd. DM angegeben wurden?
8. Bei welchen Investitionsausgaben des Bundes werden die insgesamt 500 Mio. DM Minderausgaben für 1987 im einzelnen erwartet?
9. Welche Privatisierungsmaßnahmen führen zu den insgesamt angesetzten Privatisierungserlösen in Höhe von 5,1 Mrd. DM für 1987 (3,3 Mrd. DM) und 1988 (1,8 Mrd. DM)?
IV. Investitionen
1. Wie haben sich seit 1982 die investiven Ausgaben des Bundes und der Anteil der investiven Ausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes (Investitionsquoten) entwickelt, und wie entwickeln sie sich künftig nach dem Finanzplan des Bundes 1987 bis 1991, aufgegliedert nach
- Sachinvestitionen,
- Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen,
- Darlehensgewährung, Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen und insgesamt?
2. Wie haben sich von 1982 bis 1986 die investiven Ausgaben der Länder bzw. Gemeinden und der Anteil der investiven Ausgaben an den Gesamtausgaben der Länder bzw. Gemeinden entwickelt, aufgegliedert nach
- Sachinvestitionen,
- Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen,
- Darlehensgewährung, Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen und insgesamt?
3. Wie haben sich seit 1982 die investiven Ausgaben des Bundes und der Anteil der investiven Ausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes entwickelt, und wie entwickeln sie sich künftig nachdem Finanzplan des Bundes 1987 bis 1991, wenn man Gewährleistungen, BAföG- und Entwicklungshilfedarlehen abzieht, bei denen sich nach Aussage der Bundesregierung bei Soll-Ist-Abweichungen weder für die Beschäftigung noch für das Wachstum der Wirtschaft negative Auswirkungen ergeben haben (Drucksache 10/6817 vom 30. Januar 1987)?
4. Wie haben sich die investiven Ausgaben des Bundes von 1982 bis 1986 entwickelt, wenn man das Rechenverfahren zur Korrektur der Bruttoinvestitionen des Bundes zugrunde legt, wie es in der Begründung zum Normenkontrollantrag der Herren Dr. Kohl, Dr. Zimmermann u. a. beim Bundesverfassungsgericht im Jahr 1982 ausführlich dargelegt ist?
5. Wie hoch ist die Investitionslücke des Bundes 1986 und 1991, wenn man das Rechenverfahren des Bundesfinanzministers aus dem Jahr 1982 anwendet (Plenarprotokoll 5/121 vom 13. Oktober 1982) und die Investitionsquote des Jahres 1971 zum Vergleich heranzieht?
6. Wie haben sich die Investitionen von Bundesbahn und Bundespost und der Anteil der Investitionen an den Gesamtausgaben von Bundesbahn und Bundespost von 1970 bis 1986 entwickelt?
V. Entwicklung der Subventionen
1. Wie haben sich seit 1982 die Subventionen entwickelt, und wie entwickeln sie sich künftig weiter nach den mittelfristigen Finanzplanungen bzw. Vorausschätzungen, aufgegliedert nach
- Finanzhilfen des Bundes,
- Subventionen des Bundes insgesamt (Finanzhilfen und Bundesanteil an den Steuervergünstigungen),
- Steuervergünstigungen von Bund, Ländern und Gemeinden einschließlich der Erhöhung der Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft?
2. Welche Subventionsmaßnahmen (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen) sind seit 1983 mit welchen kassenmäßigen Beträgen in den einzelnen Jahren bis heute neu eingeführt bzw. bei welchen schon bestehenden Subventionsmaßnahmen Erhöhungen beschlossen worden?
3. Welche neuen Subventionsmaßnahmen bzw. Erhöhung bestehender Subventionsmaßnahmen sind mit welchen Beträgen mit dem Bundeshaushalt 1988 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes bis 1991 vorgesehen?
4. Welche Maßnahmen zum Subventionsabbau (Streichung bzw. Verringerung) sind mit welchen Beträgen in den Bundeshaushalten 1983 bis 1986 verwirklicht worden bzw. sind im Bundeshaushalt 1988 und der Finanzplanung des Bundes bis 1991 neu vorgesehen (Mehr- bzw. Minderausgaben und Steuermehrbzw. -mindereinnahmen)?
5. Wie steht die Bundesregierung zu Aussagen des Sachverständigenrates in seinem letzten Gutachten (Nummer 137) zur Erhöhung der Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft: „Die schleppende Entwicklung der Umsatzsteuereinnahmen seit Mitte 1984 legt die Vermutung nahe, daß die tatsächlichen Steuerausfälle aus dieser Agrarsubvention höher anzusetzen sind."
6. Wie hoch sind die Steuerausfälle pro Jahr bis 1991, die mit der Erhöhung der Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft verbunden waren bzw. noch sind?
7. Welche zusätzlichen Steuerausfälle ergeben sich bei der vorgesehenen unbefristeten Verlängerung der Erhöhung der Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft bis 1991, und ist dieser Sachverhalt bereits in der jüngsten Steuerschätzung und in der Finanzplanung bis 1991 berücksichtigt worden?
8. Wie hoch sind die Steuerausfälle pro Jahr bis 1991, die seit der Einführung mit der unbefristeten Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude verbunden waren bzw. sind?
VI. Rückwirkungen des EG -Haushalts auf den Bundeshaushalt
1. Welche Beträge sind im Bundeshaushalt 1988 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 1991 an eigenen Einnahmen der EG aus der Mehrwertsteuer angesetzt, und welcher Ausnutzungsgrad der Mehrwertsteuereigenmittel durch die EG wird dabei in jedem Jahr unterstellt?
2. Welche Beträge sind bei einer Anhebung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage von 1,4 auf 1,6 v. H. ab 1. Januar 1988 in den einzelnen Jahren bis 1991 zusätzlich an die EG abzuführen, und durch welche Maßnahmen im Bundeshaushalt und in der Finanzplanung bis 1991 werden diese Beträge ausgeglichen, für die es nach den Koalitionsvereinbarungen heißt „hierfür und für eine eventuelle weitere Übertragung (1991) ist ein voller Ausgleich für den Bund erforderlich. Erforderlich dafür ein begrenzter Spielraum bei spezifischen Verbrauchsteuern. "?
3. Was ist in der Finanzplanung des Bundes bezüglich einer „eventuellen weiteren Übertragung 1991 " enthalten, und wird eine eventuelle weitere Übertragung über den gleichen „vollen Ausgleich für den Bund" finanziert, wie die Erhöhung ab 1. Januar 1988?
4. Hält die Bundesregierung die Erhöhung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage von 1,4 v. H. auf 1,6 v. H. ab 1. Januar 1988 für ausreichend angesichts der Tatsache, daß die EG-Kommission inklusive ihrer Mittelanforderungen für einen Nachtragshaushalt 1987 einen Ausnutzungsgrad der Mehrwertsteuereigenmittel von jetzt schon 1,69 v. H. errechnet hat?
5. Welche Vorbelastungen bestehen für den EG-Haushalt 1987 dadurch, daß die EG-Kommission im September letzten Jahres einen Nachtragshaushalt 1986 nicht durchsetzen konnte, ein erhebliches Minderaufkommen 1987 bei Zöllen und Abschöpfungen sowie Zusatzbedarf bei den Agrarausgaben zu erwarten sind, und welcher Betrag einer Erhöhung der Eigenmittel der EG ab 1. Januar 1988 aus dem Bundeshaushalt wäre hierdurch von vornherein belegt?
6. Mit welcher Begründung ist die Vorsorge für die EG aus dem Finanzplan 1986 bis 1990 für 1988 in Höhe von 1,1 Mrd. DM ansteigend auf 2,4 Mrd. DM im Jahr 1990 aufgelöst und für andere Zwecke verwendet worden, wenn doch bekannt ist, daß ab 1988 Mehrbelastungen durch die EG für den Bund in Milliardenhöhe entstehen bzw. eine Anhebung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage ab 1. Januar 1988 vorgesehen ist?
7. Wieviel Mehrbelastungen kommen auf den Bundeshaushalt zu, wenn die EG-Läger abgebaut werden und die dazu notwendigen Wertberichtigungen — derzeit über 15 Mrd. DM — finanziert werden müssen?
VII. Entwicklung wesentlicher Ausgabe- und Einnahmeblöcke des Bundeshaushalts 1988 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 1991
1. Wie steht die Bundesregierung angesichts der ungeklärten Finanzierung des 19 Mrd. DM-Umstrukturierungsteils des Steuerpakets 1990 zur Aussage ihres Bundesfinanzministers vom 7. September 1983 im Deutschen Bundestag: „Konsolidierung bedeutet unter diesem Vorzeichen, daß Schluß gemacht wird mit jenem schlimmen Opportunismus, der den Menschen Leistungen vorgaukelt, ohne zu wissen oder ohne zu sagen, wie sie und von wem sie einmal bezahlt werden sollen" (Plenarprotokoll 10/18 vom 7. September 1983, S. 1177)?
2. Mit welchen Beträgen ist die Steuerentlastung 1990 in den Jahren 1990 und 1991 in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt, und zwar der Anteil des Bundes am 25 Mrd. DM-Nettoteil und der Anteil des Bundes am 19 Mrd. DM--Umstrukturierungsteil?
3. Wie hoch war die Zahl der Stellen in den Leitungsbereichen des Bundeskanzleramts und der einzelnen Bundesministerien im Haushaltsjahr 1982, und wie hoch wird sie im Haushaltsjahr 1988 sein? Welche Mehrkosten entstehen durch die Ausweitung der Stellen gegenüber 1982 pro Jahr?
4. Welche zusätzlichen Mittel sind 1988 bzw. 1989 bis 1991 für die Bereiche Kohle/Stahl/Werften im einzelnen vorgesehen?
5. Welche Ansätze sind 1988 bzw. 1989 bis 1991 für die Kokskohlenbeihilfe vorgesehen, und welcher Dollarkurs wird dabei unterstellt?
6. Welche Ansätze sind 1988 bzw. 1989 bis 1991 für die Finanzierung des Airbus vorgesehen, und wie verteilen sich die Beträge auf die Übernahme von Altlasten und Entwicklungskosten für die Langstreckenversion des Airbus? Welcher Dollarkurs ist dabei bis 1991 unterstellt, welches Risiko ergibt sich bis 1991 bei einem Dollarkurs von 1,80 DM, und wie ist das Währungsrisiko im Finanzplan bis 1991 berücksichtigt?
7. Mit welchen Baransätzen führt die Bundesregierung die Städtebauförderung über 1988 hinaus fort, und wann wird die 1 Mrd. DM-Fördergrenze durch den Bund erreicht? Wie wirken sich die Verpflichtungsermächtigungen von dreimal 660 Mio. DM in den Jahren 1988 bis 1991 kassenmäßig aus, und sind diese Beträge in der Finanzplanung berücksichtigt?
8. Welche Ansätze und Steigerungsraten sind 1988 bzw. 1989 bis 1991 für die Etats Verteidigung, Entwicklungshilfe, Forschung und Technologie vorgesehen, und welche Änderungen haben sich gegenüber der Finanzplanung 1986 bis 1990 ergeben?
9. Welche Annahmen über die Zahlen der Arbeitslosen liegen dem Haushalt 1988 und der Finanzplanung bis 1991 zugrunde?
10. Welche Leistungen des Bundes sind im Bundeshaushalt 1988 und der Finanzplanung bis 1991 vermindert bzw. gestrichen und der Bundesanstalt für Arbeit übertragen worden?
11. Wie werden sich durch die verabschiedete Verlängerung des Arbeitslosengeldes die aufgelaufenen Überschüsse der Bundesanstalt für Arbeit bis 1991 entwickeln?
12. Wie entwickeln sich die Leistungen des Bundes für das Kindergeld 1988 und in der Finanzplanung bis 1991, und welche Änderungen haben sich gegenüber der Finanzplanung 1986 bis 1990 ergeben?
13. Bei welchen Ansätzen 1988 bzw. 1989 bis 1990 sind Erhöhungen/Kürzungen gegenüber der Finanzplanung 1986 bis 1990 um über 100 Mio. DM erfolgt?
14. Wie entwickelt sich der Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherungsträger 1988 bzw. bis 1991, und ist eine zusätzliche Erhöhung des Zuschusses des Bundes an die Rentenversicherungsträger in der Finanzplanung vorgesehen?
15. Wieviel spart der Bund 1988 bzw. bis 1991 bei dem Einfrieren der Ergänzungszuweisungen und der Mittel für den kommunalen Straßenbau gegenüber der Finanzplanung 1986 bis 1990 pro Jahr?
VIII. Entwicklung der Staatsquote
1. Wie hat sich die Staatsquote seit 1965 entwickelt, und welcher Anteil entfällt dabei jeweils auf Gebietskörperschaften und Sozialversicherung?
2. Wie hat sich der Staatsverbrauch seit 1965 entwickelt?
3. Wie groß war die Zahl des Personals bei den Gebietskörperschaften 1965, 1969, 1982 und 1985 (ggf. 1986), aufgeteilt nach Bund, Ländern und Gemeinden?
4. Wieviel Personal war 1965, 1969, 1982 und 1985 (ggf. 1986) im Bereich Schulen und Hochschulen und wieviel im Bereich Gesundheit, Sport und Erholung tätig? Wie hat sich die Personalentwicklung in diesen einzelnen Bereichen auf die Entwicklung des Staatsverbrauchs und der Staatsquote in den o. g. Jahren quantitativ ausgewirkt?
5. Wie hoch waren die Staatsausgaben für soziale Sicherung, Gesundheitswesen und für Unterrichtswesen in den Jahren 1965, 1969, 1982 und 1985 (ggf. 1986), und welchen Anteil an den gesamten Staatsausgaben (in der Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) hatten diese einzelnen Bereiche in den genannten Jahren? Wie hat sich die Ausgabenentwicklung in diesen einzelnen Bereichen auf die Entwicklung der Staatsquote in den o. g. Jahren quantitativ ausgewirkt?
Fragen67
Welche reale Wachstumsentwicklung hat die Bundesregierung für die mittelfristige Steuerschätzung im Mai 1986 und im Mai 1987 im einzelnen für die Jahre 1987 bis 1991 vorgegeben?
Welche Preisentwicklung (Deflator) hat die Bundesregierung für die mittelfristige Steuerschätzung im Mai 1986 und im Mai 1987 im einzelnen für die Jahre 1987 bis 1991 vorgegeben?
Bedeutet die Korrektur des realen Wachstums von 2,5 v. H. auf 1,8 v. H. nur für das Jahr 1987, daß die rd. 60 Mrd. DM Steuerausfälle aus der jüngsten Steuerschätzung für 1987 bis 1990 für Bund, Länder und Gemeinden nur als Basiseffekt aufgrund des reduzierten Wachstums für 1987 zustande kommen und nicht etwa aufgrund einer wesentlichen Korrektur der Wachstumsannahmen auch für die Jahre 1988 ff.?
Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Wachstumsannahmen des Bruttosozialprodukts (BSP) lediglich für 1987 von 2,5 v. H. auf 1,8 v. H. korrigiert, und mit welcher Begründung sind die Wachstumsannahmen 1988 bis 1991 bei 2,5 v. H. belassen worden.
Sind die Annahmen von 4,5 bzw. 4,6 nominales BSP-Wachstum für 1988 bis 1991 in der jüngsten Steuerschätzung durch die Bundesregierung eher eine Obergrenze des Wachstums oder aber eine mittlere Schätzung ohne großes Risiko?
Wieviel weniger an Einnahmen für den Staat bedeutet 1 Prozentpunkt geringeres Wachstum, das der Bundesfinanzminister als Ministerpräsident von Schleswig-Holstein am 25. September 1981 im Bundesrat damals mit fast 7 Mrd. DM angegeben hat?
Welche positiven Wirkungen erwartet die Bundesregierung aus den Steuerentlastungen 1988 bzw. 1990 im Hinblick auf Wirtschaftswachstum, Arbeitslosigkeit, Investitionstätigkeit in absoluten Zahlen?
Welche Auswirkungen hat die in der Steuerschätzung vorgenommene Reduzierung des Wachstums mittelfristig tendenziell auf die finanzielle Entwicklung der Bundesanstalt für Arbeit?
Wie hoch war der Gesamtschuldenstand des Bundes, seiner einzelnen Sondervermögen (einschließlich Bundesbahn und Bundespost), der Länder und der Gemeinden (Angaben je getrennt und insgesamt) am Ende der Jahre seit 1982, und wie wird er sich nach der mittelfristigen Finanzplanung bzw. den mittelfristigen Vorausschätzungen bis 1991 entwickeln (ggf. Schätzzahlen)?
Wie hoch war die Nettokreditaufnahme in den einzelnen Jahren seit 1983 beim Bund, seinen einzelnen Sondervermögen, den Ländern und Gemeinden, und wie sieht die weitere Entwicklung in den Finanzplanungen und mittelfristigen Vorausschätzungen bis 1991 aus (Angaben je getrennt und insgesamt, ggf. Schätzzahlen)?
Wie gliedert sich der Gesamtschuldenstand des Bundes am 31. Dezember 1986 nach Darlehensarten und Fälligkeiten auf (die Angaben sollen die Bruttotilgungsverpflichtungen in den einzelnen Jahren ab 1986 erfassen)?
Wie hoch waren die Zins- und Tilgungsverpflichtungen in den einzelnen Jahren seit 1983 beim Bund, seinen einzelnen Sondervermögen, den Ländern und Gemeinden (Angaben je getrennt und insgesamt), und wie werden sie sich bis 1991 unter Berücksichtigung der geplanten Neuverschuldung weiter entwickeln (ggf. Schätzzahlen)?
Welche Annahmen über die Entwicklung (Höhe) der Zinsen (aufgegliedert nach Darlehensarten und durchschnittlich insgesamt) liegen den Ansätzen für die Verzinsung im Bundeshaushalt 1988 und im Finanzplan des Bundes bis 1991 zugrunde?
Welche Zinsverpflichtungen sind für die Jahre 1984 bis 1991 durch die Neuverschuldung des Bundes in den Jahren von 1983 bis 1990 bedingt?
Welche zusätzlichen Zinsverpflichtungen für die einzelnen Jahre von 1984 bis 1991 würden sich rechnerisch ergeben, wenn der Bund in Höhe der tatsächlichen oder haushaltsmäßig erwarteten Bundesbankgewinne von 1983 bis 1990 Neuschulden hätte aufnehmen und dafür Zinszahlungen hätte erbringen müssen (vgl. Drucksache 10/3829, Frage 22, für den Zeitraum bis 1989)?
Welche jährliche Mehrbelastung ergibt sich für den Bund, seine Sondervermögen, die Länder und die Gemeinden (Angaben je getrennt) bei einer Zinserhöhung von durchschnittlich 1 v. H. (bezogen auf den Bruttokreditbedarf im Jahre 1986)?
Wenn das gesamtstaatliche Defizit nach der mittelfristigen Vorausschau im Finanzplanungsrat 1990 mit 64,5 Mrd. DM angenommen wird und für den Bund eine Neuverschuldung von gut 30 Mrd. DM vorgesehen ist, trifft es dann zu, daß das Defizit für Länder und Gemeinden bei über 30 Mrd. DM liegt und bei den Gemeinden ein Defizit von rund 10 Mrd. DM zu erwarten ist?
In welcher Höhe und für welche Einzelpläne sind vom Bundesfinanzminister 1987 Sperren verfügt worden, um die im Haushaltsgesetz des Bundes verankerte Haushaltssperre in Höhe von 1,1 Mrd. DM zu erwirtschaften, und welche Maßnahmen (wichtigere Positionen) werden davon in welcher Höhe betroffen?
In welchem Umfang mußten bisher in welchen Einzelplänen vom Bundesfinanzminister verfügte Sperren aufgrund von Gegenvorstellungen der betroffenen Bundesminister wieder rückgängig gemacht werden?
Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die Erwirtschaftung der Ausgabensperre 1987 nicht durch über- und außerplanmäßige Ausgaben in anderen Bereichen unterlaufen wird?
Bei welchen Haushaltsansätzen lag das Halbjahresergebnis 1987 bei mehr als 50 v. H. des Ansatzes (nur Mehrbeträge ab 50 Mio. DM aufwärts)? Höhe dieser Mehrbeträge im Einzelfall?
Bei welchen Haushaltsansätzen ist schon jetzt absehbar, daß sie im zweiten Halbjahr 1987 den Soll-Ansatz über- bzw. unterschreiten (nur Mehr-/Minderbeträge ab 50 Mio. DM)?
Mit welchen Jahresdurchschnittszahlen für Arbeitslose und Kurzarbeiter rechnet die Bundesregierung nunmehr aufgrund revidierter Wirtschaftsprognosen und der neuesten Arbeitsmarktentwicklung für 1987 (Gegenüberstellung der neuen Jahresdurchschnittszahlen mit den bisherigen Annahmen)? Sind hieraus Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt und die Bundesanstalt für Arbeit zu erwarten?
Wie erklärt sich der Anstieg der Neuverschuldung des Bundes 1987 auf 26,28 Mrd. DM, wenn man neben den Steuerausfällen in Höhe von 4 Mrd. DM berücksichtigt, daß die Investitionsausgaben des Bundes laut Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 2. Juli 1987 gegenüber dem Soll 1987 in Höhe von 34,6 Mrd. DM um 500 Mio. DM gekürzt wurden und die Gesamtausgaben des Bundes dennoch weiterhin unkorrigiert mit 268,55 Mrd. DM angegeben wurden?
Bei welchen Investitionsausgaben des Bundes werden die insgesamt 500 Mio. DM Minderausgaben für 1987 im einzelnen erwartet?
Welche Privatisierungsmaßnahmen führen zu den insgesamt angesetzten Privatisierungserlösen in Höhe von 5,1 Mrd. DM für 1987 (3,3 Mrd. DM) und 1988 (1,8 Mrd. DM)?
Wie haben sich seit 1982 die investiven Ausgaben des Bundes und der Anteil der investiven Ausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes (Investitionsquoten) entwickelt, und wie entwickeln sie sich künftig nach dem Finanzplan des Bundes 1987 bis 1991, aufgegliedert nach
Sachinvestitionen,
Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen,
Darlehensgewährung, Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen und insgesamt?
Wie haben sich von 1982 bis 1986 die investiven Ausgaben der Länder bzw. Gemeinden und der Anteil der investiven Ausgaben an den Gesamtausgaben der Länder bzw. Gemeinden entwickelt, aufgegliedert nach
Sachinvestitionen,
Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen,
Darlehensgewährung, Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen und insgesamt?
Wie haben sich seit 1982 die investiven Ausgaben des Bundes und der Anteil der investiven Ausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes entwickelt, und wie entwickeln sie sich künftig nachdem Finanzplan des Bundes 1987 bis 1991, wenn man Gewährleistungen, BAföG- und Entwicklungshilfedarlehen abzieht, bei denen sich nach Aussage der Bundesregierung bei Soll-Ist-Abweichungen weder für die Beschäftigung noch für das Wachstum der Wirtschaft negative Auswirkungen ergeben haben (Drucksache 10/6817 vom 30. Januar 1987)?
Wie haben sich die investiven Ausgaben des Bundes von 1982 bis 1986 entwickelt, wenn man das Rechenverfahren zur Korrektur der Bruttoinvestitionen des Bundes zugrunde legt, wie es in der Begründung zum Normenkontrollantrag der Herren Dr. Kohl, Dr. Zimmermann u. a. beim Bundesverfassungsgericht im Jahr 1982 ausführlich dargelegt ist?
Wie hoch ist die Investitionslücke des Bundes 1986 und 1991, wenn man das Rechenverfahren des Bundesfinanzministers aus dem Jahr 1982 anwendet (Plenarprotokoll 5/121 vom 13. Oktober 1982) und die Investitionsquote des Jahres 1971 zum Vergleich heranzieht?
Wie haben sich die Investitionen von Bundesbahn und Bundespost und der Anteil der Investitionen an den Gesamtausgaben von Bundesbahn und Bundespost von 1970 bis 1986 entwickelt?
Wie haben sich seit 1982 die Subventionen entwickelt, und wie entwickeln sie sich künftig weiter nach den mittelfristigen Finanzplanungen bzw. Vorausschätzungen, aufgegliedert nach
Finanzhilfen des Bundes,
Subventionen des Bundes insgesamt (Finanzhilfen und Bundesanteil an den Steuervergünstigungen),
Steuervergünstigungen von Bund, Ländern und Gemeinden einschließlich der Erhöhung der Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft?
Welche Subventionsmaßnahmen (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen) sind seit 1983 mit welchen kassenmäßigen Beträgen in den einzelnen Jahren bis heute neu eingeführt bzw. bei welchen schon bestehenden Subventionsmaßnahmen Erhöhungen beschlossen worden?
Welche neuen Subventionsmaßnahmen bzw. Erhöhung bestehender Subventionsmaßnahmen sind mit welchen Beträgen mit dem Bundeshaushalt 1988 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes bis 1991 vorgesehen?
Welche Maßnahmen zum Subventionsabbau (Streichung bzw. Verringerung) sind mit welchen Beträgen in den Bundeshaushalten 1983 bis 1986 verwirklicht worden bzw. sind im Bundeshaushalt 1988 und der Finanzplanung des Bundes bis 1991 neu vorgesehen (Mehr- bzw. Minderausgaben und Steuermehrbzw. -mindereinnahmen)?
Wie steht die Bundesregierung zu Aussagen des Sachverständigenrates in seinem letzten Gutachten (Nummer 137) zur Erhöhung der Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft: „Die schleppende Entwicklung der Umsatzsteuereinnahmen seit Mitte 1984 legt die Vermutung nahe, daß die tatsächlichen Steuerausfälle aus dieser Agrarsubvention höher anzusetzen sind."
Wie hoch sind die Steuerausfälle pro Jahr bis 1991, die mit der Erhöhung der Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft verbunden waren bzw. noch sind?
Welche zusätzlichen Steuerausfälle ergeben sich bei der vorgesehenen unbefristeten Verlängerung der Erhöhung der Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft bis 1991, und ist dieser Sachverhalt bereits in der jüngsten Steuerschätzung und in der Finanzplanung bis 1991 berücksichtigt worden?
Wie hoch sind die Steuerausfälle pro Jahr bis 1991, die seit der Einführung mit der unbefristeten Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude verbunden waren bzw. sind?
Welche Beträge sind im Bundeshaushalt 1988 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 1991 an eigenen Einnahmen der EG aus der Mehrwertsteuer angesetzt, und welcher Ausnutzungsgrad der Mehrwertsteuereigenmittel durch die EG wird dabei in jedem Jahr unterstellt?
Welche Beträge sind bei einer Anhebung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage von 1,4 auf 1,6 v. H. ab 1. Januar 1988 in den einzelnen Jahren bis 1991 zusätzlich an die EG abzuführen, und durch welche Maßnahmen im Bundeshaushalt und in der Finanzplanung bis 1991 werden diese Beträge ausgeglichen, für die es nach den Koalitionsvereinbarungen heißt „hierfür und für eine eventuelle weitere Übertragung (1991) ist ein voller Ausgleich für den Bund erforderlich. Erforderlich dafür ein begrenzter Spielraum bei spezifischen Verbrauchsteuern. "?
Was ist in der Finanzplanung des Bundes bezüglich einer „eventuellen weiteren Übertragung 1991 " enthalten, und wird eine eventuelle weitere Übertragung über den gleichen „vollen Ausgleich für den Bund" finanziert, wie die Erhöhung ab 1. Januar 1988?
Hält die Bundesregierung die Erhöhung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage von 1,4 v. H. auf 1,6 v. H. ab 1. Januar 1988 für ausreichend angesichts der Tatsache, daß die EG-Kommission inklusive ihrer Mittelanforderungen für einen Nachtragshaushalt 1987 einen Ausnutzungsgrad der Mehrwertsteuereigenmittel von jetzt schon 1,69 v. H. errechnet hat?
Welche Vorbelastungen bestehen für den EG-Haushalt 1987 dadurch, daß die EG-Kommission im September letzten Jahres einen Nachtragshaushalt 1986 nicht durchsetzen konnte, ein erhebliches Minderaufkommen 1987 bei Zöllen und Abschöpfungen sowie Zusatzbedarf bei den Agrarausgaben zu erwarten sind, und welcher Betrag einer Erhöhung der Eigenmittel der EG ab 1. Januar 1988 aus dem Bundeshaushalt wäre hierdurch von vornherein belegt?
Mit welcher Begründung ist die Vorsorge für die EG aus dem Finanzplan 1986 bis 1990 für 1988 in Höhe von 1,1 Mrd. DM ansteigend auf 2,4 Mrd. DM im Jahr 1990 aufgelöst und für andere Zwecke verwendet worden, wenn doch bekannt ist, daß ab 1988 Mehrbelastungen durch die EG für den Bund in Milliardenhöhe entstehen bzw. eine Anhebung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage ab 1. Januar 1988 vorgesehen ist?
Wieviel Mehrbelastungen kommen auf den Bundeshaushalt zu, wenn die EG-Läger abgebaut werden und die dazu notwendigen Wertberichtigungen — derzeit über 15 Mrd. DM — finanziert werden müssen?
Wie steht die Bundesregierung angesichts der ungeklärten Finanzierung des 19 Mrd. DM-Umstrukturierungsteils des Steuerpakets 1990 zur Aussage ihres Bundesfinanzministers vom 7. September 1983 im Deutschen Bundestag: „Konsolidierung bedeutet unter diesem Vorzeichen, daß Schluß gemacht wird mit jenem schlimmen Opportunismus, der den Menschen Leistungen vorgaukelt, ohne zu wissen oder ohne zu sagen, wie sie und von wem sie einmal bezahlt werden sollen" (Plenarprotokoll 10/18 vom 7. September 1983, S. 1177)?
Mit welchen Beträgen ist die Steuerentlastung 1990 in den Jahren 1990 und 1991 in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt, und zwar der Anteil des Bundes am 25 Mrd. DM-Nettoteil und der Anteil des Bundes am 19 Mrd. DM--Umstrukturierungsteil?
Wie hoch war die Zahl der Stellen in den Leitungsbereichen des Bundeskanzleramts und der einzelnen Bundesministerien im Haushaltsjahr 1982, und wie hoch wird sie im Haushaltsjahr 1988 sein? Welche Mehrkosten entstehen durch die Ausweitung der Stellen gegenüber 1982 pro Jahr?
Welche zusätzlichen Mittel sind 1988 bzw. 1989 bis 1991 für die Bereiche Kohle/Stahl/Werften im einzelnen vorgesehen?
Welche Ansätze sind 1988 bzw. 1989 bis 1991 für die Kokskohlenbeihilfe vorgesehen, und welcher Dollarkurs wird dabei unterstellt?
Welche Ansätze sind 1988 bzw. 1989 bis 1991 für die Finanzierung des Airbus vorgesehen, und wie verteilen sich die Beträge auf die Übernahme von Altlasten und Entwicklungskosten für die Langstreckenversion des Airbus? Welcher Dollarkurs ist dabei bis 1991 unterstellt, welches Risiko ergibt sich bis 1991 bei einem Dollarkurs von 1,80 DM, und wie ist das Währungsrisiko im Finanzplan bis 1991 berücksichtigt?
Mit welchen Baransätzen führt die Bundesregierung die Städtebauförderung über 1988 hinaus fort, und wann wird die 1 Mrd. DM-Fördergrenze durch den Bund erreicht? Wie wirken sich die Verpflichtungsermächtigungen von dreimal 660 Mio. DM in den Jahren 1988 bis 1991 kassenmäßig aus, und sind diese Beträge in der Finanzplanung berücksichtigt?
Welche Ansätze und Steigerungsraten sind 1988 bzw. 1989 bis 1991 für die Etats Verteidigung, Entwicklungshilfe, Forschung und Technologie vorgesehen, und welche Änderungen haben sich gegenüber der Finanzplanung 1986 bis 1990 ergeben?
Welche Annahmen über die Zahlen der Arbeitslosen liegen dem Haushalt 1988 und der Finanzplanung bis 1991 zugrunde?
Welche Leistungen des Bundes sind im Bundeshaushalt 1988 und der Finanzplanung bis 1991 vermindert bzw. gestrichen und der Bundesanstalt für Arbeit übertragen worden?
Wie werden sich durch die verabschiedete Verlängerung des Arbeitslosengeldes die aufgelaufenen Überschüsse der Bundesanstalt für Arbeit bis 1991 entwickeln?
Wie entwickeln sich die Leistungen des Bundes für das Kindergeld 1988 und in der Finanzplanung bis 1991, und welche Änderungen haben sich gegenüber der Finanzplanung 1986 bis 1990 ergeben?
Bei welchen Ansätzen 1988 bzw. 1989 bis 1990 sind Erhöhungen/Kürzungen gegenüber der Finanzplanung 1986 bis 1990 um über 100 Mio. DM erfolgt?
Wie entwickelt sich der Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherungsträger 1988 bzw. bis 1991, und ist eine zusätzliche Erhöhung des Zuschusses des Bundes an die Rentenversicherungsträger in der Finanzplanung vorgesehen?
Wieviel spart der Bund 1988 bzw. bis 1991 bei dem Einfrieren der Ergänzungszuweisungen und der Mittel für den kommunalen Straßenbau gegenüber der Finanzplanung 1986 bis 1990 pro Jahr?
Wie hat sich die Staatsquote seit 1965 entwickelt, und welcher Anteil entfällt dabei jeweils auf Gebietskörperschaften und Sozialversicherung?
Wie hat sich der Staatsverbrauch seit 1965 entwickelt?
Wie groß war die Zahl des Personals bei den Gebietskörperschaften 1965, 1969, 1982 und 1985 (ggf. 1986), aufgeteilt nach Bund, Ländern und Gemeinden?
Wieviel Personal war 1965, 1969, 1982 und 1985 (ggf. 1986) im Bereich Schulen und Hochschulen und wieviel im Bereich Gesundheit, Sport und Erholung tätig? Wie hat sich die Personalentwicklung in diesen einzelnen Bereichen auf die Entwicklung des Staatsverbrauchs und der Staatsquote in den o. g. Jahren quantitativ ausgewirkt?
Wie hoch waren die Staatsausgaben für soziale Sicherung, Gesundheitswesen und für Unterrichtswesen in den Jahren 1965, 1969, 1982 und 1985 (ggf. 1986), und welchen Anteil an den gesamten Staatsausgaben (in der Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) hatten diese einzelnen Bereiche in den genannten Jahren? Wie hat sich die Ausgabenentwicklung in diesen einzelnen Bereichen auf die Entwicklung der Staatsquote in den o. g. Jahren quantitativ ausgewirkt?