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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Bundeswehr im Ausland (G-SIG: 11000715)

Militärische Liegenschaften sowie Einrichtungen und Anlagen der Gesamtverteidigung, aufgegliedert nach Staaten, Baumaßnahmen und Liegenschaftserwerb seit 1980, jährliche Unterhaltungskosten, vertragliche Regelungen über Eigentumsverhältnisse im Kriegsfall, personelle Auslandsrepräsentanz der Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung, Erweiterung von Anlagen und Einrichtungen bis 1998

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

07.10.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/76407.09.87

Bundeswehr im Ausland

des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele militärische Liegenschaften, untergliedert nach Staaten und Art der Einrichtung (Depots, Kasernen, Versorgungsanlagen etc.), unterhält die Bundesrepublik Deutschland im Ausland?

2

Wie viele Einrichtungen und Anlagen der Gesamtverteidigung, untergliedert nach Staaten und Art der Einrichtung, unterhält die Bundesrepublik Deutschland im Ausland?

3

Wieviel ist für Baumaßnahmen und Liegenschaftserwerb der militärischen und zivilen Verteidigung seit 1980, gegliedert nach Staaten, für solche Anlagen im Ausland ausgegeben worden?

4

Wie hoch sind die jährlichen Unterhaltungskosten für zivile und militärische Anlagen und Einrichtungen, gegliedert nach Staaten und Art der Einrichtung, im Ausland?

5

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Einlagerung, die Pflege und den Umschlag von im Ausland eingelagertem Gerät und Mengenverbrauchsgütern seit 1980, gegliedert nach Staaten?

6

Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland Verträge, die die Einrichtung, den Betrieb und die Eigentumsverhältnisse an und in diesen Liegenschaften regeln?

7

Mit welchen Staaten gibt es in solchen Verträgen festgeschriebene Eigentumsvorbehalte der Bundesrepublik Deutschland an dem eingelagerten Gerät und den Mengenverbrauchsgütern, die den Zugriff auf diese Güter für den Fall regeln, daß sich der Staat, in dem sich die Liegenschaft befindet, in einem Kriegsfall nicht im Zustand kollektiver Verteidigung mit der Bundesrepublik Deutschland befindet?

8

Auf welchen militärischen oder anderen Liegenschaften verbündeter oder neutraler Staaten ist die Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung ständig präsent?

9

Wie stark ist die personelle Auslandspräsenz der Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung, gegliedert nach Staaten und militärischen Funktionen, einschließlich des Attachédienstes und integrierter NATO-Verwendungen?

10

Welche Anlagen und Einrichtungen der zivilen und militärischen Verteidigung sollen bis 1998 zu welchen Kosten von der Bundeswehr allein oder im Zusammenwirken mit den Verbündeten ausgebaut, erweitert oder neu eingerichtet werden?

Bonn, den 7. September 1987

Dr. Mechtersheimer Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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