AIDS-Tests bei Einstellungsuntersuchungen des Auswärtigen Amtes
der Abgeordneten Frau Rust, Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt bei Einstellungsuntersuchungen für die Beamtenlaufbahn des Auswärtigen Amtes AIDS-Tests vorgenommen wurden, ohne daß die Bewerber/innen vorher informiert wurden oder gar zugestimmt hätten?
Wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung diese Praxis des Gesundheitsdienstes beim Auswärtigen Amt mit ihrer Rechtsauffassung, daß AIDS-Tests ohne Einverständnis der Patienten Körperverletzung seien?
Wie wird sich die Bundesregierung gegenüber den fraglichen ärztlichen Mitarbeiter/innen des Auswärtigen Amtes verhalten?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß zum jetzigen oder einem früheren Zeitpunkt bei Einstellungsuntersuchungen anderer Bundesministerien oder Bundesbehörden ebenfalls AIDS-Tests ohne Information bzw. Zustimmung der betroffenen Bewerber/innen gemacht werden bzw. gemacht wurden?
Wenn nein, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über AIDS-Tests ohne Zustimmung der Untersuchten in anderen Ministerien und Behörden vor? Wo und bis zu welchem Zeitpunkt wurden solche gemacht?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß in ihrem Verantwortungsbereich solche illegalen AIDS-Tests bei Einstellungsuntersuchungen in Zukunft unterbleiben, und welche Anweisungen hat sie oder wird sie in Zukunft an die beteiligten Ärzte geben?