Steuerliche Behandlung der Grenzgänger
der Abgeordneten Dr. Apel, Dr. Spöri, Börnsen (Ritterhude), Dr. Hauchler, Huonker, Kastning, Frau Matthäus-Maier, Dr. Mertens (Bottrop), Oesinghaus, Poß, Reschke, Westphal, Dr. Wieczorek, Bahr, Frau Simonis, Ewen, Tietjen, Oostergetelo, Buschfort, Esters, Stahl (Kempen), Vosen, Großmann, Dr. Nöbel, Diller, Schreiner, Brück, Frau Conrad, Frau Dr. Götte, Müller (Pleisweiler), Frau Hämmerle, Schäfer (Offenburg), Erler, Kirschner, Bindig, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Vahlberg, Bamberg, Wimmer (Neuötting), Leidinger, Kißlinger, Frau Weyel, Büchner (Speyer), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie groß ist die Anzahl der im Inland tätigen beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer a) innerhalb des öffentlichen Dienstes, b) außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen aufgrund der Gesetzesänderungen der letzten Jahre steuerliche Nachteile eingetreten sind?
In welchen Nachbarländern wohnen die Betroffenen?
In welchen Bundesländern sind die Betroffenen beschäftigt?
Wie hoch sind die finanziellen Einbußen der Betroffenen insgesamt?
Welche konkreten Maßnahmen für eine familiengerechte Besteuerung hat die Bundesregierung aufgrund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 1985 (Drucksache 10/4498) inzwischen getroffen?
Welche Gesetzesänderungen wären geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen, und welche Hinderungsgründe stehen ihrer Verwirklichung entgegen?
Welche Lösungsvorschläge wurden von den beteiligten Bundesländern vorgetragen?
Mit welchen Nachbarländern wurden Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen, zu einer bilateralen Vereinbarung zu gelangen?
Welchen Einfluß auf die Vorbereitung einer Gesetzesänderung sowie auf die bilateralen Verhandlungen haben Beschlüsse und Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft?
Strebt die Bundesregierung eine EG-einheitliche Regelung an, und welche Haltung nimmt die Europäische Gemeinschaft ein?
Bis wann ist mit einer Übergangsregelung zur Vermeidung von Härten zu rechnen?
Bis wann ist mit einer gesetzlichen Regelung zugunsten der Betroffenen zu rechnen?
Bis wann ist mit bilateralen Regelungen zu rechnen?
Bis wann ist mit einer EG-einheitlichen Regelung zu rechnen?
Welche Schritte wären geeignet, die unter Fragen 11 bis 14 genannten Entscheidungsprozesse zu beschleunigen?