Steuermindereinnahmen aufgrund des Berlinförderungsgesetzes 1987
des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund der §§ 1 und 1 a (Herstellerpräferenz) des Berlinförderungsgesetzes 1987
a) beim Bund,
b) in Berlin (West),
c) bei den übrigen Bundesländern?
Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund des § 2 (Abnehmerpräferenz) des Berlinförderungsgesetzes 1987
a) beim Bund,
b) in Berlin (West),
c) bei den übrigen Bundesländern?
Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund des Berlinförderungsgesetzes 1987 durch die Ermäßigung der veranlagten Körperschaftsteuer gegenüber dem geltenden Körperschaftsteuertarif?
Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund des Berlinförderungsgesetzes 1987 durch die Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer um 30 Prozent gegenüber dem geltenden Einkommensteuertarif?
Fallen die Steuermindereinnahmen für die Körperschaftsteuerermäßigung und die Einkommensteuerermäßigung nur in Berlin (West) an?
Falls nicht, wie verteilt sich die Steuermindereinnahme zwischen Berlin (West) und dem Bundesgebiet?