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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Steuermindereinnahmen aufgrund des Berlinförderungsgesetzes 1987 (G-SIG: 11001065)

Höhe der Steuermindereinnahmen aufgrund der Hersteller- und Abnehmerpräferenz des Berlinförderungsgesetzes 1987 (§§ 1, 1a und 2) beim Bund, in Berlin (West) und bei den übrigen Bundesländern; Steuermindereinnahmen durch Ermäßigung der Körperschaft- und Einkommensteuer sowie deren Verteilung zwischen Berlin (West) und dem Bundesgebiet

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.11.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/104704.11.87

Steuermindereinnahmen aufgrund des Berlinförderungsgesetzes 1987

des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund der §§ 1 und 1 a (Herstellerpräferenz) des Berlinförderungsgesetzes 1987

a) beim Bund,

b) in Berlin (West),

c) bei den übrigen Bundesländern?

2

Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund des § 2 (Abnehmerpräferenz) des Berlinförderungsgesetzes 1987

a) beim Bund,

b) in Berlin (West),

c) bei den übrigen Bundesländern?

3

Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund des Berlinförderungsgesetzes 1987 durch die Ermäßigung der veranlagten Körperschaftsteuer gegenüber dem geltenden Körperschaftsteuertarif?

4

Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund des Berlinförderungsgesetzes 1987 durch die Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer um 30 Prozent gegenüber dem geltenden Einkommensteuertarif?

5

Fallen die Steuermindereinnahmen für die Körperschaftsteuerermäßigung und die Einkommensteuerermäßigung nur in Berlin (West) an?

6

Falls nicht, wie verteilt sich die Steuermindereinnahme zwischen Berlin (West) und dem Bundesgebiet?

Bonn, den 4. November 1987

Sellin Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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