Unzureichende Beantwortung parlamentarischer Anfragen hier: Drucksache 11/978 Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen
der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen zeichnen sich durch zunehmende Inhaltlosigkeit aus. Pro-Forma- Antworten der Bundesregierung, die den angesprochenen politischen Problemen aus dem Weg gehen, anstatt sie zu klären, werden fast die Regel. Die Rechenschaftspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament wird damit entleert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Die Bundesregierung hat auf die Frage einer Abgeordneten (schriftliche Fragen, Woche vom 12. Oktober 1987, Drucksache 11/978, Frage 5) mit der knappen Antwort reagiert: „Diese Frage stellt sich zur Zeit nicht." Ist die Frage einer Parlamentarierin für die Bundesregierung nicht Grund genug, diese zu beantworten?
Will die Bundesregierung mit ihrer Anwort andeuten oder nahelegen, daß sie selbst entscheidet, welche parlamentarischen Anfragen eine Antwort wert sind?
Darf man aus der Antwort der Bundesregierung schließen, daß sie unter gewissen Umständen — und wenn sich ihrer Meinung nach „die Frage stellen" würde — eine Verlegung des iranischen Waffenhandelsbüros in die Bundesrepublik Deutschland nicht von vornherein ausschließen würde?
Zu Frage 6 der gleichen Drucksache: Darf man aus der Antwort schließen, daß die iranische Regierung ohne das Wissen ihres Botschafters an eine Verlegung des Waffenhandelsbüros in die Bundesrepublik Deutschland denkt?
Hat die Bundesregierung es nicht für nötig gehalten, sich in Beantwortung der gestellten Frage oder bereits vor dieser direkt an das iranische Außenministerium zu wenden?
Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, daß die Antwort von Botschafter Salari, „daß ihm von einer Verlegung des Büros in die Bundesrepublik Deutschland nichts bekannt sei", nichts darüber aussagt, ob eine solche erfolgen soll, erfolgen wird oder bereits erfolgt ist?
Was hat die Bundesregierung zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts unternommen?
Was waren die Ergebnisse?
Worin bestehen konkret die Schwierigkeiten einer fristgemäßen und „angemessenen" Beantwortung der Kleinen Anfrage zur „Praxis der verzögerten Beantwortung parlamentarischer Anfragen", die ebenfa lls nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beantwortet wurde?