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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Bereichs der NATO (G-SIG: 11001421)

Verfassungsrechtliche und politische Bewertung einer Beteiligung der Bundeswehr an Aktionen außerhalb Europas, Einsatz von Einheiten der Bundesmarine im Persischen Golf

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

26.01.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/160507.01.88

Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Bereichs der NATO

der Abgeordneten Schily, Kleinert (Marburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Bereichs der NATO

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Präambel des Grundgesetzes sowie die Verfassungs-Artikel 24, 25, 26 und 115 ff. in Hinsicht auf die Rechtmäßigkeit einer Beteiligung der Bundeswehr an Aktionen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der NATO? Wie belegt sie ihre Rechtsauffassung im einzelnen?

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Dr. Hans Stercken, CDU, daß die Beschränkung von Aktionen der Bundeswehr auf Gebiete innerhalb des NATO-Zuständigkeitsbereiches lediglich aus Gründen der politischen Opportunität von den bisherigen Bundesregierungen so entschieden worden sind?

3. Falls ja, nach welchen politischen Opportunitätskriterien gedenkt die Bundesregierung politische Möglichkeiten des Einsatzes der Bundeswehr außerhalb Europas künftig zu bewerten?

4. Beabsichtigt die Bundesregierung in der Zukunft Einheiten der Bundesmarine im Persischen Golf einzusetzen, und wie gedenkt sie gegebenenfalls diese Absicht zu begründen?

Fragen4

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Präambel des Grundgesetzes sowie die Verfassungs-Artikel 24, 25, 26 und 115 ff. in Verbindung mit dem NATO-Vertrag hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer Beteiligung der Bundeswehr an Aktionen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der NATO? Wie belegt sie ihre Rechtsauffassung im einzelnen?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Dr. Hans Stercken, CDU, daß die Beschränkung von Aktionen der Bundeswehr auf Gebiete innerhalb des NATO-Zuständigkeitsbereiches lediglich aus Gründen der politischen Opportunität von den bisherigen Bundesregierungen so entschieden worden sind?

3

Falls ja, nach welchen politischen Opportunitätskriterien gedenkt die Bundesregierung politische Möglichkeiten des Einsatzes der Bundeswehr außerhalb Europas künftig zu bewerten?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung in der Zukunft Einheiten der Bundesmarine im Persischen Golf einzusetzen, und wie gedenkt sie gegebenenfalls diese Absicht zu begründen?

Bonn, den 7. Januar 1988

Schily Kleinert (Marburg) Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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