”Auschwitz als Vorbild"
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Trifft es zu, daß der Vizepräsident der Wehrbereichsverwaltung VI in einem Unterrichtsblatt für die Bundeswehrverwaltung u. a. ausgeführt hat „Wird es nur als Verhältnis Ergebnis : Mitteleinsatz gesehen, dann war der Einsatz von Giftgas zur Massenvernichtung von Juden anstelle individueller Hinrichtungen auch ein Sieg des Wirtschaftlichkeitsprinzips." (DER SPIEGEL, Nr. 53/87, S. 16)?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang?
Ist der Vorgang vom unmittelbaren Disziplinarvorgesetzten oder vom Bundesminister der Verteidigung disziplinar gewürdigt worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein hoher Beamter der Bundeswehrverwaltung, falls die Information in Frage 1 zutrifft, mit so offensichtlicher geistig-moralischer Deformation als Vorgesetzter mit prägendem Einfluß auf einen ganzen Wehrbereich noch tragbar ist?
Wenn nicht, was gedenkt die Bundesregierung nach der gegenüber dem Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde in Berlin, Heinz Galinski, ausgesprochenen Entschuldigung zu tun, um den Beamten und Soldaten der Bundeswehr einen Vorgesetzten nicht länger zuzumuten, der das Verbrechen der organisierten Judenvernichtung im Dritten Reich als Beispiel für Rentabilitätsberechnungen für geeignet hält?