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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Tiefflug von Militärhubschraubern (G-SIG: 11001456)

Unterfliegen von Brücken und Freilandleitungen, Mindesthöhe für Militärhubschrauber, Zahl der Unfälle mit Hochspannungsleitungen, Erprobungsflüge mit verschiedenen Drohnen (z.B. CL-289) über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

03.02.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/164314.01. 88

Tiefflug von Militärhubschraubern

des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Militärhubschrauber Brücken und Freilandleitungen unterfliegen? Wie sieht die Bundesregierung die Rechtslage und Vorschriftenlage in diesen Fällen?

2

Wie hoch ist die Mindestflughöhe für Militärhubschrauber über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland?

3

Seit wann dürfen Militärhubschrauber Tiefstflug in Bodennähe üben und wer hat das genehmigt?

4

Wie hoch war die Zahl der Unfälle, bei denen Hubschrauber mit Hochspannungsleitungen in Berührung kamen in den Jahren 1980 bis 1987?

5

Trifft es zu, daß inzwischen Erprobungsflüge mit verschiedenen Drohnen (z. B. CL-289) über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurden? Wenn ja, wie viele Flüge wurden bereits durchgeführt? Wie groß wird das künftige Flugaufkommen mit Drohnen sein? In welchen Höhen werden die Flüge durchgeführt? In welchen Gebieten finden diese Übungsflüge statt?

Bonn, den 14. Januar 1988

Dr. Mechtersheimer Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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