Privatisierung der Deutschen Pfandbriefanstalt
des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie ist die laut Kabinettsbeschluß beabsichtigte Privatisierung der Deutschen Pfandbriefanstalt mit dem „Sozialauftrag" des Staates vereinbar?
Aufgrund welcher Überlegungen ist die Bundesregierung zu der Ansicht gelangt, daß für die Deutsche Pfandbriefanstalt keine öffentlichen Aufgaben mehr existierten oder erkennbar seien (siehe z. B. Handelsblatt vom 26. Januar 1988)?
Wie vereinbart sich diese Position mit dem im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Vorschriften für Hypothekenbanken (Drucksache 11/1820) konstatierten Mehrbedarf an öffentlicher Wohnungsbauförderung?
Warum wird die Deutsche Pfandbriefanstalt nicht — ähnlich wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau — mit dringenden Aufgaben wie der Finanzierung von regionalen Infrastruktur-Programmen betraut?
Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich des geplanten Personalabbaus vor, der voraussichtlich mit der Privatisierung einhergehen wird?
Wurde der. Belegschaft der Deutschen Pfandbriefanstalt ein Gutachten oder Umstrukturierungsplan für die Überleitung zur Privatisierung vorgelegt?
Welche Veränderungen in der Geschäftspolitik wird der für die „Vorbereitungsphase der Privatisierung" eingesetzte Sprecher des Vorstands der Deutschen Bau- und Bodenbank vornehmen?
Ist nicht voraussehbar, daß angesichts der Entwicklungstendenzen im Kreditgewerbe, insbesondere der „Anlehnung" vieler Hypothekenbanken an Großbanken, die Privatisierung der Deutschen Pfandbriefanstalt zu einer weiteren Konzentration der Finanzinstitute führen wird?
Welche Bedingungen müssen gegeben sein, damit die Deutsche Pfandbriefanstalt in dem Umfeld der privaten Hypothekenbanken ohne direkte Verbindung zu einem potenten Partner operieren könnte?
Wie beurteilen die Deutsche Bundesbank sowie das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen diese Privatisierungsentscheidung, und welche Schritte wurden unternommen, um auch seitens der Öffentlichkeit bzw. seitens der Kommunen eine Beurteilung einzuholen?