Fluglärmbeeinträchtigung von Patienten des Rehabilitationszentrums Weserbergland-Klinik bei Höxter
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mehrfach haben im März 1988 Hubschrauberstaffeln in der Mittagszeit die Weserbergland-Klinik in geringer Tiefe überflogen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Kann die Bundesregierung den geschilderten Sachverhalt bestätigen?
Warum sind die Hubschrauberstaffeln zur Mittagsruhe tief über die Weserbergland-Klinik geflogen, und warum wurde keine andere Flugroute in ausreichender Höhe gewählt?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß das Überfliegen in geringer Höhe und das Überfliegen der Weserbergland-Klinik generell in Zukunft nicht mehr vorkommt?
Wie verträgt sich das Überfliegen der Weserbergland-Klinik mit der Äußerung des Bundesministers der Verteidigung in der Drucksache 10/6030 Nr. 30, daß sie bemüht sei, die Belastung der Bürger in der gesamten Bundesrepublik Deutschland durch Tiefflüge zu mindern?
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß das Überfliegen von Rehabilitationszentren, Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen im Gesundheitswesen unverantwortbar ist, da schwerste Gesundheitsschäden nachweisbar auf das Aufschrecken der Patienten durch Hubschrauberlärm und Tiefflugtätigkeiten zurückzuführen sind, und die Genesung der Patienten verzögert wird?
Was gedenkt die Bundesregierung in Zukunft zu unternehmen, um die Fluglärmbeeinträchtigung von Patienten in Rehabilitationszentren, Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen des Gesundheitswesens zu unterbinden?
Sind zur Zeit gerichtliche Klageverfahren von Einrichtungen des Gesundheitswesen gegen die Bundesregierung wegen Tiefflugbeeinträchtigungen anhängig, wenn ja, um welche Fälle handelt es sich?