Firmenansiedlung der Fa. E-Systems am Flugplatz Föhren/Eifel
des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Fa. E-Systems ist für die Wartung und Modifizierung der Meßflugzeuge Breguet Atlantic verantwortlich und darüber hinaus Hauptauftragnehmer der Vorphasen-, Konzept- und Definitionsphase für das EASysLuft.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen13
Werden Wartungsarbeiten nur an den oben genannten Systemen durchgeführt oder ist an eine Erweiterung auf andere Systeme gedacht?
In welchen Flugzeugen sollen die zu produzierenden Geräte getestet werden? Ist an Tests mit den späteren Einsatzflugzeugen oder ausschließlich in Testflugzeugen gedacht?
Ist die notwendige Zahl der Testflüge zur Einmessung eines Gerätes benennbar? Wie viele Testflüge werden notwendig sein?
Welche Flugzeuge sollen mit Geräten der Fa. E-Systems ausgerüstet werden?
Ist die Ansiedlung der Fa. E-Systems abhängig von der Auftragsvergabe der Bundeswehr?
Wer entscheidet über Genehmigungen (auch Teilgenehmigungen) für die konkrete Ansiedlung der Fa. E-Systems auf dem Föhrener Flugplatz? Wo sind die Kompetenzen der kommunalen Behörden tangiert?
Wie gestaltet sich das Verhältnis von ziviler Produktion der Fa. E-Systems zu militärischer Produktion? Bestehen neben der Geschäftsverbindung zur Bundeswehr (Breguet Atlantic etc.) bereits andere geschäftliche Beziehungen in der Bundesrepublik Deutschland oder in Europa?
Sind im Rahmen der geplanten Ansiedlung Ausbau- und Änderungsarbeiten am Föhrener Flugplatz notwendig?
Wie sollen die wirtschaftlichen Impulse zur weiteren Ansiedlung von Firmen aussehen?
Wie viele Arbeitsplätze werden in der Bau-/Ausbauphase erwartet? Wie viele Stellen sind bei einer Ansiedlung der Firma als neue Arbeitsplätze zu erwarten?
Welche Qualifikationen für Arbeitsplätze wären bei einer Firmenansiedlung zu erwarten, und welche Auswirkungen würden sich demnach für den Arbeitsmarkt in der Region ergeben?
Ist eine Steuerbefreiung bei Grunderwerbsteuer und Gewerbesteuer geplant? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
Sieht die Bundesregierung grundsätzliche und ordnungspolitische Gründe, wenn eine Privatfirma auf bundeswehreigenem Gelände stationiert ist?