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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Verbrennung von dioxinhaltigen Abfällen bei der Wehrwissenschaftlichen Dienststelle der Bundeswehr in Munster und Zwischenlagerung von zivilem Sondermüll auf Bundeswehrgelände (G-SIG: 11001830)

Verbrennung von Sondermüll bei der WWDBw in Munster trotz fehlender technischer Voraussetzungen, Planung einer zweiten Verbrennungsanlage, Lagerung von Giftmüll auf Bundeswehrgelände

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

16.05.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/215015.04.1988

Verbrennung von dioxinhaltigen Abfällen bei der Wehrwissenschaftlichen Dienststelle der Bundeswehr in Munster und Zwischenlagerung von zivilem Sondermüll auf Bundeswehrgelände

der Abgeordneten Frau Garbe, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 28. Oktober 1985 wurde das Verteidigungskreiskommando 222 in Nienburg vom Landkreis Nienburg gebeten, ein Faß mit dioxinhaltigen Ölen aus der Sondermülldeponie Münchehagen in Verwahrung zu nehmen.

Am 29. Oktober 1985 stimmte das BMVg einer vorübergehenden Zwischenlagerung bei der Truppenübungsplatzkommandantur Munster zu.

Auf Antrag des Landes Niedersachsen hat am 5. Mai 1986 das BMVg der Vernichtung des dioxinhaltigen Giftmülls durch die Wehrwissenschaftliche Dienststelle in Munster zugestimmt.

Wie der Bundesminister der Verteidigung mit Schreiben vom 5. April 1988 auf Anfrage mitteilte, ist eine Genehmigung zur Vernichtung des dioxinhaltigen Sickeröls aus der Sonderdeponie Münchehagen noch nicht erteilt, weil mit der jetzigen Konfiguration der Verbrennungsanlage die erforderlichen sicherheitstechnischen Voraussetzungen noch nicht gegeben seien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wieso konnte das BMVg der Vernichtung der dioxinhaltigen Sickeröle in der Wehrwissenschaftlichen Dienststelle der Bundeswehr (WWDBw) in Munster am 5. Mai 1986 zustimmen, obwohl nach Planfeststellungsbeschluß vom 3. Oktober 1980 die Verbrennungsanlage für schädliche Sonderabfälle bei der Bundeswehr in Munster nicht für die Beseitigung von Dioxinen zugelassen ist?

2

Wann ist damit zu rechnen, daß die erforderlichen sicherheitstechnischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Verbrennung des gelagerten Dioxinfasses vornehmen zu können?

3

Mit welchem Kostenaufwand ist für die Umrüstung der Verbrennungsanlage zu rechnen, und wer wird für diese Kosten aufkommen?

4

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das BMVg der Entsorgung, Zwischenlagerung oder Vernichtung weiteren zivilen Giftmülls in der WWDBw oder anderen Einrichtungen der Bundeswehr zustimmt?

5

Inwiefern stellt die Annahme des Dioxinfasses aus Münchehagen 1985 keinen Präzedenzfall dar?

6

Wie und von wem ist das Dioxinfaß 1985 in die WWDBw transportiert worden?

7

Wurden 1985 von den zuständigen Behörden Transport- und Lagergenehmigungen erteilt, wenn ja, von wann datieren diese?

8

Ist bei der WWDBw in Munster eine zweite Verbrennungsanlage für schädliche zivile Sonderabfälle geplant oder haben solche Pläne bestanden?

Haben in diesem Sinne Gespräche zwischen dem Land Niedersachsen, dem BMVg und anderen interessierten Behörden stattgefunden?

Wenn ja, was waren die Ergebnisse?

9

Welche Mengen und Arten von Giftmüll zivilen Ursprungs werden insgesamt auf Flächen und in Einrichtungen der Bundeswehr gelagert?

Bonn, den 15. April 1988

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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