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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Umwelt- und Naturschutz auf Truppenübungsplätzen (G-SIG: 11001981)

Bodenschutz, Entlastung schützenswerter Bereiche, Rekultivierung zerstörter Geländeabschnitte, Schutz von Feuchtbiotopen, kein Mißbrauch von Übungsplätzen als Mülldeponien und Schuttabladeplätze, Gesamtkonzept für die Erhaltung von Flora und Fauna, Förderung des Umweltgedankens bei den Soldaten, Naturschutz auf den unter alliierter Verwaltung stehenden Truppenübungsplätzen

Fraktion

CDU/CSU, FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

05.07.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/237025.05.88

Umwelt- und Naturschutz auf Truppenübungsplätzen

der Abgeordneten Zierer, Wimmer (Neuss), Francke (Hamburg), Biehle, Dr. Laufs, Fellner und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Vorbemerkung

Die Truppenübungsplätze in der Bundesrepublik Deutschland weisen in den weniger intensiv strapazierten Teilen eine interessante und artenreiche Flora und Fauna auf, deren Stärkung und Verbreitung angesichts zunehmenden Artenschwundes und Flächenverbrauches zielgerichtet gefördert werden sollte.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Möglichkeiten bestehen im Bereich des Bodenschutzes, ohne wesentliche Beeinträchtigung des Übungsbetriebes die Zerstörung natürlicher Geländeformen, Bodenverdichtung durch schwere und überschwere Fahrzeuge, Kontamination des Bodens durch Treibstoffe, Altöl, Schmiermittel, Munitionsrückstände etc. zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren, und in welchem Umfang werden sie genutzt?

2

Besteht die Möglichkeit, durch zeitweise Herausnahme von Flächen aus dem Übungsbetrieb die Natur in besonders schiltzenswerten Bereichen (Biotopen) zu entlasten bzw. solche Geländeabschnitte für den Betrieb ganz zu sperren?

3

Welche Rekultivierungsmaßnahmen sind für stark strapazierte oder zerstörte Geländeabschnitte vorgesehen bzw. werden bereits betrieben, und sind diese Maßnahmen auf eine naturnahe Gestaltung angelegt?

4

Wie steht die Bundesregierung zu einem weitgehenden Verzicht auf Straßen- und Wegebau sowie Entwässerungsmaßnahmen zum Schutze von Feuchtbiotopen auf Truppenübungsplätzen?

5

Wie kann ein Mißbrauch von Übungsplätzen als Mülldeponien und Schuttabladeplätze wirksam vermieden werden?

6

Was hält die Bundesregierung von der dringend wünschenswerten Erfassung und Kartierung sämtlicher vorhandener Arten und ihres Auftretens auf Übungsplätzen sowie der Erstellung eines Gesamtkonzepts zu deren Erhalt, Pflege und Weiterverbreitung?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen der sowohl theoretischen wie praktischen Ausbildung der Bundeswehr, den Umweltgedanken zu fördern und den Soldaten auch im Laufe von Übungen an umweltschonendes Verhalten heranzuführen?

Wie beurteilt sie die Möglichkeit, bei der Ausbildung am Gerät (z. B. LKW, Schaufellader, Raupe, Bergepanzer etc.) bereits Leistungen für die Umwelt zu erbringen, etwa durch Anlegen von Feuchtbiotopen etc.?

8

Ist dafür Sorge getragen, daß sich in ruhigen, vom Übungsbetrieb wenig belasteten Räumen besondere Wildarten, insbesondere Schalenwild, nicht in einem dem natürlichen Gleichgewicht unzuträglichen Maße vermehren können?

9

Welche Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Haltung der Alliierten bestehen, um bei den Truppenübungsplätzen unter alliierter Verwaltung ebenfalls wirksame naturschützerische Maßnahmen einzuführen?

Bonn, den 25. Mai 1988

Zierer Wimmer (Neuss) Francke (Hamburg) Biehle Dr. Laufs Fellner Austermann Carstensen (Nordstrand) Frau Dempwolf Eigen Eylmann Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Glos Dr. Göhner Harries Hauser (Esslingen) Herkenrath Hinsken Höffkes Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hüsch Dr. Jobst Kalisch Dr.-Ing. Kansy Kossendey Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lenzer Lintner Maaß Müller (Wadern) ... Dr. Dregger, Dr. Waigel und Fraktion Mischnick und Fraktion

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