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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Verlagerung von Aufgaben und Ausgaben aus dem Bundeshaushalt (G-SIG: 11001989)

Entlastung des Bundeshaushalts von 1978 bis 1991 durch Übertragung von Aufgaben und Ausgaben auf die Bundesanstalt für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung, die Deutsche Bundespost, die Deutsche Bundesbahn, das ERP-Sondervermögen, den Verstromungsfonds, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche Ausgleichsbank, die Kokskohlenbeihilfe, die Steinkohlenbevorratung, die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, die Deutsche Airbus GmbH, Länder und Gemeinden; Vereinbarkeit von Schattenfinanzierungen mit Art. 110 Abs. 1 und Art. 115 Abs. 1 Grundgesetz

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.11.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/236725.05.88

Verlagerung von Aufgaben und Ausgaben aus dem Bundeshaushalt

der Abgeordneten Dr. Apel, Diller, Esters, Kühbacher, Nehm, Purps, Sieler (Amberg) Simonis, Dr. Struck, Waltemathe, Walther, Wieczorek (Duisburg), Würtz, Zander, Bernrath, Kretkowski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Bereits am 7. Januar 1988, nur sieben Tage nach Inkrafttreten des Haushalts 1988, mußte der Bundesfinanzminister der Öffentlichkeit mitteilen, daß die für das laufende Jahr veranschlagte Neuverschuldung von rund 30 Mrd. DM auf mindestens 40 Mrd. DM ansteigen wird. Schon der Bundeshaushalt 1987 wies aufgrund höherer Ausgaben und niedrigerer Einnahmen im Ergebnis eine von 22,3 Mrd. DM um über fünf Milliarden auf 27,5 Mrd. DM gestiegene Neuverschuldung auf.

Das rapide Ansteigen der Neuverschuldung spiegelt die drastisch verschlechterte Finanzsituation des Bundes nur unvollständig wider. Der Bundesfinanzminister hat in den letzten Jahren in zunehmendem Umfang Aufgaben und die damit verbundenen Ausgaben aus dem Bundeshaushalt ausgelagert. Zahlreiche Programme, die die Bundesregierung veranlaßt und beschlossen hat, wurden auf „Schattenhaushalte" außerhalb des Bundeshaushalts übertragen. Zugleich wurden feststehende Belastungen in erheblichem Umfang auf zukünftige Jahre verschoben. Dadurch wurde die Neuverschuldung in den letzten Haushalten wesentlich zu niedrig ausgewiesen.

Die wirkliche Finanzlage des Bundes wird mit diesen Methoden systematisch mehr und mehr verschleiert. Darüber hinaus wird auf diesem Wege das Budgetrecht des Parlaments spürbar ausgehöhlt und umgangen und eine wirksame Kontrolle der Regierungstätigkeit durch das Parlament erschwert. Die systematische und massive Ausweitung von Schattenhaushalten und Seitenfinanzierungen ist verfassungsrechtlich, haushaltsrechtlich und ordnungspolitisch überaus bedenklich.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

I. Sozialversicherung

a) Bundesanstalt für Arbeit (BA)

1. Welche Aufgaben sind seit 1978 und in welchen Jahren sowie durch welche Maßnahmen vom Bund auf die Bundesanstalt für Arbeit übertragen worden, und welche Entlastungen des Bundeshaushalts hatte und hat dies in den einzelnen Jahren 1978 bis 1991 zur Folge?

2. Welche Leistungsausweitungen und -verbesserungen bei der Bundesanstalt für Arbeit sind seit 1978 auf Beschluß der Bundesregierung vorgenommen worden?

3. Welche Entlastungen haben sich daraus in den einzelnen Jahren seit 1978 für den Bundeshaushalt ergeben bzw. werden sich bis 1991 ergeben?

4. Sind Berechnungen zutreffend, nach denen der Bund allein durch das Gesetz zur Änderung des AFG und der GRV vom 20. Dezember 1984, die 7. Novelle zum AFG vom 20. Dezember 1985, das Gesetz zur Verlängerung des Versicherungsschutzes vom 27. Juni 1987, die Ausdehnung der ABM-Maßnahmen und der beruflichen Bildung 1985 um 1,6 Mrd. DM, 1986 um 2,5 Mrd. DM, 1987 um 3,1 Mrd. DM und 1988 um 3,7 Mrd. DM entlastet worden ist?

5. Welche zusätzlichen Ausgaben entstanden bzw. entstehen der Bundesanstalt für Arbeit durch diese Aufgabenübertragungen und Leistungsausweitungen in den einzelnen Jahren von 1978 bis 1991?

6. Hat die Bundesanstalt für Arbeit vom Bund einen Ausgleich für die ihr aufgetragenen zusätzlichen Belastungen erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe?

7. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage: „Wenn der Staat Fremdaufgaben der Sozialversicherung überträgt, muß er auch das Geld mitliefern" (Quelle: Aktuelle Beiträge zur Wirtschafts- und Finanzpolitik, Nr. 90 vom 17. Dezember 1982, S. 24)?

8. Welche Leistungskürzungen wurden in den Jahren 1978 bis 1987 vorgenommen, und zu welchen Einsparungen haben diese in den einzelnen Jahren geführt?

b) Gesetzliche Rentenversicherung

1. Welche Aufgaben sind seit 1978 durch welche Gesetze und Verordnungen vom Bund auf die Gesetzlichen Rentenversicherungen iibertragen worden, und welche Entlastungen haben sich dadurch in den einzelnen Jahren beim Bund ergeben?

2. Welche zusätzlichen Ausgaben sind den Gesetzlichen Rentenversicherungen durch diese Aufgabenübertragung in den einzelnen Jahren entstanden?

3. Haben die gesetzlichen Rentenversicherungen vom Bund einen Ausgleich für die ihr aufgetragenen zusätzlichen Belastungen erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe?

4. Wie haben sich seit 1978 die Struktur der Ausgaben und Einnahmen, insbesondere Rentenausgaben und Beitragseinnahmen, Bundeszuschuß und Schwankungsreserve bzw. Rücklagen in den einzelnen Jahren entwickelt (absolut und in Prozent)?

5. Wie viele Zahlfälle haben sich in den Jahren 1986 und 1987 beim Bund durch die Anerkennung von Erziehungszeiten ergeben?

6. Wie hoch war demgegenüber die angenommene Höhe der Zahlfälle, die der Ausgleichsregelung im Zusammenhang mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Bundesanstalt für Arbeit zugrunde lag?

7. Sind Berechnungen zutreffend, nach denen sich für die Jahre 1987 bis 1991 durch die Abweichungen von der angenommenen Höhe der Zahlfälle eine Entlastung des Bundes von 0,5 Mrd. DM zu Lasten der Bundesanstalt ergibt?

H. Sondervermögen

a) Deutsche Bundespost

1 Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und Einnahmen, insbesondere die Investitionen, die Personalausgaben für aktives Personal, Versorgungsbezüge, Jahresüberschuß (vor Kürzung um die Postablieferung) und Postablieferung selbst, sowie Nettokreditaufnahme und Schuldenstand in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt (jeweils absolut und in Prozent)?

2. Wie werden sich die entsprechenden Zahlen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 1991 entwickeln (jeweils absolut und in Prozent)?

3. Wird die Deutsche Bundespost die auf Initiative der Bundesregierung im Rahmen des Programms „zur Stärkung der Wachstumskräfte" vom 2. Dezember 1987 zugesagte Erhöhung ihrer Investitionen im Jahre 1988 um 1,5 Mrd. DM durch höhere Kredite oder Gebühren finanzieren oder handelt es sich nur um ein einmaliges Vorziehen für später geplanter Maßnahmen?

b) Deutsche Bundesbahn

1. Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und Einnahmen, insbesondere die Investitionen, Personalausgaben für aktives Personal, Versorgungsbezüge, Zinslasten und der Jahresüberschuß, sowie Nettokreditaufnahme und Schuldenstand in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt (absolut und in Prozent)?

2. Wie werden sich die entsprechenden Zahlen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 1991 entwickeln (jeweils absolut und in Prozent)?

3. Geht der Bundesfinanzminister immer noch davon aus, daß die von ihm errechneten Zahlen, nach denen die Verschuldung der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1995 auf 76 Mrd. DM ansteigen wird, realistisch sind (vgl. Vorlage des BMF, IB 4, vom 14. Januar 1988 für die 40. Sitzung des Haushaltsausschuß-Unterausschuß zu Fragen der EG am 20. Januar 1988 zu TOP 11)?

4. Sind diese Berechnungen mit der Deutschen Bundesbahn abgestimmt, und stimmen sie mit derer internen Planungsrechnungen überein?

5. Wie gedenkt der Bundesfinanzminister der sich abzeichnenden besorgniserregenden Verschuldungsentwicklung zu begegnen?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Umsetzung ihres Konzepts „Leitlinien zur Konsolidierung der Bahn" vom 23. November 1983, das die Plafonierung der Bundesleistungen an die Bahn absichern sollte?

7. Ist die Bundesregierung bereit, das Einfrieren der Bundesleistungen an die Bahn aufzugeben und die Zuweisungen an die Bahn wieder zu erhöhen, damit der Anstieg der Verschuldung bei der Bahn gebremst werden kann?

8. Wie hoch war in den Jahren 1978 bis 1987 jeweils der Anteil der Altschulden der Bahn, für die der Bund die Zinsaufwendungen aus Kapitel 12 20 Titel 682 13 erstattet, an den Gesamtschulden der Bahn?

c) ERP-Sondervermögen

1. Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und Einnahmen, Nettoneuverschuldung und Schuldenstand des ERP-Sondervermögens in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt (absolut und in Prozent)?

2. Welche Programme sind in den Jahren 1978 bis 1987 durchgeführt worden und wie verteilen sich die Mittel auf die einzelnen Programme (insgesamt und nach Jahren)?

3. In welchen dieser Jahre, für welche Programme und in welcher Höhe sind Zinsausgaben auf den Bundeshaushalt übernommen worden bzw. werden bis 1991 übernommen werden?

4. Welche Forderungen des ERP-Sondervermögens hat der Bund in den Jahren 1978 bis 1987 wann und zu welchen Beträgen aufgekauft, und wann ist die Einlösung dieser Forderungen vorgesehen?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung den Kauf weiterer Forderungen?

6. Für welche Programme werden Zinssubventionen und in welcher Höhe vergeben?

7. Durch wen und in welchem Umfang sind die Programme in den einzelnen Jahren abgewickelt worden?

d) Verstromungsfonds

1. Wie haben sich die Struktur von Ausgaben und Einnahmén, insbesondere für Ölausgleich und Importkohleausgleich bzw. aus dem Kohlepfennig, Nettoneuverschuldung und Schuldenstand des Verstromungsfonds in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt (absolut und in Prozent)?

2. Wie haben sich Ölausgleich, Importkohleausgleich (je t SKE und für welche Grund- und Zusatzmengen) und Kohlepfennig (Prozentsatz der Ausgleichsabgabe) in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt, und welche Entwicklung ist bis 1991 vorgesehen?

3. Wie haben sich die Ausgleichsbeträge (für Ansprüche auf Ölausgleich, Importkohleausgleich usw.), die dem Verstromungsfonds zum Jahresende jeweils von den Energieversorgungsunternehmen gestundet wurden („Bugwelle"), seit 1978 entwickelt?

4. Welche rechtsverbindlichen Zusagen für Ausgleichsleistungen aus bereits erteilten Bewilligungsbescheiden bestanden per 31. Dezember 1987 bis zum Auslaufen des Jahrhundertvertrags im Jahr 1995?

5. Wie hoch müßte der Kohlepfennig in den Jahren bis 1995 sein, damit die derzeit absehbaren Ausgaben bis 1995 abgedeckt werden können?

6. Wann werden die bereits erteilten Bewilligungsbescheide eingelöst, wer hat sie ausgestellt, und inwieweit haftet der Bund für die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen?

7. Würden die Bewilligungsbescheide auch dann fällig, wenn der Ölsausgleich, etwa entsprechend den Plänen des Bundeswirtschaftsministers, gesetzlich eingeschränkt bzw. beseitigt würde?

8. Wenn ja, sind die Pläne des Bundeswirtschaftsministers, den Kohlepfennig bis 1995 schrittweise auf 4,0 v. H. abzubauen, nicht gänzlich unrealistisch, bzw. ist schon heute der Ersatz des Kohlepfennigs durch Bundeszuschüsse (in welcher Höhe) eingeplant?

9. Welche finanziellen Auswirkungen hat die vorgesehene Erhöhung der Mineralölsteuer auf Heizöl auf die Ausgaben des Verstromungsfonds?

10. Wie beurteilt der Bundesfinanzminister den Verhandlungsspielraum des Bundeswirtschaftsministers in den laufenden Gesprächen mit den Energieversorgungsunternehmen?

11. Welche Haushaltsbelastungen ergeben sich rechnerisch für den Bund, wenn die derzeitigen Eckdaten bis 1995 fortgeschrieben werden (vorgesehener schrittweiser Abbau des Kohlepfennigs auf 4,0 v. H. 1995, derzeitige Struktur der Energiepreise, vorgesehene Abnahmemengen), und wie hoch sind diese Belastungen in den einzelnen Jahren?

12. Kann die Bundesregierung darlegen, wie hoch die Kostenbelastung (insbesondere kalkulatorische Zinsen) der Energieversorgungsunternehmen aus den dem Verstromungsfonds gestundeten Milliardenbeträgen ist, oder ist dies allein Gegenstand interner Kalkulationen der Energieversorgungsunternehmen?

13. Bestehen Vereinbarungen zwischen Bund bzw. Verstromungsfonds und den Energieversorgungsunternehmen, die sicherstellen, daß diese Mehrbelastungen nicht auf die Stromverbraucher überwälzt werden?

III. Kreditanstalten des Bundes

a) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

1. Wie haben sich die Struktur von Ausgaben und Einnahmen, Neuverschuldung und Schuldenstand der KfW in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt, und wie werden sie sich bis 1991 entwickeln (absolut und in Prozent)?

2. Welche Programme wurden bzw. werden in diesem Zeitraum durchgeführt (Programmvolumina, Jahresraten absolut und in Prozent)?

3. Für welche Programme werden Zinssubventionen und in welcher Höhe vergeben?

4. In welchen dieser Jahre, für welche Programme und in welcher Höhe sind Zinsausgaben auf den Bundeshaushalt übernommen worden bzw. werden bis 1991 übernommen werden?

5. In welchen Jahresraten wird das am 2. Dezember 1987 von der Bundesregierung beschlossene 21 Milliarden -Kreditprogramm der KfW in den Jahren 1988 ff. abfließen?

6. Wie entwickeln sich Antragsvolumen, Zusagevolumen und Mittelabfluß dieses Programms verglichen mit dem 6,3 Mrd. DM-Programm des Jahres 1983?

b) Deutsche Ausgleichsbank (DAB)

1. Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und Einnahmen, Neuverschuldung und Schuldenstand der DAB in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt, und welche Entwicklung ist bis 1991 vorgesehen (absolut und in Prozent)?

2. Wie haben sich die Ausgaben der DAB in diesen Jahren auf die einzelnen Förderprogramme verteilt (insgesamt und nach Jahren)?

3. Welche Ausfallgarantieverpflichtungen hat der Bund für diese Programme, insbesondere das bis Ende 1988 befristete Eigenkapitalhilfeprogramm, übernommen?

4. Wie hoch ist aus heutiger Sicht das Ausfallrisiko zu Lasten des Bundeshaushalts aus diesen Verpflichtungen (darunter: aus dem Eigenkapitalhilfeprogramm), und ist dafür ausreichend Vorsorge im Finanzplan des Bundes getroffen?

IV. Sonstige Auslagerungen und Verschiebungen von Ausgaben des Bundes

a) Kokskohlenbeihilfe

1. Wie haben sich in den Jahren 1978 bis 1987 der Kostenpreis für inländische Kokskohle, der Wettbewerbspreis für Importkohle in DM und in Dollar, der Selbstbehalt für Kohle und Stahl, der Fördersatz, die Fördermenge (darunter: Exporte und aufgeteilt nach NRW und Saarland) und die Förderbeihilfe entwickelt (darunter: Bundesanteil nebst Saaranteil absolut und in Prozent)?

2. In welchen Jahren seit 1978 haben die Haushaltsansätze nicht ausgereicht (um wieviel), um die laufenden Ansprüche der Bergbauunternehmen auf Kokskohlenbeihilfe aus dem Bundeshaushalt vollständig zu begleichen?

3. Wie wurden diese Fehlbeträge ausgeglichen (durch Schieben in die Folgejahre)?

4. Wie hoch ist die Vorbelastung des Bundeshaushalts 1988 aus dem Fehlbetrag des Jahres 1987?

5. Welche Annahmen liegen den rückläufigen Schätzansätzen im Finanzplan des Bundes bis 1991 zugrunde, und mit welchen jährlichen Fehlbeträgen bis 1991 ist mit den aktualisierten Annahmen aus der Kohlerunde Ende 1987 demgegenüber aus heutiger Sicht zu rechnen?

6. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die aufgelaufenen Vorbelastungen künftiger Haushalte abzubauen?

b) Steinkohlenbevorratung

1. Wie ist die Steinkohlenreserve der Notgemeinschaft Deutscher Steinkohlenbergbau finanziert?

2. Wie hoch ist der vom Bund garantierte bzw. durch Bürgschaften gesicherte Kreditbetrag?

3. Aus welchen Gründen ist der ursprünglich für 1985 vorgesehene Abbau der Reserve inzwischen zweimal verschoben worden, nachdem nach der Entspannung der Krisensituation auf den Ölmärkten im Jahre 1982 der eigentliche Anlaß für die Bildung der Réserve weggefallen war?

4. Wird die Bundesregierung nunmehr endgültig am vorgesehenen und vom Haushaltsausschuß beschlossenen Abbau der Reserve ab spätestens 1990 festhalten?

5. Wie ist die Reserve nach Qualitäten und Mengen zusammengesetzt?

6. Welche Preise sind derzeit für die aufgehaldeten Qualitäten und Mengen an den Weltmärkten zu erzielen?

7. Wir waren demgegenüber die entsprechenden Einstandspreise bei Bildung der Reserve?

8. Mit welchen Veräußerungsverlusten muß daher beim Abbau der Reserve gerechnet werden?

9. Trifft es zu, daß der Bund im Rahmen der Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 09 02 Titel 671 11 mit 20 Mio. DM Vorsorge zum Ausgleich dieser Verluste an den Bergbau bzw. die Notgemeinschaft getroffen hat?

c) Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (BALM)

1. Wie haben sich Ausgaben und Kassenkreditrahmen (davon: ausgeschöpft) der BALM in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob die EG-Kommission die Umstellung der Finanzierung von Marktordnungsausgaben vom Vorfinanzierungs- auf ein Erstattungsverfahren mit Ablauf des Jahres 1988 wieder rückgängig machen wird oder nicht?

3. Geht die Bundesregierung davon aus, daß die auf die Jahre 1987 und 1988 befristete Aufstockung des Kassenkreditrahmens der BALM in eine dauerhafte umgewandelt werden muß?

4. Wenn die Vorfinanzierungsregelung beibehalten wird, wann ist mit der Einbringung des entsprechenden Änderungsgesetzes für die BALM zu rechnen?

5. Wie wird sich die Zinsbelastung des Bundeshaushalts durch die Maßnahme bis 1991 entwickeln?

6. Ist dafür bereits Vorsorge im Finanzplan getroffen worden?

7. Wird die EG diese Zinsausgaben auch weiterhin erstatten?

d) Deutsche Airbus GmbH

1. In welchem Umfang hat der Bund in den einzelnen Jahren seit 1978 Bürgschaften für die Finanzierung des Airbus-Programms bei der Deutschen Airbus GmbH übernommen, und wie hat sich der Gesamtbürgschaftsrahmen seitdem entwickelt?

2. In welchem Umfang sind darüber hinaus seit 1978 jeweils Hermes-Bürgschaften für Geschäfte der Deutschen Airbus erteilt worden, und wie hoch ist das derzeitige Gesamtobligo?

3. In welchem Umfang war die Deutsche Airbus in den einzelnen Jahren seit 1978 selbst an sogenannten Herstellergarantien beteiligt, und sind diese innerhalb des Bürgschaftsrahmens bereits berücksichtigt?

4. Wie hoch sind die voraussichtlichen Verluste des Airbus-Programms, die sich auf der Grundlage der geltenden Programmplanung bei den bereits produzierten Modellen A 300, A 310 und A 320 sowie einschließlich der geplanten Modelle A 330 und A 340 bis zum Jahre 2000 ergeben, wenn man einen Dollarkurs von a) 1,80 DM bzw. b) 1,60 DM unterstellt?

5. Wie hoch ist das haftende Kapital der Deutschen Airbus?

6. Wer haftet darüber hinaus und in welchem Umfang für fällig werdende Verbindlichkeiten, die bei der geschäftlichen Perspektive der Deutschen Airbus auf Dauer nicht von ihr selbst aus eigener Kraft bedient werden können?

7. Mit welchen Mitteln hat die Deutsche Airbus fällige Rechnungen für die in ihrem Auftrag bei MBB, Dornier u. a. gefertigten Flugzeugteile bzw. angefallenen Entwicklungskosten in den einzelnen Jahren seit 1978 gezahlt (absolut und in Prozent nach Herkunft der Mittel, insbesondere Einnahmen aus Verkäufen, aus den vom Bund verbürgten Krediten, aus Zuschüssen des Bundes)?

e) Länder und Gemeinden

1. Welche Aufgabenveränderungen (z. B. im Familienlastenausgleich und im Sozialbereich) haben seit 1983 dazu geführt, daß Kosten vom Bund auf die Länder und Gemeinden verlagert wurden?

2. Welche Entlastungen haben sich hieraus für den Bund in den einzelnen Jahren ergeben und welche Belastungen sind dadurch auf die Länder und Gemeinden zugekommen?

V. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Schattenfinanzierungen

1. Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung die Auslagerung von Bundesausgaben aus dem Bundeshaushalt auf andere Körperschaften kein Verstoß gegen Artikel 110 Abs. 1 Grundgesetz, obwohl dort vorgeschrieben ist, daß „alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes (...) in den Haushaltsplan einzustellen (sind)"?

2. Hat die Bundesregierung keine Bedenken, daß durch eine zunehmende Auslagerung von Ausgaben aus dem Bundeshaushalt auf andere Körperschaften Artikel 115 Abs. 1 Grundgesetz umgangen wird?

3. Kann die Bundesregierung darlegen, ob sie durch die Bundesminister in den Verwaltungsräten der Kreditanstalten des Bundes gezielt Einfluß auf deren Geschäftspolitik zum Zwecke der Duchführung bestimmter Bundesaufgaben außerhalb des Bundeshaushalts genommen hat?

4. Wie wäre ein derartiges Verhalten im Hinblick auf die einschlägigen grundgesetzlichen und haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen?

5. Wann und in welchen Fällen ist seit 1978 ein entsprechender Einfluß ausgeübt worden?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Kritik des Bundesrechnungshofes aus dem Jahre 1969, daß die durch den Bund veranlaßte Kreditaufnahme durch Dritte nicht nur gegen Artikel 110 Abs. 1 Grundgesetz verstößt, sondern darüber hinaus die Kontrolle der Schuldenentwicklung durch die Bundesschuldenverwaltung unterläuft (Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1966, Drucksache 5/4066, S. 39 bis 42)?

7. Stützt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit der Kreditaufnahme durch Dritte zu Lasten des Bundes den einschlägigen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung, nämlich den Geboten der Vollständigkeit, der Veranschlagungspflicht, dem Prinzip der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit und dem sogenannten Bruttoprinzip, nicht nachkommen wird, oder tut sie das nicht und wie begründet sie dies?

Fragen94

1

Welche Aufgaben sind seit 1978 und in welchen Jahren sowie durch welche Maßnahmen vom Bund auf die Bundesanstalt für Arbeit übertragen worden, und welche Entlastungen des Bundeshaushalts hatte und hat dies in den einzelnen Jahren 1978 bis 1991 zur Folge?

2

Welche Leistungsausweitungen und -verbesserungen bei der Bundesanstalt für Arbeit sind seit 1978 auf Beschluß der Bundesregierung vorgenommen worden?

3

Welche Entlastungen haben sich daraus in den einzelnen Jahren seit 1978 für den Bundeshaushalt ergeben bzw. werden sich bis 1991 ergeben?

4

Sind Berechnungen zutreffend, nach denen der Bund allein durch das Gesetz zur Änderung des AFG und der GRV vom 20. Dezember 1984, die 7. Novelle zum AFG vom 20. Dezember 1985, das Gesetz zur Verlängerung des Versicherungsschutzes vom 27. Juni 1987, die Ausdehnung der ABM-Maßnahmen und der beruflichen Bildung 1985 um 1,6 Mrd. DM, 1986 um 2,5 Mrd. DM, 1987 um 3,1 Mrd. DM und 1988 um 3,7 Mrd. DM entlastet worden ist?

5

Welche zusätzlichen Ausgaben entstanden bzw. entstehen der Bundesanstalt für Arbeit durch diese Aufgabenübertragungen und Leistungsausweitungen in den einzelnen Jahren von 1978 bis 1991?

6

Hat die Bundesanstalt für Arbeit vom Bund einen Ausgleich für die ihr aufgetragenen zusätzlichen Belastungen erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe?

7

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage: „Wenn der Staat Fremdaufgaben der Sozialversicherung überträgt, muß er auch das Geld mitliefern" (Quelle: Aktuelle Beiträge zur Wirtschafts- und Finanzpolitik, Nr. 90 vom 17. Dezember 1982, S. 24)?

8

Welche Leistungskürzungen wurden in den Jahren 1978 bis 1987 vorgenommen, und zu welchen Einsparungen haben diese in den einzelnen Jahren geführt?

1

Welche Aufgaben sind seit 1978 durch welche Gesetze und Verordnungen vom Bund auf die Gesetzlichen Rentenversicherungen iibertragen worden, und welche Entlastungen haben sich dadurch in den einzelnen Jahren beim Bund ergeben?

2

Welche zusätzlichen Ausgaben sind den Gesetzlichen Rentenversicherungen durch diese Aufgabenübertragung in den einzelnen Jahren entstanden?

3

Haben die gesetzlichen Rentenversicherungen vom Bund einen Ausgleich für die ihr aufgetragenen zusätzlichen Belastungen erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe?

4

Wie haben sich seit 1978 die Struktur der Ausgaben und Einnahmen, insbesondere Rentenausgaben und Beitragseinnahmen, Bundeszuschuß und Schwankungsreserve bzw. Rücklagen in den einzelnen Jahren entwickelt (absolut und in Prozent)?

5

Wie viele Zahlfälle haben sich in den Jahren 1986 und 1987 beim Bund durch die Anerkennung von Erziehungszeiten ergeben?

6

Wie hoch war demgegenüber die angenommene Höhe der Zahlfälle, die der Ausgleichsregelung im Zusammenhang mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Bundesanstalt für Arbeit zugrunde lag?

7

Sind Berechnungen zutreffend, nach denen sich für die Jahre 1987 bis 1991 durch die Abweichungen von der angenommenen Höhe der Zahlfälle eine Entlastung des Bundes von 0,5 Mrd. DM zu Lasten der Bundesanstalt ergibt?

1

Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und Einnahmen, insbesondere die Investitionen, die Personalausgaben für aktives Personal, Versorgungsbezüge, Jahresüberschuß (vor Kürzung um die Postablieferung) und Postablieferung selbst, sowie Nettokreditaufnahme und Schuldenstand in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt (jeweils absolut und in Prozent)?

2

Wie werden sich die entsprechenden Zahlen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 1991 entwickeln (jeweils absolut und in Prozent)?

3

Wird die Deutsche Bundespost die auf Initiative der Bundesregierung im Rahmen des Programms „zur Stärkung der Wachstumskräfte" vom 2. Dezember 1987 zugesagte Erhöhung ihrer Investitionen im Jahre 1988 um 1,5 Mrd. DM durch höhere Kredite oder Gebühren finanzieren oder handelt es sich nur um ein einmaliges Vorziehen für später geplanter Maßnahmen?

1

Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und Einnahmen, insbesondere die Investitionen, Personalausgaben für aktives Personal, Versorgungsbezüge, Zinslasten und der Jahresüberschuß, sowie Nettokreditaufnahme und Schuldenstand in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt (absolut und in Prozent)?

2

Wie werden sich die entsprechenden Zahlen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 1991 entwickeln (jeweils absolut und in Prozent)?

3

Geht der Bundesfinanzminister immer noch davon aus, daß die von ihm errechneten Zahlen, nach denen die Verschuldung der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1995 auf 76 Mrd. DM ansteigen wird, realistisch sind (vgl. Vorlage des BMF, IB 4, vom 14. Januar 1988 für die 40. Sitzung des Haushaltsausschuß-Unterausschuß zu Fragen der EG am 20. Januar 1988 zu TOP 11)?

4

Sind diese Berechnungen mit der Deutschen Bundesbahn abgestimmt, und stimmen sie mit derer internen Planungsrechnungen überein?

5

Wie gedenkt der Bundesfinanzminister der sich abzeichnenden besorgniserregenden Verschuldungsentwicklung zu begegnen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Umsetzung ihres Konzepts „Leitlinien zur Konsolidierung der Bahn" vom 23. November 1983, das die Plafonierung der Bundesleistungen an die Bahn absichern sollte?

7

Ist die Bundesregierung bereit, das Einfrieren der Bundesleistungen an die Bahn aufzugeben und die Zuweisungen an die Bahn wieder zu erhöhen, damit der Anstieg der Verschuldung bei der Bahn gebremst werden kann?

8

Wie hoch war in den Jahren 1978 bis 1987 jeweils der Anteil der Altschulden der Bahn, für die der Bund die Zinsaufwendungen aus Kapitel 12 20 Titel 682 13 erstattet, an den Gesamtschulden der Bahn?

1

Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und Einnahmen, Nettoneuverschuldung und Schuldenstand des ERP-Sondervermögens in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt (absolut und in Prozent)?

2

Welche Programme sind in den Jahren 1978 bis 1987 durchgeführt worden und wie verteilen sich die Mittel auf die einzelnen Programme (insgesamt und nach Jahren)?

3

In welchen dieser Jahre, für welche Programme und in welcher Höhe sind Zinsausgaben auf den Bundeshaushalt übernommen worden bzw. werden bis 1991 übernommen werden?

4

Welche Forderungen des ERP-Sondervermögens hat der Bund in den Jahren 1978 bis 1987 wann und zu welchen Beträgen aufgekauft, und wann ist die Einlösung dieser Forderungen vorgesehen?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung den Kauf weiterer Forderungen?

6

Für welche Programme werden Zinssubventionen und in welcher Höhe vergeben?

7

Durch wen und in welchem Umfang sind die Programme in den einzelnen Jahren abgewickelt worden?

1

Wie haben sich die Struktur von Ausgaben und Einnahmén, insbesondere für Ölausgleich und Importkohleausgleich bzw. aus dem Kohlepfennig, Nettoneuverschuldung und Schuldenstand des Verstromungsfonds in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt (absolut und in Prozent)?

2

Wie haben sich Ölausgleich, Importkohleausgleich (je t SKE und für welche Grund- und Zusatzmengen) und Kohlepfennig (Prozentsatz der Ausgleichsabgabe) in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt, und welche Entwicklung ist bis 1991 vorgesehen?

3

Wie haben sich die Ausgleichsbeträge (für Ansprüche auf Ölausgleich, Importkohleausgleich usw.), die dem Verstromungsfonds zum Jahresende jeweils von den Energieversorgungsunternehmen gestundet wurden („Bugwelle"), seit 1978 entwickelt?

4

Welche rechtsverbindlichen Zusagen für Ausgleichsleistungen aus bereits erteilten Bewilligungsbescheiden bestanden per 31. Dezember 1987 bis zum Auslaufen des Jahrhundertvertrags im Jahr 1995?

5

Wie hoch müßte der Kohlepfennig in den Jahren bis 1995 sein, damit die derzeit absehbaren Ausgaben bis 1995 abgedeckt werden können?

6

Wann werden die bereits erteilten Bewilligungsbescheide eingelöst, wer hat sie ausgestellt, und inwieweit haftet der Bund für die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen?

7

Würden die Bewilligungsbescheide auch dann fällig, wenn der Ölsausgleich, etwa entsprechend den Plänen des Bundeswirtschaftsministers, gesetzlich eingeschränkt bzw. beseitigt würde?

8

Wenn ja, sind die Pläne des Bundeswirtschaftsministers, den Kohlepfennig bis 1995 schrittweise auf 4,0 v. H. abzubauen, nicht gänzlich unrealistisch, bzw. ist schon heute der Ersatz des Kohlepfennigs durch Bundeszuschüsse (in welcher Höhe) eingeplant?

9

Welche finanziellen Auswirkungen hat die vorgesehene Erhöhung der Mineralölsteuer auf Heizöl auf die Ausgaben des Verstromungsfonds?

10

Wie beurteilt der Bundesfinanzminister den Verhandlungsspielraum des Bundeswirtschaftsministers in den laufenden Gesprächen mit den Energieversorgungsunternehmen?

11

Welche Haushaltsbelastungen ergeben sich rechnerisch für den Bund, wenn die derzeitigen Eckdaten bis 1995 fortgeschrieben werden (vorgesehener schrittweiser Abbau des Kohlepfennigs auf 4,0 v. H. 1995, derzeitige Struktur der Energiepreise, vorgesehene Abnahmemengen), und wie hoch sind diese Belastungen in den einzelnen Jahren?

12

Kann die Bundesregierung darlegen, wie hoch die Kostenbelastung (insbesondere kalkulatorische Zinsen) der Energieversorgungsunternehmen aus den dem Verstromungsfonds gestundeten Milliardenbeträgen ist, oder ist dies allein Gegenstand interner Kalkulationen der Energieversorgungsunternehmen?

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Bestehen Vereinbarungen zwischen Bund bzw. Verstromungsfonds und den Energieversorgungsunternehmen, die sicherstellen, daß diese Mehrbelastungen nicht auf die Stromverbraucher überwälzt werden?

1

Wie haben sich die Struktur von Ausgaben und Einnahmen, Neuverschuldung und Schuldenstand der KfW in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt, und wie werden sie sich bis 1991 entwickeln (absolut und in Prozent)?

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Welche Programme wurden bzw. werden in diesem Zeitraum durchgeführt (Programmvolumina, Jahresraten absolut und in Prozent)?

3

Für welche Programme werden Zinssubventionen und in welcher Höhe vergeben?

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In welchen dieser Jahre, für welche Programme und in welcher Höhe sind Zinsausgaben auf den Bundeshaushalt übernommen worden bzw. werden bis 1991 übernommen werden?

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In welchen Jahresraten wird das am 2. Dezember 1987 von der Bundesregierung beschlossene 21 Milliarden -Kreditprogramm der KfW in den Jahren 1988 ff. abfließen?

6

Wie entwickeln sich Antragsvolumen, Zusagevolumen und Mittelabfluß dieses Programms verglichen mit dem 6,3 Mrd. DM-Programm des Jahres 1983?

1

Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und Einnahmen, Neuverschuldung und Schuldenstand der DAB in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt, und welche Entwicklung ist bis 1991 vorgesehen (absolut und in Prozent)?

2

Wie haben sich die Ausgaben der DAB in diesen Jahren auf die einzelnen Förderprogramme verteilt (insgesamt und nach Jahren)?

3

Welche Ausfallgarantieverpflichtungen hat der Bund für diese Programme, insbesondere das bis Ende 1988 befristete Eigenkapitalhilfeprogramm, übernommen?

4

Wie hoch ist aus heutiger Sicht das Ausfallrisiko zu Lasten des Bundeshaushalts aus diesen Verpflichtungen (darunter: aus dem Eigenkapitalhilfeprogramm), und ist dafür ausreichend Vorsorge im Finanzplan des Bundes getroffen?

1

Wie haben sich in den Jahren 1978 bis 1987 der Kostenpreis für inländische Kokskohle, der Wettbewerbspreis für Importkohle in DM und in Dollar, der Selbstbehalt für Kohle und Stahl, der Fördersatz, die Fördermenge (darunter: Exporte und aufgeteilt nach NRW und Saarland) und die Förderbeihilfe entwickelt (darunter: Bundesanteil nebst Saaranteil absolut und in Prozent)?

2

In welchen Jahren seit 1978 haben die Haushaltsansätze nicht ausgereicht (um wieviel), um die laufenden Ansprüche der Bergbauunternehmen auf Kokskohlenbeihilfe aus dem Bundeshaushalt vollständig zu begleichen?

3

Wie wurden diese Fehlbeträge ausgeglichen (durch Schieben in die Folgejahre)?

4

Wie hoch ist die Vorbelastung des Bundeshaushalts 1988 aus dem Fehlbetrag des Jahres 1987?

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Welche Annahmen liegen den rückläufigen Schätzansätzen im Finanzplan des Bundes bis 1991 zugrunde, und mit welchen jährlichen Fehlbeträgen bis 1991 ist mit den aktualisierten Annahmen aus der Kohlerunde Ende 1987 demgegenüber aus heutiger Sicht zu rechnen?

6

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die aufgelaufenen Vorbelastungen künftiger Haushalte abzubauen?

1

Wie ist die Steinkohlenreserve der Notgemeinschaft Deutscher Steinkohlenbergbau finanziert?

2

Wie hoch ist der vom Bund garantierte bzw. durch Bürgschaften gesicherte Kreditbetrag?

3

Aus welchen Gründen ist der ursprünglich für 1985 vorgesehene Abbau der Reserve inzwischen zweimal verschoben worden, nachdem nach der Entspannung der Krisensituation auf den Ölmärkten im Jahre 1982 der eigentliche Anlaß für die Bildung der Réserve weggefallen war?

4

Wird die Bundesregierung nunmehr endgültig am vorgesehenen und vom Haushaltsausschuß beschlossenen Abbau der Reserve ab spätestens 1990 festhalten?

5

Wie ist die Reserve nach Qualitäten und Mengen zusammengesetzt?

6

Welche Preise sind derzeit für die aufgehaldeten Qualitäten und Mengen an den Weltmärkten zu erzielen?

7

Wir waren demgegenüber die entsprechenden Einstandspreise bei Bildung der Reserve?

8

Mit welchen Veräußerungsverlusten muß daher beim Abbau der Reserve gerechnet werden?

9

Trifft es zu, daß der Bund im Rahmen der Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 09 02 Titel 671 11 mit 20 Mio. DM Vorsorge zum Ausgleich dieser Verluste an den Bergbau bzw. die Notgemeinschaft getroffen hat?

1

Wie haben sich Ausgaben und Kassenkreditrahmen (davon: ausgeschöpft) der BALM in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob die EG-Kommission die Umstellung der Finanzierung von Marktordnungsausgaben vom Vorfinanzierungs- auf ein Erstattungsverfahren mit Ablauf des Jahres 1988 wieder rückgängig machen wird oder nicht?

3

Geht die Bundesregierung davon aus, daß die auf die Jahre 1987 und 1988 befristete Aufstockung des Kassenkreditrahmens der BALM in eine dauerhafte umgewandelt werden muß?

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Wenn die Vorfinanzierungsregelung beibehalten wird, wann ist mit der Einbringung des entsprechenden Änderungsgesetzes für die BALM zu rechnen?

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Wie wird sich die Zinsbelastung des Bundeshaushalts durch die Maßnahme bis 1991 entwickeln?

6

Ist dafür bereits Vorsorge im Finanzplan getroffen worden?

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Wird die EG diese Zinsausgaben auch weiterhin erstatten?

1

In welchem Umfang hat der Bund in den einzelnen Jahren seit 1978 Bürgschaften für die Finanzierung des Airbus-Programms bei der Deutschen Airbus GmbH übernommen, und wie hat sich der Gesamtbürgschaftsrahmen seitdem entwickelt?

2

In welchem Umfang sind darüber hinaus seit 1978 jeweils Hermes-Bürgschaften für Geschäfte der Deutschen Airbus erteilt worden, und wie hoch ist das derzeitige Gesamtobligo?

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In welchem Umfang war die Deutsche Airbus in den einzelnen Jahren seit 1978 selbst an sogenannten Herstellergarantien beteiligt, und sind diese innerhalb des Bürgschaftsrahmens bereits berücksichtigt?

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Wie hoch sind die voraussichtlichen Verluste des Airbus-Programms, die sich auf der Grundlage der geltenden Programmplanung bei den bereits produzierten Modellen A 300, A 310 und A 320 sowie einschließlich der geplanten Modelle A 330 und A 340 bis zum Jahre 2000 ergeben, wenn man einen Dollarkurs von a) 1,80 DM bzw. b) 1,60 DM unterstellt?

5

Wie hoch ist das haftende Kapital der Deutschen Airbus?

6

Wer haftet darüber hinaus und in welchem Umfang für fällig werdende Verbindlichkeiten, die bei der geschäftlichen Perspektive der Deutschen Airbus auf Dauer nicht von ihr selbst aus eigener Kraft bedient werden können?

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Mit welchen Mitteln hat die Deutsche Airbus fällige Rechnungen für die in ihrem Auftrag bei MBB, Dornier u. a. gefertigten Flugzeugteile bzw. angefallenen Entwicklungskosten in den einzelnen Jahren seit 1978 gezahlt (absolut und in Prozent nach Herkunft der Mittel, insbesondere Einnahmen aus Verkäufen, aus den vom Bund verbürgten Krediten, aus Zuschüssen des Bundes)?

1

Welche Aufgabenveränderungen (z. B. im Familienlastenausgleich und im Sozialbereich) haben seit 1983 dazu geführt, daß Kosten vom Bund auf die Länder und Gemeinden verlagert wurden?

2

Welche Entlastungen haben sich hieraus für den Bund in den einzelnen Jahren ergeben und welche Belastungen sind dadurch auf die Länder und Gemeinden zugekommen?

1

Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung die Auslagerung von Bundesausgaben aus dem Bundeshaushalt auf andere Körperschaften kein Verstoß gegen Artikel 110 Abs. 1 Grundgesetz, obwohl dort vorgeschrieben ist, daß „alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes (...) in den Haushaltsplan einzustellen (sind)"?

2

Hat die Bundesregierung keine Bedenken, daß durch eine zunehmende Auslagerung von Ausgaben aus dem Bundeshaushalt auf andere Körperschaften Artikel 115 Abs. 1 Grundgesetz umgangen wird?

3

Kann die Bundesregierung darlegen, ob sie durch die Bundesminister in den Verwaltungsräten der Kreditanstalten des Bundes gezielt Einfluß auf deren Geschäftspolitik zum Zwecke der Duchführung bestimmter Bundesaufgaben außerhalb des Bundeshaushalts genommen hat?

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Wie wäre ein derartiges Verhalten im Hinblick auf die einschlägigen grundgesetzlichen und haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen?

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Wann und in welchen Fällen ist seit 1978 ein entsprechender Einfluß ausgeübt worden?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Kritik des Bundesrechnungshofes aus dem Jahre 1969, daß die durch den Bund veranlaßte Kreditaufnahme durch Dritte nicht nur gegen Artikel 110 Abs. 1 Grundgesetz verstößt, sondern darüber hinaus die Kontrolle der Schuldenentwicklung durch die Bundesschuldenverwaltung unterläuft (Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1966, Drucksache 5/4066, S. 39 bis 42)?

7

Stützt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit der Kreditaufnahme durch Dritte zu Lasten des Bundes den einschlägigen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung, nämlich den Geboten der Vollständigkeit, der Veranschlagungspflicht, dem Prinzip der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit und dem sogenannten Bruttoprinzip, nicht nachkommen wird, oder tut sie das nicht und wie begründet sie dies?

Bonn, den 25. Mai 1988

Dr. Apel Diller Esters Kühbacher Nehm Purps Sieler (Amberg) Simonis Dr. Struck Waltemathe Walther Wieczorek (Duisburg) Würtz Zander Bernrath Kretkowski Dr. Vogel und Fraktion

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