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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

MAD-Beteiligung an Überwachung von Spitzenpolitikern (G-SIG: 11001992)

Sammlung von Informationen über die SPD-Politiker Rau, Schnoor, Engholm und Frau Brunn lt. Magazin "Stern" durch mehrere Detekteien, Rolle des MAD-Kommandeurs Maroldt, Umgang mit Amtsunterlagen beim MAD; Anzahl ehemaliger Mitarbeiter des MAD als Betreiber oder Mitarbeiter privater Detekteien, Familienangehörige von aktiven MAD-Mitgliedern als Mitarbeiter oder Betreiber von privaten Detekteien, MAD-Haushaltsmittel für derart "privatisierte" Ermittlungsaufträge in den letzten fünf Jahren

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

22.06.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/239731.05.88

MAD-Beteiligung an Überwachung von Spitzenpolitikern

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

I.

Der „stern" berichtete am 18. Mai 1988, namhafte SPD-Politiker seien auf Veranlassung des MAD überwacht worden.

Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Bezüglich des generellen Problems einer Teilprivatisierung sicherheitsbehördlicher oder nachrichtendienstlicher Tätigkeit aus Opportunitätserwägungen fragen wir die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung bekannt bezüglich der „stern" -Behauptung, daß über Johannes Rau, Herbert Schnoor, Björn Engholm oder Anke Brunn (und ggf. welche anderen Politiker) durch Mitarbeiter von Detekteien bzw. in deren (Sub-)Auftrag Informationen gesammelt worden seien?

2

In welchem Zeitraum geschah dies genau bezüglich welcher Politiker?

3

Aus welchem Anlaß und mit welchem Ziel erfolgte diese Informationsbeschaffung?

4

In welcher Weise und in welchem Zeitraum waren hieran beteiligt Mitarbeiter bzw. Beauftragte

a) der Düsseldorfer Detektei „Condor" des Ex-MAD'lers Peter H.,

b) der Detektei der Gattin des ehemaligen MAD-Mitarbeiters Kapitänleutnant Norbert H.,

c) der Detektei der Gattin des ehemaligen MAD-Mitarbeiters Hauptbootsmann Rainer W. L.,

d) der Hamburger Detektei Protektor (Geschäftsführer: MAD- Oberst a. D. Jochen S.),

e) der Sohn Jens des unter b) Genannten,

f) der Bruder Walter des unter c) Genannten (MAD-Mitarbeiter L.),

g) welche anderen Personen?

5

Trifft es zu, daß die in Frage 4 b) und c) genannten Detekteien – zunächst direkt, dann im Auftrag von Condor – bereits für den MAD gearbeitet haben? Wenn ja,

— in welchem Zeitraum jeweils,

— für welche Aufträge?

Handelte es sich ebenfalls um die Überwachung von Politikern?

6

a) Durch welche Mitarbeiter, Beauftragte oder Mittelsmänner des MAD sind die an dieser Aktion Beteiligten (s. o. Frage 4) um eine Informationsbeschaffung über welche Politiker ersucht worden?

b) Von wem ist diese Aktion initiiert und koordiniert worden? War die Ministeriumsspitze des BMVg (seit wann) informiert?

c) Wem sind die Kosten (in welcher Höhe) für diese Überwachungsaktionen in Rechnung gestellt worden, und welche Beziehungen bestehen zwischen dem belasteten Kostenträger und dem MAD?

7

a) Wann, aus welchem Anlaß und auf wessen Veranlassung hin haben der in Frage 4 b) genannte MAD-Mitarbeiter H. und welche weiteren MAD-Mitarbeiter dienstliche Erklärungen abgegeben, wonach sie – sinngemäß – nichts mit der Informationsbeschaffung über Spitzenpolitiker zu tun hätten?

b) Auf die Überwachung welcher Politiker erstreckten sich diese Erklärungen, und aus welchem Anlaß wurden sie mit diesem Inhalt abgegeben?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die hier fraglichen Vorgänge, welche über diese Erklärungen hinausgehen bzw. diesen evtl. entgegenstehen?

8

Welche Vorkommnisse tragen die offiziellen Entlassungsgründe bezüglich der MAD-Mitarbeiter L. und H.?

a) Worauf gründeten sich die Zweifel an H.'s Befähigung als Geheimnisträger?

b) Worin bestanden die unerlaubten Nebentätigkeiten von H. und L., und seit wann hatte der MAD von diesen Kenntnis?

c) Trifft es zu, daß MAD-Kommandeur Maroldt – sinngemäß – dem MAD-Mitarbeiter H. zunächst nahelegte, dessen Gattin möge Veränderungen in ihrer Detekteitätigkeit vornehmen, woraufhin er – H. – dann im Dienst bleiben könne?

d) Falls ja, welcher Zusammenhang bestand zwischen dem Verbleib des H. und der Tätigkeit seiner Ehefrau? Aus welchem Grund sollte diese Tätigkeit aus Sicht des MAD beendet werden?

9

Treffen die „stern" -Behauptungen sinngemäß zu, wonach MAD-Kommandeur Oberst Maroldt in bezug auf die Entlassung der MAD-Mitarbeiter H. und L.

a) vor Zeugen erklärt habe, die ganze Sache sei „ein Politikum" und „H. und L. die Opfer", und

b) (wo) zu Protokoll gegeben habe, das BMVg sei „zu so einem schnellen Handeln gezwungen gewesen" , damit „wenn es zu einem Eklat kommt, der Dienst sagen kann, der Mann ist nicht mehr Angehöriger des MAD"?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Erklärungen?

10

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Condor-Mitarbeiters Bö. vor der Lübecker Staatsanwaltschaft, er habe mit einem Kollegen Björn Engholm beobachtet und sei dann von zwei MAD-Angehörigen abgelöst worden?

b) Wann haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung welche Mitarbeiter des MAD oder andere vom MAD — ggf. indirekt — beauftragte Personen an der Überwachung Engholms beteiligt?

c) Welche Art von Kontakten und ggf. Einflußnahme auf Bö. durch (welche) Mitarbeiter und Mittelsmänner des MAD hat vor dessen Widerruf der o. g. Aussage wann stattgefunden?

d) Trifft die „stern"-Behauptung zu, Bö. werde jetzt — ggf. indirekt — vom MAD bezahlt? Wenn ja, warum, seit wann und in welcher Höhe?

11

a) Trifft es zu, daß die Registraturen bzw. Amtsunterlagen des MAD zu einem Zeitpunkt (ggf. wann) innerhalb der letzten zwei Jahre um Materialien und Informationen bereinigt wurden, die auf einen Zusammenhang der hier in Rede stehenden Vorgänge mit dem MAD oder dessen Mitarbeitern hinweisen?

b) Trifft es weiter zu, daß bezüglich dieser Vorgänge ein bestimmtes, zurückhaltendes Informationsverhalten des MAD gegenüber der Presse und der Staatsanwaltschaft Lübeck festgelegt wurde und ggf. mit der o. g. Bereinigungsaktion umgesetzt werden sollte?

c) In welcher Weise waren Staatssekretär Dr. Pfahls und MAD-Chef Schwenke ggf. bei der Veranlassung von a) und b) beteiligt?

d) Welche datenschutzrechtlichen Löschungs- bzw. Vernichtungsfristen sind MAD-intern bezüglich personenbezogener Informationen in Dateien einerseits und Karteien, Akten u. a. andererseits festgelegt?

e) Wann in den letzten zwei Jahren wurden beim MAD nach diesen Vorschriften oder ggf. vorzeitig (aus welchem Anlaß) Informationen bezüglich der ehemaligen MAD-Mitarbeiter H. und L., des von Frage 4 a) bis f) umfaßten Personenkreises oder anderer an den fraglichen Vorgängen beteiligter Personen vernichtet?

1

Wie viele ehemalige Mitarbeiter des MAD sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute als Betreiber oder Mitarbeiter privater Detekteien tätig?

2

Familienangehörige von wie vielen heute aktiven MAD-Mitarbeitern sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit als Mitarbeiter oder Betreiber von privaten Detekteien tätig? Ist eine solche Tätigkeit von Familienangehörigen für MAD-Mitarbeiter regelmäßig oder unter (welchen) besonderen Umständen ein meldepflichtiger Vorgang?

3

In wie vielen Fällen sind in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungs- oder Überwachungsaufträge für den MAD auf – ggf. indirekte – Veranlassung. des MAD oder einzelner Mitarbeiter hin durch

— (welche) private Detekteien und

— (welche) andere Privatleute

durchgeführt worden?

4

In welchem Umfang handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in dieser Weise tätig gewordenen Detekteien bzw. Privatpersonen um Familienangehörige von MAD-Mitarbeitern bzw. von diesen betriebene Detekteien?

5

In welcher Höhe sind für derart „privatisierte" Ermittlungsaufträge in den letzten fünf Jahren MAD-Haushaltsmittel verwendet worden? Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß eine Übertragung nachrichtendienstlicher Amtsaufgaben auf Privatleute bzw. deren Beteiligung an solchen Aufgaben insbesondere deshalb nicht zur Disposition einer Behörde stehen kann, weil sonst deren Gesetzesbindung sowie bestehende Kontrollmöglichkeiten unterlaufen werden könnten? Falls nein, . aus welchen Erwägungen nicht?

Bonn, den 31. Mai 1988

Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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