Steuerliche Behandlung von Sportvereinen
der Abgeordneten Dr. Apel, Dr. Penner, Büchner (Speyer), Poß, Amling, Becker-Inglau, Bernrath, Börnsen (Ritterhude), Brück, Daubertshäuser, Dr. Emmerlich, Gerster (Worms), Graf, Hämmerle, Dr. Hauchler, Heistermann, Huonker, Kastning, Klein (Dieburg), Lambinus, Lohmann (Witten), Matthäus-Maier, Dr. Mertens (Bottrop), Dr. Nöbel, Oesinghaus, Renger, Reschke, Schmidt (Salzgitter), Seidenthal, Steinhauer, Dr. Struck, Tietjen, Westphal, Dr. Wieczorek, Wimmer (Neuötting), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 1. Juni 1988 gegenüber dem Deutschen Sportbund verschiedene Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Sportvereinen angekündigt. Dabei sind auch Änderungen bei der Besteuerung der sportlichen Veranstaltungen und der wirtschaftlichen Betätigungen von Sportvereinen angesprochen worden. Da die Ankündigungen jedoch unklar sind und zu einer Verunsicherung der Sportvereine geführt haben, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Was bedeutet die Einführung einer „Zweckbetriebsgrenze" von 60 000 DM?
Führt dies dazu, daß Sportvereine, deren Umsätze aus sportlichen Veranstaltungen 60 000 DM im Kalenderjahr übersteigen, künftig
— mit ihrem Gewinn aus der sportlichen Veranstaltung der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen sollen;
— mit dem der sportlichen Veranstaltung zuzurechnenden Vermögen der Vermögensteuer unterliegen sollen und
— mit ihren Umsätzen aus sportlichen Veranstaltungen dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen sollen?
Können im Rahmen der Gewinnermittlung der hiernach Steuerpflichtigen sportlichen Veranstaltungen sämtliche Kosten des gemeinnützigen Bereichs oder nur die direkt mit der Durchführung der sportlichen Veranstaltung zusammenhängenden Kosten abgesetzt werden?
Können für die hiernach steuerpflichtigen sportlichen Veranstaltungen auch in Zukunft noch Spenden verwendet werden, die vom Spender mit steuerlicher Wirkung geltend gemacht wurden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Neuregelung eher zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung oder zu einer Entlastung der Sportvereine führen wird?
Bedeutet die von Bundeskanzler Kohl angekündigte Änderung, daß die im Bundesrat gemachten Vorschläge, die Körperschaftsteuer bzw. den Gewinn aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben auf der Basis des Umsatzes zu pauschalieren, von der Bundesregierung abgelehnt werden?