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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Datenabgleich bei Hartz IV

Überprüfung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern durch Außendienstmitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und mittels Datenabgleich zur Bekämpfung von Missbrauch

Fraktion

DIE LINKE

Datum

04.11.2008

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/1065516. 10. 2008

Datenabgleich bei Hartz IV

der Abgeordneten Jan Korte, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin Kunert, Kersten Naumann, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verkündete am 10. September 2008 gegenüber dem Ländermagazin „MDR um zwölf“, dass die Zahl der „Missbrauchsfälle“ beim Bezug von Arbeitslosengeld II stark zurückgegangen sei. Waren laut BA im Jahr 2005 noch 206 000 Fälle bekannt geworden, ist im Sommer diesen Jahres von 9 000 Fällen ungerechtfertigter Leistungsbezüge die Rede. Als Grund für diesen Rückgang nannte der Sprecher der Bundesagentur für Arbeit, Kurt Eikemeier, den verstärkten Einsatz von Außendienstmitarbeitern und einen besseren Datenabgleich zwischen den Behörden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

In welcher Form finden die Überprüfungen durch Außendienstmitarbeiter oder mittels Datenabgleich zwischen den Behörden statt?

2

Finden diese standardmäßig bei allen Antragstellerinnen und Antragstellern von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) statt oder müssen dafür bestimmte Verdachtsmomente vorliegen?

a) Wenn ein begründeter Verdacht vorliegen muss, welche Tatsachen begründen einen solchen?

b) Wenn die Überprüfungen standardmäßig stattfinden, auf welcher gesetzlichen Grundlage werden sie durchgeführt?

3

Was genau wird von der Bundesagentur als „Missbrauch“ bezeichnet, und zählt als Missbrauch auch schon der Versuch einer unberechtigten Antragstellung?

4

Wie unterscheidet die Bundesagentur „Missbrauch“ von z. B. fehlerhaften Angaben bei der Antragstellung?

5

In wie vielen Fällen wurde von Außendienstmitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit Missbrauch von „Hartz IV“-Leistungsbezügen festgestellt (bitte nach Anzahl und Jahren auflisten)?

6

In wie vielen Fällen wurde ein Missbrauch anhand von Datenabgleich zwischen den Behörden aufgedeckt (bitte nach Anzahl, Jahren und beteiligten Behörden auflisten)?

7

Zwischen welchen Behörden findet ein Abgleich von Daten statt?

8

Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden Daten zwischen den Behörden abgeglichen, und um welche Art von Daten handelt es sich dabei?

9

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit dem Abgleich von Daten befasst (bitte für die einzelnen Jahre seit 2005 aufführen)?

10

Führt die Bundesregierung den Rückgang von behaupteten Missbrauchsfällen ausschließlich auf den verstärkten Einsatz von Außendienstmitarbeitern und einen intensiveren Datenabgleich zurück?

Wenn nein, welche anderen Gründe spielen aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle?

Berlin, den 15. Oktober 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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