Unzureichende Beantwortung Kleiner Anfragen (3) hier: Drucksache 11/2052 (Atomwaffenlager Meyn)
der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Antworten der Bundesregierung auf Parlamentarische Anfragen zeichnen sich durch zunehmende Inhaltslosigkeit aus. Pro-Forma-Antworten der Bundesregierung, die den angesprochenen politischen Problemen aus dem Weg gehen, anstatt sie zu klären, werden fast die Regel. Die Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament wird damit entleert.
Es ist gängige Politik der Bundesregierung, zu den Lagerorten atomarer und chemischer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland keine Angaben zu machen. Keine Angaben macht die Bundesregierung auch über Stückzahlen und Mengen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Atomsprengköpfe und Giftgase. DIE GRÜNEN halten diese Politik der Geheimhaltung zentraler sicherheitsrelevanter Fakten gegenüber der eigenen Bevölkerung für unvertretbar. Sie bleibt im übrigen ohne ersichtlichen Grund hinter der Praxis der USA zurück, die ihre eigene Bevölkerung in diesen Fragen umfassend informieren.
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Atomwaffenlager Meyn" (Drucksachen 11/1946, 11/2052) verweigert die Bundesregierung über die Nichtbeantwortung der Frage nach der geplanten Stationierung chemischer Waffen in Meyn hinaus jede Auskunft über die dort offenbar im Gange befindlichen Bauarbeiten. Sie beantwortet dabei alle Teilfragen gemeinsam mit drei zusammenfassenden Sätzen. Darum sehen DIE GRÜNEN sich zu den folgenden Nachfragen veranlaßt und bitten ausdrücklich um gesonderte Beantwortung der Einzelfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Warum hat die Bundesregierung die Frage 1 aus Drucksache 11/1946 nicht beantwortet?
Trifft es zu, daß in der Bundeswehranlage in Meyn zum Zeitpunkt der Anfrage (Drucksache 11/1946) oder im Jahr davor Umbauarbeiten stattfanden?
Warum hat die Bundesregierung die Frage 1.1 aus Drucksache 11/1946 nicht beantwortet?
Worin bestehen bzw. bestanden die konkreten Umbaumaßnahmen?
Warum hat die Bundesregierung die Frage 1.2 aus Drucksache 11/1946 nicht beantwortet?
Für welche künftige Verwendung dienen diese Umbauarbeiten, welche Verwendung ist für die Anlage in Meyn insgesamt vorgesehen?
Warum hat die Bundesregierung die Frage 2 aus Drucksache 11/1946 nicht beantwortet?
Wann ist mit dem Abschluß der Umbauarbeiten zu rechnen, bzw. seit wann sind sie abgeschlossen?
Ist die Information der US-Administration gegenüber dem US-Kongreß, daß amerikanische chemische Kampfstoffe weltweit an zehn Plätzen gelagert werden, davon acht in den USA selbst, einer auf dem Johnston-Atoll im Pazifik und einer in der Bundesrepublik Deutschland, nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den bis 1992 stattfindenden Abzug der chemischen Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland unter Geheimhaltung durchzuführen? Wie sollen bei einem solchen geheimen Vorgehen die für den Transport erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, ohne daß die Bevölkerung in den Gebieten, durch die die chemischen Kampfstoffe transportiert werden müssen, davon erfährt?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die gegenwärtigen Lagerstätten chemischer Waffen offiziell mitzuteilen?
Aus welchen Gründen — abgesehen davon, daß dies traditionelle Praxis dieser wie der früheren Bundesregierungen ist — verweigert die Bundesregierung der Öffentlichkeit ebenso wie den nichtöffentlich tagenden Parlamentsausschüssen Informationen über Standorte, Typen und Mengen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten atomaren und chemischen Massenvernichtungswaffen?
Ist die Bundesregierung — abgesehen von Erwägungen über die politische Sinnhaftigkeit — durch vertragliche Bindungen daran gehindert, die Lagerstätten der atomaren Waffen dem Parlament oder der Öffentlichkeit mitzuteilen? Wenn ja, in welchen Abkommen sind diese Bindungen festgelegt?
Ist die Bundesregierung — abgesehen von Erwägungen über die politische Sinnhaftigkeit — durch vertragliche Bindungen daran gehindert, die Lagerstätten der chemischen Waffen dem Parlament oder der Öffentlichkeit mitzuteilen? Wenn ja, in welchen Abkommen sind diese Bindungen festgelegt?
Unter welchen Bedingungen wäre die Bundesregierung bereit, diese ihre Geheimhaltungspraxis aufzugeben? Könnte eine solche Änderung der Informationspolitik der Bundesregierung Ergebnis der im KSZE-Rahmen bevorstehenden Gespräche über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen in Europa oder anderer Rüstungskontrollgespräche sein?