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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Stand des Ermittlungsverfahrens mexikanischer Behörden gegen bundesdeutschen Waffenhändler und Hilfestellung bundesdeutscher Stellen (G-SIG: 11002679)

Fragen mexikanischer Behörden an den deutschen Waffenhändler Gerhard Mertins (Bonn/Königstein) zur Ermordung des mexikanischen Journalisten Manuel Buendia 1984, Hilfeersuchen an die Bundesregierung, Vernehmung von Mertins durch einen deutschen Richter, Aufhebung des Einreiseverbots für Mertins in Mexiko durch Intervention von Bundeskanzler Dr. Kohl, gegenwärtige Verbindungen zwischen der Bundesregierung bzw. Geheimdiensten und Mertins

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.10.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/272129.07.88

Stand des Ermittlungsverfahrens mexikanischer Behörden gegen bundesdeutschen Waffenhändler und Hilfestellung bundesdeutscher Stellen

des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 30. Mai 1987 gibt der Generalstaatsanwalt Renato Sales Gasque in Mexiko bekannt, daß die mexikanische Justiz den bundesdeutschen Waffenhändler Gerhard Mertins (Bonn/Königstein) verdächtigte, die Ermordung des bekannten mexikanischen Journalisten Manuel Buendia im Mai 1984 angestiftet zu haben. Das Attentat sei in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Leiter der Bundessicherheitsbehörde, Zorilla, vorbereitet worden. Zorilla, der sich nach Spanien abgesetzt haben soll, sei von Buendia in dessen Zeitung „Excelsior" als Mitglied der rechtsextremen Gruppe „Telcos" bezeichnet worden und in Verbindung zu Rauschgiftbanden gebracht worden.

Mertins habe das Attentat in Auftrag gegeben als Reaktion auf eine Enthüllungsgeschichte, die Buendia im Frühjahr 1983 über Mertins im „Excelsior" verfaßt habe und in deren Folge Gerhard Mertins und sein Sohn Georg Thomas Mertins im März 1983 von den mexikanischen Behörden des Landes verwiesen wurden.

So hatte Buendia behauptet, daß Gerhard Mertins ehemaliger SS Offizier gewesen sei, Kontakte zu Nazi-Größen in Lateinamerika halte, so zum ehemaligen Luftwaffenoffizier Hans Ulrich Rudel und zu Klaus Barbie — alias Altmann — in Bolivien, sowie illegalen Waffenhandel in Mittelamerika betreibe.

Nach seiner Abschiebung in die Bundesrepublik Deutschland sei Mertins laut Angaben der mexikanischen Polizei nochmals in Mexiko illegal eingereist, um sich mit Buendia zu treffen. Am Tag der Ermordung des Journalisten — am 30. Mai 1984 — sei Mertins in Begleitung eines Mitglieds der rechtsradikalen Gruppe „Tecos" in einer Maschine der Sicherheitsbehörden Zorillas von Guadalajara nach Mexiko geflogen. Nach der Ermordung Buendias habe Zorilla das Archiv des Journalisten geplündert und entsprechendes Material vernichtet. Mertins selbst bestreitet jede Verwicklung in die Ermordung Buendias wie auch die Behauptung, er sei im Mai 1984 in Mexiko gewesen. Er habe während seines Einreiseverbots, das nach dem Besuch von Bundeskanzler Dr. Kohl im Sommer 1984 in Mexiko aufgehoben worden sei — so Mertins gegenüber afp (2. Juni 1987) — Mexiko nicht betreten. Die Pressekampagne in Mexiko gegen ihn sei von Mitarbeitern der deutschen Botschaft initiiert worden, insbesondere von den Herren I-B.-G. und Dr. T. St., die gute Kontakte zu Buendia gehabt hätten, sowie von „deutschen Linkskreisen", namentlich der Friedrich-Ebert-Stiftung (afp 2. Juni 1987/18. Juni 1987). Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes wies dies jedoch zurück. Am 18. Juni 1987 erklärte in Mexiko ein hoher Justizbeamter gegenüber afp, Mexiko habe diplomatische Schritte eingeleitet, um Mertins von einem bundesdeutschen Richter vernehmen zu lassen, da Mertins aus „gesundheitlichen Gründen" eine Reise nach Mexiko ablehne. Am 26. Januar 1988 gab der mexikanische Staatsanwalt Sales Gasque die Einsetzung eines Sonderermittlers für diesen Fall bekannt. Mertins sei über diplomatische Kanäle aufgefordert worden, zu Fragen Stellung zu nehmen, die die Ermordung Buendias betreffen.

Mertins selbst bezeichnete sich im Juni 1987 am Rande eines „Kameradentreffens ehemaliger Fallschirmjäger" im Gespräch mit der „Passauer Neuen Presse" als „legaler Waffenhändler". Der Geschäftsführer der Merex AG war in den siebziger Jahren mit Schlagzeilen in die Presse geraten, da laut Artikel der „Welt" vom 11. Oktober 1975 die Bonner Staatsanwaltschaft gegen Mertins ermittle, der im Auftrag des Bundesnachrichtendienstes und mit Genehmigung der zuständigen Staatssekretäre Mitte der sechziger Jahre Waffen in Krisengebiete geliefert hatte. Das Verfahren endete im November 1975 mit einem Freispruch für Mertins. Eine Zivilklage der Merex AG gegen die Bundesregierung auf Wiedergutmachung des Schadens, der für die Firma durch die Pressekampagne entstanden sei, wurde am 30. Mai 1980 mit einem Vergleich beigelegt, nachdem die Bundesregierung fünf Millionen DM an die Merex AG zahlen mußte.

1987 und 1988 tauchte der Name Mertins erneut im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Deutschenkolonie in Chile (Colonia-Dignidad) auf. Mertins, ein enger Bekannter des ehemaligen Chefs des Geheimdienstes DINA, Manuel Contreras, hatte mehrmals die Colonia Dignidad besucht und zählte zum bundesdeutschen Sympathisantenkreis der Kolonie, in der laut amnesty international in Zusammenarbeit mit dem chilenischen Geheimdienst Menschen gefoltert wurden und verschwunden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Trifft es zu, daß die mexikanischen Behörden über diplomatische Kanäle Fragen an Mertins bezüglich der Ermordung Buendias 1984 zwecks Beantwortung geleitet haben, und wenn ja, wann und in welcher Form geschah dies?

2

Trifft es zu, daß mexikanische Behörden diplomatische Schritte eingeleitet haben, um Mertins von einem bundesdeutschen Richter vernehmen zu lassen, und wenn ja, wann und in welcher Form geschah dies?

3

Hat eine Vernehmung von Mertins seitens eines bundesdeutschen Richters bereits stattgefunden, und wenn ja, welche Hilfestellung zur Aufklärung des Falls gab die Bundesregierung?

4

Sind die mexikanischen Behörden mit der Bitte an die Bundesregierung herangetreten, bei der Ermittlung gegen Mertins behilflich zu sein, und wenn ja, wann und in welcher Form?

5

Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse über eine eventuelle Beteiligung von Mertins an der Ermordung des Journalisten Buendia vor, und wenn ja, welche?

6

Trifft die Behauptung von Mertins zu, derzufolge sein Einreiseverbot in Mexiko durch die Intervention von Bundeskanzler Dr. Kohl während seines Besuchs in Mexiko 1984 zurückgenommen wurde, und wenn ja, welche Beweggründe veranlaßten den Bundeskanzler, sich in Mexiko für die Rücknahme des Einreiseverbots von Mertins einzusetzen?

7

Gibt es noch heute Verbindungen zwischen der Bundesregierung oder ihnen untergeordneten Stellen, wie Geheimdienste, und Mertins, die an die ehemalige Zusammenarbeit aus vergangenen Jahren anknüpfen, und wenn ja, welche genau?

Bonn, den 29. Juli 1988

Volmer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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