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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Anschaffung von personenbezogenen Dienstfahrzeugen (G-SIG: 11002714)

Anschaffungskosten 1988, belieferte Staatssekretäre, von BMW bzw. Daimler-Benz eingeräumte Rabatte

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.09.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/277611.08.88

Anschaffung von personenbezogenen Dienstfahrzeugen

der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Haushaltsaufstellungserlaß, der die Kosten für personenbezogene Dienstwagen festlegt, dürfen Staatssekretäre bzw. Parlamentarische Staatssekretäre Dienstwagen bis zu einem Kaufpreis von 37 500/38 500 DM und bis zu 100 kW im Jahr 1988 fahren. In Einzelfällen dürfen diese Vorgaben um zehn Prozent überschritten werden.

Nach verschiedenen, nicht dementierten Presseberichten (Hannoversche Neue Presse vom 6. Juni 1988, Südwest Presse vom 7. Juni 1988, Stuttgarter Nachrichten vom 8. Juni 1988, DIE WELT vom 15. Juni 1988, DER SPIEGEL vom 4. Juli 1988 sowie Fernsehen West Drei vom 1. Juli 1988), verfügen mehrere Staatssekretäre der Bundesregierung über neue Dienstwagen, deren gängiger Kaufpreis rund 25 000 DM höher als die erlaubten Preisgrenzen des Bundeshaushaltes liegt. Nach den Beschaffungsrichtlinien sind nur 15 Prozent Behördenrabatt bei Neubeschaffungen statthaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Dienstfahrzeuge zu welchen Anschaffungskosten wurden im Jahr 1988 für welche Staatssekretäre bzw. Parlamentarischen Staatssekretäre (bzw. im Auswärtigen Amt Staatsminister) beschafft?

2

Welche Rabatte wurden bzw. werden von den Firmen BMW bzw. Daimler Benz bei der Beschaffung personengebundener Dienstfahrzeuge für Staatssekretäre bzw. Parlamentarische Staatssekretäre (bzw. im Auswärtigen Amt Staatsminister) eingeräumt?

3

Welche Staatssekretäre bzw. Parlamentarischen Staatssekretäre (bzw. im Auswärtigen Amt Staatsminister) fahren welches personengebundene Dienstfahrzeug (Typ, Beschaffungspreis)?

4

Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß Staatssekretäre bzw. Parlamentarische Staatssekretäre sich über die vorgegebenen Richtlinien für Dienstfahrzeuge hinwegsetzen?

5

Sind der Bundesregierung weitere Überschreitungen des Haushaltsaufstellungserlasses durch Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretäre oder Minister bekannt?

6

Sollten nichtstatthafte Nachlässe bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen erfolgt sein, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem Sachverhalt ziehen?

Bonn, den 11. August 1988

Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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