Folgen des Wettrüstens auf die gesamteuropäische Umwelt
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Staaten des Warschauer Vertrages (WVO) verabschiedeten anläßlich ihrer Tagung im Juli 1988 in Warschau ein brisantes Dokument über „Die Folgen des Wettrüstens für die Umwelt und andere Aspekte der ökologischen Sicherheit" .
Darin räumen die Repräsentanten der WVO-Staaten implizit ein, daß auch in ihren Gesellschaften sicherheitspolitische und wirtschaftspolitische Prinzipien und Normen gelten, die kausal dafür verantwortlich sind, „daß sich der Zustand der Umwelt ständig verschlechtert" .
Vor diesem Hintergrund muß das Angebot der WVO-Staaten an alle „Staaten und Völker der Welt" ernst genommen werden, eine „Konzeption der internationalen ökologischen Sicherheit" gemeinsam auszuarbeiten und zu verwirklichen.
Die Regierungen der WVO-Staaten erklären sich bereit, unverzüglich über die Themen, Prinzipien und Normen einer ökologischen Sicherheitskonzeption zu verhandeln. Sie „sollten gemeinsam in einem breiten und konstruktiven Dialog ausgearbeitet werden. Ein entsprechendes völkerrechtliches Dokument könnte 1992 anläßlich des 20. Jahrestages der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen angenommen werden".
Daher fragen wir die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen über die Umweltfolgen des Wettrüstens, nach ihrem Verständnis von ökologischer Sicherheit und nach ihrer Dialogbereitschaft mit den WVO-Staaten:
Fragen10
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erkenntnis der WVO-Staaten, wonach „das Wettrüsten, vor allem auf nuklearem Gebiet, eine der gefährlichsten Ursachen für die Verschlechterung der Umwelt ist" ? Hat die Bundesregierung Studien veranlaßt, die diesen behaupteten Ursachenzusammenhang bestätigen oder widerlegen?
Die WVO-Staaten sind der Auffassung, „daß die Lösung der ökologischen Probleme eng mit der Festigung des Friedens und der internationalen Sicherheit sowie der Abrüstung zusammenhängt" . Vertritt die Bundesregierung eine umwelt- und friedenspolitische Position, die dieser Auffassung nahekommt? Wenn nicht, worin bestehen die methodischen und sachlichen Differenzen?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, die die Auffassung der WVO-Staaten unterstützen oder widerlegen, wonach – das Wettrüsten „in immer stärkerem Maße" die Umwelt zerstört, – das Wettrüsten „den Anstrengungen zum Umweltschutz" zuwiderläuft, – das Wettrüsten „die Lösung der bedeutsamen Aufgabe, ein harmonisches Gleichgewicht von Gesellschaft, Technik und Natur" herzustellen, „verhindert"?
Kann die Bundesregierung die Behauptung der WVO-Staaten bestätigen oder widerlegen, wonach grundsätzlich, also systemunabhängig, – „die Produktion, Lagerung und der Transport verschiedener Waffensysteme, – der Bau von Militärobjekten, – die Durchführung militärischer Übungen unmittelbare, negative Auswirkungen auf die Umwelt" haben?
Verfügt die Bundesregierung über empirisch gesicherte Erkenntnisse, die die Warnung der WVO-Staaten als berechtigt oder unberechtigt erscheinen lassen, wonach – „die Fortsetzung der Kernwaffenversuche, – die großen Bestände an chemischen Waffen und deren unablässige Produktion, – die Herstellung prinzipiell neuer Waffensysteme unvorhersehbare und verheerende ökologische Folgen haben" können?
Stimmt die Bundesregierung der Forderung der WVO-Staaten zu, daß der begonnene Abrüstungsprozeß dazu genutzt werden müsse, „um die Anstrengungen beim Umweltschutz zu aktivieren" ? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, dazu ein entsprechendes Kooperationskonzept zu entwickeln, das über die bisherigen Umweltabkommen mit WVO-Staaten hinausgeht?
Hält die Bundesregierung das Postulat der WVO-Staaten für sinnvoll und einlösbar, wonach „Schritte auf dem Gebiet der Abrüstung" mit „konkreten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt einhergehen müssen"?
– Bewertet die Bundesregierung beispielsweise die im Rahmen des INF-Abkommens vollzogene Umwidmung des Raketengeländes in Waren/Müritz (DDR) in ein Landschaftsschutz- und Erholungsgebiet als ein Modell, das Kriterien für konkrete Maßnahmen im oben geforderten Sinne erfüllt?
– Bewertet die Bundesregierung beispielsweise die Ausweisung von Feuchtbiotopen und Naturlehrpfaden auf Truppenübungsplätzen als ein Modell, das ebenfalls Kriterien im oben genannten Sinne genügt?
Ist die Bundesregierung bereit, die Behauptung der WVO-Staaten empirisch überprüfen zu lassen, wonach die Abrüstung „gewaltige finanzielle, natürliche und menschliche Ressourcen für die Verbesserung der ökologischen Situation im regionalen und globalen Maßstab freisetzen" würde?
Wird die Bundesregierung das Angebot der WVO-Staaten annehmen, sich an der „Ausarbeitung und konsequente(n) Realisierung einer Konzeption der ökologischen Sicherheit auf der Grundlage breitester und offener internationaler Zusammenarbeit" zu beteiligen?
Ist die Bundesregierung unverzüglich bereit, innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und innerhalb der Nordatlantischen Vertragsorganisation Initiativen zu ergreifen mit dem Ziel, ein Dokument über die hier genannten Themenbereiche vorzulegen, das als programmatischer Rahmen für den Dialog mit den WVO-Staaten dient?