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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Unterstützung der Bundesregierung für in El Salvador verhaftete Bundesbürger/innen (G-SIG: 11002835)

Ungerechtfertigte Festnahme mehrerer Bundesbürger/innen durch die salvadorianische Nationalpolizei, Verpflichtung der Botschaft in El Salvador und des Auswärtigen Amtes zum Schutz von Bundesbürgern im Ausland, Gewährleistung der Sicherheit in El Salvador lebender Bundesbürger

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.11.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/994821.09.88

Unterstützung der Bundesregierung für in El Salvador verhaftete Bundesbürgerlinnen

des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. September 1988 wurden die Bundesbürger/innen Michael K., Barbara W., Kai W., Anja R. sowie die österreichische Staatsbürgerin Bettina H. von Antiterror-Einheiten der salvadorianischen Nationalpolizei in San Salvador festgenommen. Bei der Finanzpolizei (Policia de Hacieda), der sie überstellt wurden, trafen sie auf einen weiteren Bundesbürger, Christian St., der bereits zu einem früheren Zeitpunkt verhaftet worden war.

Alle genannten Personen wurden am 14. September 1988 dem Ersten Sekretär der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland übergeben mit der Maßgabe, ihre Ausweisung durch Transport nach Guatemala sofort zu vollziehen.

Diese neuerlichen, völlig ungerechtfertigten Maßnahmen seitens der salvadorianischen Sicherheitskräfte gegen Ausländer/innen reiht sich ein in eine Reihe ähnlicher Vorfälle — allein im Monat August wurden 95 Ausländer/innen des Landes verwiesen bzw. ihnen die Einreise verweigert —, deren brutaler Höhepunkt bislang die Ermordung des Schweizer Staatsbürgers Jürg Weis war.

Die Verfolgung von Ausländern/innen in El Salvador geht Hand in Hand mit einer beispiellosen Hetze in den Medien, angeregt von Regierung und Streitkräften El Salvadors. Unverkennbar zielt diese Politik darauf ab, Ausländer/innen aus El Salvador zu vertreiben bzw. sie vor Besuchen abzuschrecken, um angesichts der Verschärfung des Krieges, der zunehmenden Menschenrechtsverletzungen und der Reaktivierung der Todesschwadrone unbeobachtet von der internationalen Öffentlichkeit gegen Gewerkschaften, Bauernorganisationen, Lehrer- und Studentenverbände, Menschenrechtsorganisationen, Selbsthilfeorganisationen von Kriegsvertriebenen und kirchliche Gruppen vorgehen zu können.

Die Bundesregierung und die Regierungen der Europäischen Gemeinschaft lassen bislang jegliche Reaktion auf die veränderte Lage in El Salvador und insbesondere auf die massive Verfolgung von ihren Staatsbürgern/innen vermissen.

Im konkreten Zusammenhang mit den geschilderten Verhaftungen fragen wir deshalb die Bundesregierung:

Fragen16

1

Warum wurde die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erst 22 Stunden nach der Verhaftung der genannten Personen informiert, während die Botschaft/Vertretung der am selben Tage verhafteten US-Amerikaner und Japaner noch am Tag der Verhaftung benachrichtigt wurden?

2

Warum wurde die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland nicht bereits früher von der Verhaftung von Christian St. in Kenntnis gesetzt, der schon früher festgenommen worden war?

3

Gedenkt die Bundesregierung die Sicherheitskräfte und die Regierung von El Salvador zu ermahnen, in Zukunft Verhaftungen von Bundesbürgern/innen sofort bekanntzugeben, und in welcher Form gedenkt sie dies zu tun?

4

In welcher Form hat die Bundesregierung bei der Policia de Hacienda und der salvadorianischen Regierung dagegen protestiert, daß der Erste Sekretär ihrer Botschaft in El-Salvador falsch unterrichtet wurde, als er nach der Fernsehsendung am Abend des 13. September 1988, in der die Verhafteten gezeigt wurden, bei der Policia de Hacienda anrief und diese behauptete, keine Bundesbürger/innen in Haft zu haben?

5

Hält es die Bundesregierung nicht für angebracht, angesichts der sich verschärfenden Situation in El Salvador dafür zu sorgen, daß ihre Vertretung in San Salvador Tag und Nacht telephonisch zu erreichen ist?

6

Warum ist das Auswärtige Amt im vorliegenden Falle untätig geblieben trotz mehrmaliger Anrufe von Eltern der Verhafteten und von Mitarbeiterinnen des „Ökumenischen Büros für Frieden und Gerechtigkeit", München?

7

Meint die Bundesregierung, daß ihre Botschaft in El Salvador und das Auswärtige Amt ihrer Verpflichtung zum Schutze von Bundesbürgern/innen im Ausland nachgekommen sind, wenn der einen die Namen der Verhafteten von einem Mitarbeiter der Lutherischen Kirche in El Salvador mitgeteilt werden mußten und das andere weder von der Botschaft informiert wurde, noch nach Bekanntwerden der Verhaftungen unmittelbar tätig wurde?

8

Warum hat der Erste Sekretär der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in El Salvador gegenüber der Policia de Hacienda nicht insistiert, nachdem er die Verhafteten in der Fernsehsendung am Abend des 13. September 1988 gesehen hatte?

9

In welcher Form hat die Bundesregierung gegen die ungerechtfertigten Festnahmen der genannten Bundesbürger/innen gegenüber der Regierung und den Sicherheitskräften El Salvadors protestiert?

10

In welcher Form hat die Bundesregierung die falschen Beschuldigungen und Unterstellungen zurückgewiesen, die gegen die genannten Bundesbürgerinnen in der salvadorianischen Presse, im salvadorianischen Fernsehen und in den Medien anderer mittelamerikanischer Länder aufgestellt worden sind?

11

In welchen Medien El Salvadors und anderer mittelamerikanischer Länder hat die Bundesregierung presserechtliche Gegendarstellungen zu den Diffamierungen der genannten Bundesbürger/innen veröffentlicht?

12

Hat sich die Bundesregierung um die Herausgabe des Geldes (ca. 2 000 US-Dollar) und der Flugtickets bemüht, die den Verhafteten von der Nationalpolizei gestohlen wurden, und mit welchem Ergebnis?

13

Wie gedenkt die Bundesregierung die Diffamierungen, Mißhandlungen, willkürliche Gefangennahmen und Ausweisungen von Bundesbürgern/innen, die El Salvador besuchen, zu unterbinden?

14

Was will die Bundesregierung in Zukunft konkret für die Sicherheit in El Salvador lebender Bundesbürger/innen und El Salvador besuchender Teilnehmer/innen kirchlicher und humanitärer Delegationen tun?

15

Gedenkt die Bundesregierung in Zukunft Bundesbürgern/innen, die in El Salvador arbeiten, einen ähnlichen diplomatischen Status zu geben, wie ihn dort niedergelassene Vertreter bundesrepublikanischer Firmen bereits haben?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Haltung ihrer Botschaft in Guatemala, die den Ausgewiesenen, die noch unter Schockwirkung standen, die Vorfinanzierung von sofortigen Flügen in die Bundesrepublik Deutschland verweigerte?

Bonn, den 21. September 1988

Volmer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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