Stand der Schießstandplanung in Bad Essen
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wurden die zuständigen kommunalen Gremien der Gemeinde Bad Essen entsprechend der „Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluß, mit dem der Deutsche Bundestag in der Sitzung am 4. Dezember 1986 die Beschlußempfehlung des Innenausschusses vom 10. Oktober 1986, Drucksache 10/6142, angenommen hat" über das Planungsvorhaben informiert?
Wenn ja, welche dem Bundesministerium der Verteidigung nachgeordnete Behörde hat sich zu welchem Zeitpunkt erstmals mit welchen Kommunalgremien der Gemeinde Bad Essen ins Benehmen gesetzt?
Wenn nicht entsprechend der „Stellungnahme" verfahren wurde, warum geschah dies nicht?
Wie lautet die verteidigungspolitische Einzelfallbegründung für dieses Schießstandprojekt?
Wie lauten die wichtigsten Ergebnisse der Standorttauglichkeitsprüfung?
Wurde entsprechend der Ankündigung des Bundesministeriums der Verteidigung, wonach ab Mitte 1988 für neue umweltrelevante Militärprojekte eine „Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)" vorgenommen werden soll, für das geplante Projekt in Bad Essen ein entsprechendes Prüfungsverfahren abgeschlossen?
Wenn ja, wie lauten die wichtigsten umweltrelevanten Ergebnisse?
Wenn nicht, warum wurde dies unterlassen?
Wurde vorsorglich eine Lärmstudie in Auftrag gegeben mit der Absicht, die vorhersehbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Belastungen und Gefährdungen für die Menschen in der Anrainergemeinde beurteilen zu können?
Wurde eine Sozialverträglichkeits-Untersuchung veranlaßt, um die vielfältigen ökonomischen, finanziellen, infrastrukturellen und kulturellen Eingriffe in die Planungshoheit der Gemeinde Bad Essen rechtzeitig zu erkennen und zu beurteilen?