Bundeswehr und ÖPNV in Augsburg
des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Stadt Augsburg kann eine als vorrangig eingestufte Straßenbahnlinie (Nr. 3) nach Auskunft der Stadtverwaltung auch zehn Jahre nach Verabschiedung des Gesamtverkehrsplanes noch nicht gebaut werden, weil für deren Trasse 3 000 Quadratmeter von 140 000 Quadratmeter eines alten, fast nur noch für Standortverwaltungsaufgaben genutzten Kasernengeländes benötigt würden.
Aussagen der Augsburger Stadtverwaltung zu Folge weigert sich die Bundeswehr dauerhaft, ernsthaft über eine Trassenführung der geplanten Tramlinie 3 zwischen Bismarckstraße und Firnhaberstraße zu verhandeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Hat die Bundeswehr beim Erlaß des Gesamtverkehrsplanes, der diese Linie bereits vorsah, Einwendungen erhoben und wenn ja, welche?
Wie häufig (Zeitpunkt), intensiv und mit welchem jeweiligen Ergebnis ist mit welchen entscheidungsbefugten Stellen der Bundeswehrverwaltung bzw. der Stadtverwaltung in den vergangenen zehn Jahren in dieser Sache verhandelt worden?
Trifft die angeführte Darstellung zu, wonach die Bundeswehr bis heute einer Trassierung der Straßenbahnlinie nicht zustimmt bzw. überhaupt nicht zu ernsthaften Verhandlungen bereit ist, obwohl auf diesem Weg die geplante Straßenbahn in der Ideallinie verlaufen und viele tausend Menschen von ihren Autos auf den ÖPNV umsteigen lassen könnte?
Welches ist der Grund für diese Weigerung? Welche Gesichtspunkte sprechen gegen eine Geländeabtretung?
Ist die Bundesregierung bereit, solche nachgeordneten Dienststellen, die den Bau dieser für die Augsburger Bevölkerung und Umwelt wichtigen Straßenbahnlinie vorsätzlich oder fahrlässig während der vergangenen zehn Jahre blockiert haben sollen, durch geeignete Maßnahmen zu einer Kooperation mit der Stadt Augsburg anzuhalten und so möglichst umgehend eine endgültige Entscheidung für die von der Stadt gewünschte Straßenbahnlinie zu ermöglichen?