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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Folgen des Schengener Übereinkommens und der Vollendung des europäischen Binnenmarktes (G-SIG: 11002931)

Stand der Verwirklichung des Schengener Übereinkommens über einen Abbau der Kontrollen im Personenverkehr an den gemeinsamen Grenzen und deren Verlagerung an die Außengrenzen zum 1.1.1990, Auswirkungen im Bereich der Zollverwaltungen und des Bundesgrenzschutzes, Personalveränderungen und Aufgabenverlagerungen, Beseitigung technischer und steuerlicher Schranken zur Vollendung des Binnenmarktes, Übernahme von Aufgaben durch eine europäische Zollverwaltung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.11.1988

Aktualisiert

26.07.2022

BT11/310412.10.1988

Folgen des Schengener Übereinkommens und der Vollendung des europäischen Binnenmarktes

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Drucksache 11/3104 12.10.88 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Antretter, Dr. Apel, Bernrath, Brück, Conrad, Diller, Dr. Emmerlich, Esters, Graf, Großmann, Hämmerle, Jungmann, Kühbacher, Kuhlwein, Lambinus, Lutz, Nehm, Dr. Nöbel, Opel, Paterna, Dr. Pick, Purps, Schröer (Mülheim), Sieler (Amberg), Dr. Sonntag-Wolgast, Stahl (Kempen), Dr. Struck, Waltemathe, Walther, Wartenberg (Berlin), Wieczorek (Duisburg), Würtz, Zander, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Folgen des Schengener Übereinkommens und der Vollendung des europäischen Binnenmarktes Das „Schengener Übereinkommen" vom 14. Juni 1985 sieht u. a. vor, daß die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und die Beneluxstaaten im Personenverkehr den Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und deren Verlagerung an die Außengrenzen zum 1. Januar 1990 anstreben. In der Einheitlichen Europäischen Akte vom 28. Februar 1986 ist für 1992 die Schaffung eines Binnenmarktes der Europäischen Gemeinschaft vorgesehen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft haben alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um bis zum 31. Dezember 1992 den Binnenmarkt schrittweise zu verwirklichen. Der Binnen - markt soll den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstlei stungen und Kapital gewährleisten. Der vorgesehene Abbau der Grenzkontrollen und die für 1992 vorgesehene Vollendung des Binnenmarktes haben weitgreifende Auswirkungen auf die berufliche Situation des an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Personals der Zollverwaltung und des Bundesgrenzschutzes. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert von der Bundesregierung ein ausgewogenes und schlüssiges Konzept, aus dem sich Art und Umfang der zu erwartenden Auswirkungen des Abbaus der Grenzkontrollen und der Vollendung des Binnenmarktes für die betroffenen Beschäftigten des Zolls und des Bundesgrenzschutzes ' ergibt. Wir fordern ferner, daß die Bundesregierung im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn die berufliche Zukunft der Beschäftigten und die möglichen Auswirkungen auf die Familienangehörigen dabei angemessen berücksichtigt und die Betroffenen rechtzeitig, wahrheitsgemäß und umfassend unterrichtet. Wir fragen die Bundesregierung: I. Stand der Verwirklichung des Schengener Übereinkommens 1. In welcher Art und Weise bzw. welchem Umfang haben die Vertragspartner die kurzfristig zum 1. Januar 1986 durchzuführenden Maßnahmen zu den in Titel I des Schengener Übereinkommens (Artikel 5 bis 9) festgelegten Forderungen bereits verwirklicht, welche Schwierigkeiten sind noch vorhanden, und wie gedenkt die Bundesregierung diese zu überwinden? 2. Welchen Stand haben die Verhandlungen der Vertragspartner für die im Titel II des Schengener Übereinkommens (Artikel 17, 19 und 20) als langfristig durchzuführende Maßnahmen (Ziel: 1. Januar 1990) bezeichneten Forderungen erreicht, und welche ,Positionen werden dabei von den einzelnen Vertragspartnern vertreten? 3. Wie und durch welche geeigneten Maßnahmen will die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die im Schengener Übereinkommen formulierten Absichten und Forderungen auch bis 1992 realisiert werden? 4. Ist nach Auffassung der Bundesregierung sicher, daß die Kontrollen an den Binnengrenzen, wie es nach den vertraglichen Absprachen im Schengener Übereinkommen und den europapolitischen Zielen der EG-Staaten vorgesehen ist, am 1. Januar 1990 wegfallen? II. Gegenwärtige Situation an den Grenzen 1. Wieviel Personal — Stand: 30. Juni 1988 — (getrennt nach Beamten, Angestellten und Arbeitern) sind a) im Grenzabfertigungsdienst und b) im Grenzaufsichtsdienst an den EG-Grenzen zu den einzelnen EG-Nachbarn in den jeweiligen Hauptzollämtern eingesetzt? 2. An welchen vom Bundesinnenminister zugelassenen Übergängen wird die grenzpolizeiliche Abfertigung a) durch die Zollverwaltung, b) im Personenverbund Zollverwaltung Grenzschutzeinzeldienst und c) durch Grenzschutzeinzeldienst, Länderpolizei durchgeführt, und wieviel Beamten, Angestellte und Arbeiter sind — nach dem Stand vom 30. Juni 1988 — dafür dort tätig? 3. Bei welchen Hauptzollämtern, Zollämtern, Grenzkontrollstellen, Zollkommissariaten (Grenzaufsichtsdienst), Zollfahndungsämtern an der Westgrenze sind welche organisatorischen und quantitativen personellen Auswirkungen (zeitlich nach dem Wirksamwerden geordnet) auf den vorhandenen Personalbestand zu erwarten und wieviel Beamte, Angestellte und Arbeiter des Zolls, des Bundesgrenzschutzes und der Länderpolizeien sind aufgeschlüsselt vom Abbau der Grenzkontrollen betroffen? 4. Welche Kompensationsvorhaben hat die Bundesregierung gegenüber den Vertragspartnern des Schengener Abkommens angemeldet, die auf die Intensivierung der grenzpolizeilichen Überprüfungen an den Außenperipherien und die Wahrnehmung der Sichheitsinteressen aller Vertragsstaaten an der Außengrenze abstellen, und wie sieht das bisherige Verhandlungsergebnis dazu aus? 5. Wird dies zu einer umfassenden Umorganisation des Grenzschutzeinzeldienstes führen, und welche Auswirkungen sind für die Ebene der derzeitig neun Grenzschutzämter zu erwarten? 6. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Aufgabenverteilung zwischen den Grenzschutzeinzeldiensten und der Zollverwaltung, wie sie sich im Laufe der letzten Jahrzehnte entwickelt hat, im Zuge des nunmehr anstehenden Abbaus der Grenzkontrollen nicht zugunsten oder zu Lasten der einen oder anderen Verwaltung verändert werden wird? '7. Welche Aufgaben der Zollverwaltung werden im einzelnen ganz entfallen, wenn der Binnenmarkt ohne Grenzkontrollen tatsächlich bis Ende 1992 verwirklicht wird, und welche Auswirkungen auf den Personalbedarf wird dies haben? 8. Kann die Bundesregierung zusichern, daß im Rahmen der Fürsorgemaßnahmen die 1974 vollzogene Laufbahntrennung zwischen Grenzzoll- und Binnenzolldienst nicht zu persönlichen Nachteilen der Beschäftigten bei Abbau der Grenzkontrollen führen wird? 9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung wann ergriffen, vorbereitet oder geplant, um nachteilige Auswirkungen für die berufliche Zukunft der Beschäftigten von Zoll und Bundesgrenzschutz einschließlich ihrer Angehörigen abzuwenden und um welche Maßnahmen handelt es sich dabei im einzelnen? 10. Welche Kontrollen im einzelnen werden im Reiseverkehr im Rahmen des Schengener Übereinkommens entfallen, und wie wird sich dieser Abbau auf das Organisationsgefüge der Zollverwaltung auswirken? III. Spezielle Auswirkungen im Bereich der Zollverwaltung 1. Bei welchen bestehenbleibenden Binnenzollämtern bzw. neu einzurichtenden Dienststellen an den EG- Außengrenzen werden nach Verwirklichung des EG-Binnenmarktes die dann noch verbleibenden zollamtlichen Abfertigungen von Drittlandswaren durchgeführt werden? Drucksache 11 /3104 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode 2. Wieviel Beamte, Angestellte und Arbeiter der Zollverwaltung werden nach Abbau der Personenkontrollen zum 1. Januar 1990 weiterhin im grenznahen Raum in den Bereichen — Personenkontrollen, — Güterabfertigung, — Warenverkehrskontrolle und Abfertigung, — Vollstreckung, — Verbrechensbekämpfung und Fahndung, — Rauschgift und Waffenschmuggel, — Kontrollmaßnahmen im Marktordnungsbereich und . Außenwirtschaftsbereich benötigt bzw. welche Bereiche bei den einzelnen Hauptzollämtern müssen personell verstärkt werden? 3. Wieviel Beamte, Angestellte und Arbeiter der Zollverwaltung müssen in andere Aufgabenbereiche mit örtlicher Veränderung umgesetzt werden, und wie viele müssen wegen des Wegfalls von Aufgaben einer anderen Verwendung zugeführt werden? 4. Wird der Wegfall der grenzpolizeilichen Kontrollen auch die zollamtliche Überwachung des Reiseverkehrs deutlich einschränken, und welche personellen Auswirkungen sind damit verbunden? 5. Bei welchen Grenzübergängen bzw. Zollämtern mit Güterverkehr muß auch weiterhin die Möglichkeit der Abfertigung von Waren im Reiseverkehr gegeben sein? 6. Ist es richtig, daß die Tätigkeit des Grenzaufsichtsdienstes sich künftig weitgehend darauf beschränken wird, an den künftig unbesetzten Grenzübergängen Mißbräuche im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu verhindern und wie soll dieses organisatorisch und technisch durchgeführt werden? 7. Welche Erleichterungen in der Güterabfertigung werden im einzelnen an den Grenzen zu den Schengener Vertragsstaaten eintreten und welche organisatorischen und personellen Auswirkungen sind damit verbunden? 8. Welche Arbeitsbereiche gibt es bei den Grenzzollämtern an den EG-Binnengrenzen und bei grenznahen Dienststellen (Binnenzolldienststellen), und wieviel Beamte, Angestellte und Arbeiter sind dort eingesetzt? 9. Welche Beamte, Angestellten und Arbeiter sind in den zu den Zollkommissariaten an der Westgrenze gehörenden Grenzaufsichtsstellen, Sprechfunkzentralen, Sondertrupps und Verstärkungsgrenzaufsichtsstellen bzw. Funkwerkstätten beschäftigt, und welche organisatorischen und personellen Auswirkungen sind bei diesen Dienststellen zu erwarten? 10. In welchem Umfang sind Personalveränderungen, insbesondere Umsetzungen von Beamten, Angestellten und Arbeitern a) zu Grenzzollämtern an Drittlandsgrenzen, b) zu Grenzkontrollstellen zur Verbesserung der Güter- und Reisendenabfertigung, c) auf Flughäfen, d) in den Grenzaufsichtsdienst an den Grenzen zu Österreich und der Schweiz, e) in den Grenzaufsichtsdienst an der Küste, f) in dem Vollstreckungsbereich, g) zu den Zollfahndungsämtern zur Intensivierung der Ermittlung im Marktordnungs- und Außenwirtschaftsbereich und zur Verbesserung der Observationsmöglichkeiten, h) zu den Hauptzollämtern in den Sachgebieten Steueraufsicht und Außenprüfung, i) zu Binnenzollstellen zur Intensivierung der Ein- und Ausfuhrkontrollen im Drittlandsverkehr, j) Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels möglich und zu welchem Zeitpunkt vorgesehen? 11. Ist im Verhältnis zu Österreich und der Schweiz eine Erschwerung der Grenzkontrollen zu befürchten, und steht dies mit den Vereinbarungen über die Erleichterungen des Grenzverkehrs mit diesen Ländern im Einklang? 12. Welches Ergebnis hat die von der Bundesregierung vorgenommene Prüfung, Aufgaben des Umweltschutzes der Zollverwaltung zu übertragen, und welche Schwierigkeiten haben sich dabei in den Verhandlungen mit den Bundesländern ergeben bzw. wie können diese gelöst werden? 13. Um welche Einzelmaßnahmen handelt es sich bei dem Vorschlag der EG-Kommission, in einem ersten Schritt die Grenzkontrollen für den gewerblichen Warenverkehr wesentlich zu vermindern, und welche Auswirkungen sind damit für die Zollverwaltung verbunden? 14. Hat die Bundesregierung die mögliche Verwendung von Zollbeamten bei Behörden der Länder und den Kommunen geprüft bzw. was hat sie dazu veranlaßt? 15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung da rin, Zollbeamte vermehrt für Prüfdienste der EG einzusetzen, und was hat sie dazu veranlaßt? IV. Spezielle Auswirkungen im Bereich des Bundesgrenzschutzes 1. Durch welche organisatorischen Maßnahmen hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, die Beschäftigten und die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes mit den voraussichtlichen Auswirkungen des Abbaus beim Grenzschutzeinzeldienst vertraut zu machen? 2. Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter, bei welchen Grenzschutzämtern oder sonstigen Dienststellen sind vom vorgesehenen Grenzabbau betroffen? 3. Wieviel Beamten kann eine Verwendung im Bundesgrenzschutz angeboten werden? 4. Welche Zusagen, für wieviel Beamte liegen seitens der Bundesländer vor, Beamte des Bundesgrenzschutzes in die jeweilige Landespolizei zu übernehmen, und erklärt sich die Bundesregierung bereit, die Personalkosten für Polizeibeamte, des Grenzschutzeinzeldienstes, die nicht im Rahmen der Übernahmeverpflichtung der Bundesländer in die Polizeien der Länder überwechseln, zu übernehmen? 5. Welche Zukunftsperspektiven eröffnen sich für die Tarifbeschäftigten im Grenzschutzeinzeldienst auch künftig eine heimatnahe Beschäftigung in öffentlichen Verwaltungen ausüben zu können? Liegen gegebenenfalls für derartige Verwendungen bereits Zusagen vor? 6. Sieht die Planung der Bundesregierung vor, den Grenzschutzeinzeldienst nach Wegfall der Grenzkontrollen an den gemeinsamen EG-Binnengrenzen präsent zu halten? 7. Rechnet die Bundesregierung mit einem zusätzlichen Personalbedarf nach Realisierung der durch die Innenministerkonferenz beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen für die — verstärkte internationale polizeiliche Zusammenarbeit, — Schaffung einer Fahndungsunion, — Vereinfachung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, einschließlich Auslieferung, — Anwendung eines angeglichenen materiellen Rechts bei Betäubungsmitteln, Waffen und Sprengstoff sowie bei Ausländerangelegenheiten? 8. Sehen die Überlegungen der Bundesregierung vor, zur Vernetzung und Anpassung der unterschiedlichen Systeme der Polizeien der Mitgliedstaaten der EG gemeinsame Polizeidienststellen mit Polizeibeamten der angrenzenden Mitgliedstaaten aufzubauen? 9. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Grenzschutzeinzeldienst nach Wegfall der Grenzkontrollen an den EG-Binnengrenzen so einzusetzen, daß er wesentliche Funktionen der Vernetzung und übergreifenden Arbeit der Polizeien der Mitgliedstaaten der EG an den Nahtstellen leisten kann? 10. Welche Grenzschutzämter werden nach Wegfall der Grenzkontrollen bestehen bleiben und welche Aufgabenverteilung sieht die Bundesregierung für diese Ämter bei der Übernahme neuer Aufgaben (z. B. in den Bereichen Transportpolizei — Gefahrgutkontrollen —, Flughafenpolizei und Bahnpolizei) vor, um neue Verwendungsmöglichkeiten für Grenzschutzbeamte zu erschließen? 11. Welches Ergebnis haben die Verhandlungen mit den Ländern Hamburg und Bremen zur Übernahme der grenzpolizeilichen Aufgaben der beiden Seehäfen durch den Grenzschutzeinzeldienst bisher gehabt? 12. Auf welcher Grundlage und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den Personalbedarf für die einzelnen Dienststellen an den EG-Außengrenzen (GS-Stellen, GS -Ämter, GS-Direktionen) unter Berücksichtigung der im Schengener Übereinkommen vereinbarten Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen ermittelt und welcher zusätzliche Personalbedarf (Beamte, Angestellte und Arbeiter) ergibt sich daraus? 13. Wie sieht die Planung der Bundesregierung zur Neuordnung des Dienstzweiges „Grenzschutzeinzeldienst" nach Abzug des GSE von den Binnengrenzen — insbesondere auf der Ebene der Grenzschutzämter — aus? 14. Erfordert die nach dem Schengener Übereinkommen nach Fortfall der Binnengrenzkontrollen vorgesehene grundsätzliche und systematische Überprüfung aller Reisenden an den Außengrenzen zusätzliches Personal, bzw. um wieviel Planstellen (Beamte, Angestellte und Arbeiter) handelt es sich? 15. Berücksichtigt die Bundesregierung bei der beabsichtigten Verstärkung der Flughafendienststellen, daß auch dort der Wegfall der grenzpolizeilichen Kontrollen für die innereuropäischen Flüge (innerhalb der EG- Mitgliedstaaten) vorgesehen ist und daß dadurch in erheblichem Umfang Aufgaben für den Grenzschutzeinzeldienst entfallen? 16. Wieviel Beamte, Angestellte, Arbeiter werden nach einem Wegfall der polizeilichen Kontrolle der Flüge innerhalb der EG-Mitgliedstaaten bei Flughafendienststellen des BGS noch benötigt? 17. Welche neuen Übergangsstellen an den äußeren Grenzen, die bis 1992 eröffnet werden sollen, werden nach dem jetzigen Stand der Planung wann eingerichtet und wieviel Personal (Beamte, Angestellte und Arbeiter) wird dafür benötigt? 18. Um welche Autobahn- und Straßenübergänge bzw. Flughäfen handelt es sich dabei? V. Auswirkungen auf die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften 1. Kann die Bundesregierung darlegen, welche Aufgaben die EG-Kommission im einzelnen gemeint hat, als sie auf eine parlamentarische Anfrage des französischen Sozialisten Jean Piere Cot geantwortet hat, „die Zöllner müßten schrittweise mit anderen, nicht mit dem Überschreiten der Grenzen zusammenhängenden Funktion betraut werden", und welche Auffassung vertritt sie in diesem Zusammenhang? 2. Welche Schwierigkeiten stehen nach Auffassung der Bundesregierung einer Beseitigung der technischen Schranken (d. h. bei den technischen Normen, im öffentlichen Auftragswesen, bei der Freizügigkeit im Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie im Bereich der industriellen Zusammenarbeit) entgegen bzw. welcher Sachstand ergibt sich zur Zeit für diese Bereiche, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die bestehenden Schwierigkeiten auszuräumen? 3. Wie stellt sich der Sachstand bei der Besei tigung der steuerlichen Schranken (Harmonisierung der Verbrauch- und Mehrwertsteuern) dar bzw. welche Schwierigkeiten stehen einer Einigung bis 31. Dezember 1992 entgegen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um diesen Prozeß zu beschleunigen? 4. Geht die Bundesregierung bei ihren Überlegungen über die Vollendung des Binnenmarktes davon aus, daß ab diesem Zeitpunkt diese Aufgaben von einer europäischen Zollverwaltung (bisher im EWG-Vertrag nicht geregelt) wahrgenommen werden, oder hat sie dazu eigene Vorstellungen entwickelt? Bonn, den 12. Oktober 1988 Antretter Dr. Apel Bernrath Brück Conrad Diller Dr. Emmerlich Esters Graf Großmann Hämmerle Jungmann Kühbacher Kuhlwein Lambinus Lutz Nehm Dr. Nöbel Opel Paterna Dr. Pick Purps Schröer (Mülheim) Sieler (Amberg) Dr. Sonntag-Wolgast Stahl (Kempen) Dr. Struck Waltemathe Walther Wartenberg (Berlin) Wieczorek (Duisburg) Würtz Zander Dr. Vogel und Fraktion]

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