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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Mögliche Abwälzung der Schadenszahlungen für Hermes-Bürgschaften gegenüber Dritte-Welt-Staaten auf den Entwicklungshilfe-Haushalt (G-SIG: 11003012)

Absicht und Gründe für eine neue Finanzierungsregelung, betroffene Länder, Aufstockung oder Einsparungen der Entwicklungshilfe, Finanzierung von Schadenszahlungen durch eine Zwangsabgabe auf Gewinne der deutschen Exportunternehmen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.11.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/324131.10.88

Mögliche Abwälzung der Schadenszahlungen für Hermes-Bürgschaften gegenüber Dritte-Welt-Staaten auf den Entwicklungshilfe-Haushalt

der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Trifft es zu, daß in Kreisen der Bundesregierung erwogen wird, die Schadenszahlungen für Hermes-Bürgschaften gegenüber Dritte-Welt-Staaten in Zukunft auf den Entwicklungshilfe-Haushalt (Einzelplan 23) abzuwälzen?

2

Für welche Länder wäre eine neue Finanzierungsregelung dieser Art denkbar?

3

Welche jährlichen Summen würden damit demnächst dem Entwicklungshilfe-Haushalt entzogen?

4

Soll die Entwicklungshilfe um diesen Betrag aufgestockt werden oder sind entsprechende Einsparungen bei bisherigen Maßnahmen erforderlich?

5

Was hat die Bundesregierung bewogen, die bisherige Finanzierungsregelung bei Schadenszahlungen in Frage zu stellen?

6

Was hält die Bundesregierung von der Idee, die Schadenszahlungen bei Hermes-Bürgschaften durch eine Zwangsabgabe auf die Gewinne der bundesdeutschen Exportunternehmen zu finanzieren?

Bonn, den 31. Oktober 1988

Frau Eid Volmer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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