Heeresübung „Landesverteidigung '88"
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zeitraum vom 29. August 1988 bis 16. September 1988 fand die Heeresübung „Landesverteidigung '88" statt.
Hauptübungsgebiet war Rheinland-Pfalz. Zu dieser Übung wurden 16 741 Reservisten zur Bundeswehr eingezogen. Der größte Teil der Reservisten wurde aus Rheinland-Pfalz zu dieser Übung herangezogen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Reservisten wurden aus Rheinland-Pfalz eingezogen, um an der Heeresübung „Landesverteidigung '88" teilzunehmen, aufgeschlüsselt nach Kreiswehrersatzämtern?
Wie viele Anträge auf Befreiung von der Heeresübung wurden mit der Begründung „Wirtschaftliche Härte" gestellt und von den Kreiswehrersatzämtern abgelehnt?
Wurden finanzielle Ausgleichsleistungen an die abstellenden Firmen der eingezogenen Reservisten geleistet?
Wenn ja, in welcher Höhe bewegten sich diese Leistungen und an welche Firmen gingen diese?
Wenn nein, wie hoch wird die Umsatzeinbuße der betroffenen Firmen durch das Einziehen der Reservisten beziffert?
In welcher Form und Höhe wurden Ausgleichsleistungen Firmen gewährt, die Fahrzeuge u. a. Gerät bei den Kreiswehrersatzämtern vorführten bzw. für die Dauer der Übung den Streitkräften zur Verfügung stellten?
Existiert eine Übersicht, mit der die Minderung des Bruttosozialproduktes Rheinland-Pfalz aufgezeigt wird?
Wenn ja, wie groß ist die Minimierung des BSP?
Wenn nein, wie wird sichergestellt, daß das Bundesland Rheinland-Pfalz gegenüber den anderen Bundesländern nicht schlechtergestellt wird?
In welcher Form sind Flurschäden aufgetreten, die auf die Heeresübung „Landesverteidigung '88" zurückzuführen sind?
In welcher Höhe bewegen sich die Ausgleichszahlungen, die an die Eigentümer der geschädigten Grundstücke geleistet wurden?
Sind während der Übung Unfälle mit Soldaten oder Zivilpersonen passiert, die Ausgleichszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen nach sich zogen?
Wenn ja, in welcher Höhe bewegen sich die Lohnfortzahlungen an diese Personen?
Werden den betroffenen Firmen Ausgleichsleistungen für den Ausfall der Arbeitskraft gewährt, und in welcher Höhe bewegen sich diese?