Verdacht der Beteiligung einer deutschen Firma am vermuteten Aufbau einer angeblichen Chemiewaffenfabrik in Libyen
der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welcher Art waren die von Bundeskanzler Kohl im Anschluß an die ihm in Washington am 16. November 1988 zugegangenen Informationen bezüglich des Verdachts einer deutschen Beteiligung am Bau einer Chemiewaffenfabrik in Libyen zugesagten „umgehenden Prüfungen", wann wurden sie aufgenommen und zu welchen Ergebnissen führten sie?
Warum ist die Oberfinanzdirektion Freiburg erst am 30. Dezember 1988 angewiesen worden, bei der „beschuldigten" Firma in Lahr/Schwarzwald zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorliegt?
Wie ist der Widerspruch zu erklären, daß die OFD Freiburg Presseberichten vom 3. Januar 1989 zufolge aufgrund der „nicht ganz leichten Aufgabe" „erst in einigen Wochen" mit Ergebnissen ihrer Überprüfung rechnete, am 4. Januar aber bereits den Abschlußbericht für Donnerstag, den 5. Januar 1989 ankündigen konnte?
Warum wurde entgegen sonstigen Gepflogenheiten im vorliegenden Falle der Name des beschuldigten Unternehmens öffentlich genannt?
Besteht ein Verdacht, daß seitens der beschuldigten Firma Ausfuhren, die nach Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtig gewesen wären, über Firmen im Ausland (Zürich, Hongkong, Vaduz) getätigt bzw. fingiert wurden, um eine evtl. Genehmigungserfordernis nach § 34 Außenwirtschaftsgesetz zu umgehen?
Die beschuldigte Firma in Lahr/Schwarzwald entwickelt eigenen Angaben zufolge „komplette Verfahren und Teilprozesse (...) im Auftrag von Regierungen und staatlichen Institutionen (und) in Zusammenarbeit mit anderen Firmen" (Firmenprospekt anläßlich des 75jährigen Bestehens). Sie bestreitet bekanntlich nachdrücklich, im Zusammenhang mit dem Chemiewerk in Rabta/Libyen irgendwelche Verträge mit dem Staat Libyen oder dortigen Behörden oder sonstigen Geschäftspartnern geschlossen zu haben.
Verfügt die Bundesregierung über Informationen über Verträge oder Beteiligungen der betreffenden Firma an anderen Projekten in Libyen, die nicht im Zusammenhang mit dem Chemiewerk in Rabta stehen?
Seit 1984 gibt es einen Genehmigungsvorbehalt für die Ausfuhr chemischer Vorprodukte und für Anlagen, die zur Herstellung, Erprobung und Untersuchung von chemischen Kampfstoffen „auch nur geeignet sind".
In welcher Weise sind zuvor entsprechende Exportgeschäfte kontrolliert worden?
Die betroffene Firma pflegt seit Jahren umfangreiche Beziehungen u. a. zu Pakistan; im Jahr 1965 wurde dort ein Consultingprojekt über eine Produktionsanlage für Phosphorsäure/ Insektizide durchgeführt.
Verfügt die Bundesregierung über genauere Informationen über dieses Projekt und die heutige Verwendung der Anlage?
In welcher Weise und bis wann gedenkt die Bundesregierung, die seit langem bekannten personellen und organisatorischen Defizite bei den für die Kontrolle von Exporten nach dem Außenwirtschaftsgesetz zuständigen Behörden (Bundesamt für Wirtschaft, Zollbehörden, Oberfinanzdirektionen) zu beheben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Erweiterung der Genehmigungspflichten bzw. die Einführung einer Meldepflicht für den Export von chemischen Gütern, technischen Unterlagen und/oder Produktionsanlagen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den möglichen Nutzen einer evtl. einzurichtenden internationalen Behörde, die analog der Internationalen Atomenergie-Organisation mit der Kontrolle und Aufsicht über die Produktion und den Handel von auch im zivilen Bereich immer gefährlicher werdenden Chemieprodukten betraut werden könnte?