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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Beteiligung und Information der Gemeinde Wittmund im Rahmen des militärischen Verwaltungsverfahrens betreffend die geplante Erweiterung des Militärflugplatzes Wittmundhafen (G-SIG: 11003315)

Beteiligung der betroffenen Gemeinden vor der Einleitung eines Anhörungsverfahrens an den Standortüberlegungen, Auskunftsersuchen des Wittmunder Stadtdirektors an das BMVg mit der Bitte um Argumentationshilfen zugunsten der Flugplatzerweiterung, Ergänzung des behördeninternen Verfahrens gemäß § 1 Abs.2 LBG sowie entsprechende Ergänzung von Landesplanungsgesetzen und diesbezüglichen Richtlinien für die Durchführung der Verfahren durch die Landesregierungen, bisher unveröffentlichte Richtlinien in Niedersachsen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

03.02.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/382912.01.89

Beteiligung und Information der Gemeinde Wittmund im Rahmen des militärischen Verwaltungsverfahrens betreffend die geplante Erweiterung des Militärflugplatzes Wittmundhafen

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 1987 zum Prüfungsauftrag des Deutschen Bundestages vom 4. Dezember 1986 festgestellt, daß die gesetzlichen Vorschriften und Verfahrensrichtlinien sowie die Verwaltungspraxis die Betei- ligung und Informa tion der Gemeinden in den Anhörungsverfahren nach § 1 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes (LBG) in dem erforderlichen Umfang gewährleisten.

Der Verdacht, daß die Bundesregierung gegen die in ihrer Stellungnahme formulierten Verpflichtungen verstoße, wurde von ihr zuletzt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksache 11/3164 — als unbegründet und entschieden zurückgewiesen.

Die von einem Landbeschaffungsvorhaben betroffene Gemeinde Wittmund sei bisher „in dem von der Bundesregierung dargelegten Rahmen" informiert und beteiligt worden.

Demgegenüber teilte der Wittmunder Stadtdirektor in der Antwort auf eine Anfrage der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN mit, weder sei die Stadt Wittmund über die sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenden Anhörungspffichten hinaus bereits vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens an den Standortüberlegungen des Verteidigungsressorts beteiligt worden noch habe sie vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens mit der zuständigen Wehrbereichsverwaltung das Für und Wider des für die Verteidigungsanlage vorgesehenen Standorts erörtert.

Der Stadt Wittmund nicht einmal bekannt gewesen sei die Möglichkeit, das Vorhaben von Vertretern der Wehrbereichsverwaltung und des Wehrbereichskommandos im Stadtrat oder in den Ausschüssen erläutern oder begründen zu lassen, so der Stadtdirektor weiter.

Im übrigen liegt auch die Vermutung nahe, daß eine solche Information vor Einleitung eines Anhörungsverfahrens im vorliegenden Fall faktisch unmöglich gewesen wäre, erklärte der Sprecher der zuständigen Wehrbereichsverwaltung Ende Februar 1988 gegenüber der „Frankfurter Rundschau", Zahlen bezüglich der geplanten Erweiterung Wittmundhafens gäbe es überhaupt noch nicht.

Gleichwohl ist dann bereits am 12. April 1988 auf Antrag des Bundesministers der Verteidigung ein raumordnerisches Anhörungsverfahren gemäß § 1 Abs. 2 LBG durch die Niedersächsische Landesregierung eingeleitet worden.

Die von der Erweiterung mutmaßlich betroffenen Bürger und Bürgerinnen sind darüber hinaus bis heute nicht offiziell über das Verteidigungsvorhaben unterrichtet worden.

Der Wittmunder Stadtdirektor teilte dazu mit, dies sehe das behördeninterne Verfahren nicht vor.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen15

1

Warum ist die Stadt Wittmund nicht bereits vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens an den Standortüberlegungen des Verteidigungsressorts beteiligt worden?

2

Warum hat die zuständige Wehrbereichsverwaltung nicht bereits vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens mit der Stadt Wittmund das Für und Wider des für die Verteidigungsanlage vorgesehenen Standorts erörtert?

3

Wie ist dieses Vorgehen in Einklang zu bringen mit der Auskunft der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 11/3164), Wittmund sei als betroffene Gemeinde „bisher in dem von der Bundesregierung dargelegten Rahmen informiert und beteiligt worden"?

4

Was bedeutet es konkret, daß die Gemeinden „in der Regel" bereits vor der Einleitung eines Anhörungsverfahrens an den Standortüberlegungen des Verteidigungsressorts für flächenbeanspruchende Verteidigungsanlagen beteiligt werden?

5

In wie vielen Fällen ist eine solche Beteiligung bisher „seit dem 16. Juni 1987, dem Zeitpunkt der o. g. Stellungnahme der Bundesregierung" nicht erfolgt, und welche Gemeinden waren aus welchen Gründen davon betroffen?

6

Warum ist die Stadt Wittmund nicht auf die Möglichkeit hingewiesen worden, das Vorhaben von Vertretern der Wehrbereichsverwaltungen und Wehrbereichskommandos im Stadtrat oder in den Ausschüssen erläutern und begründen zu lassen?

7

Ist dies nach den Erfahrungen der Bundesregierung eine allgemein übliche Vorgehensweise von Verwaltungsleitern einer von einem flächenbeanspruchenden Verteidigungsvorhaben betroffenen Gemeinde oder handelt es sich im vorliegenden Fall um eine überaus ungewöhnliche Bitte?

Da die „tageszeitung" am 22. Dezember 1988 berichtete, der Wittmunder Stadtdirektor habe sich nach Auskunft eines Ministerialdirigenten im Bundesverteidigungsministerium mit der Bitte um Argumentationshilfen zugunsten der Flugplatzerweiterung an die Hardthöhe gewandt:

8

In wie vielen Fällen haben sich Verwaltungsleiter welcher von einem flächenbeanspruchenden Verteidigungsvorhaben betroffenen Gemeinde seit Beginn dieser Legislaturperiode mit einer solchen Bitte an die Hardthöhe gewandt?

9

Hat der Wittmunder Stadtdirektor auch um Informationen nachgesucht, wie eine möglichst umfassende Information und Beteiligung der Stadt Wittmund als betroffene Gemeinde im Vorfeld und im Rahmen der Anhörung gemäß § 1 Abs. 2 LBG erfolgen könne?

10

Ist die Bundesregierung bereit, im vorliegenden Fall Versäumnisse bei der Information und Beteiligung der betroffenen Gemeinde zuzugestehen oder ist sie der Auffassung, daß allein der Wittmunder Stadtdirektor die privaten Belange nicht mit dem nötigen Nachdruck vertrete und damit eine durchaus mögliche umfassendere Information und Beteiligung der Stadt Wittmund versäumt hat?

11

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die von flächenbeanspruchenden Verteidigungsvorhaben betroffenen Bürger und Bürgerinnen in Zukunft zumindest offiziell hierüber zu unterrichten?

12

Wenn ja, in welcher Weise wird sie das behördeninterne Verfahren gemäß § 1 Abs. 2 LBG ergänzen und in welchem Zeitraum wird sie dies tun? Wenn nein, warum nicht?

Falls die Zuständigkeit für Frage 11 bei den Bundesländern liegt:

13

Wird die Bundesregierung auf eine entsprechende Ergänzung von Landesplanungsgesetzen oder diesbezüglichen Richtlinien für die Durchführung der Verfahren durch die Landesregierungen hinwirken?

14

Gibt es in Niedersachsen bisher unveröffentlichte Richtlinien für die Durchführung der Anhörungsverfahren gemäß § 1 Abs. 2 LBG?

Wenn ja, sind diese Bundes- und Landtagsabgeordneten einsichtig?

15

Wann ist eine Erweiterung des Militärflugplatzes Wittmundhafen erstmals vom Bundesminister der Verteidigung in Betracht gezogen worden?

Wann wurde der Eintritt ins konkrete Planungsstadium vollzogen?

Bonn, den 12. Januar 1989

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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