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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Sicherheit von 127 zurückgekehrten äthiopischen Kriegsgefangenen (G-SIG: 11003333)

Verbleib und Wohlergehen der im Oktober 1988 im Roten Meer aus den Händen der EPLF übernommenen und in Djibouti der äthiopischen Regierung übergebenen Kriegsgefangenen, Befürchtungen über Repressalien oder Bestrafungen, Rückkehr der in Eritrea und Tigray verbliebenen Kriegsgefangenen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.02.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/384116.01.89

Sicherheit von 127 zurückgekehrten äthiopischen Kriegsgefangenen

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Oktober 1988 hat ein Schiff des Komitee Cap Anamur/ Deutsche Notärzte e. V. auf offener See im Roten Meer 127 äthiopische Kriegsgefangene aus den Händen der EPLF (Eritrean People's Liberation Front) übernommen und sie am 25. Oktober 1988 in Djibouti der äthiopischen Regierung übergeben.

Die Übergabe geschah in Absprache mit dem Auswärtigen Amt und im Vertrauen auf eine Garantieerklärung des äthiopischen Außenministers während seines damaligen Besuches in Bonn, daß die 127 Kriegsgefangenen in Äthiopien nicht bestraft werden und in ihre Heimatdörfer zurückkehren können.

Da üblicherweise die äthiopische Regierung ihre eigenen Soldaten, die in Kriegsgefangenschaft z. B. der EPLF geraten, nicht als Kriegsgefangene akzeptiert, sondern sie als Deserteure (auch mit Erschießen) bestraft, fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Was hat die Bundesregierung seither unternommen, um die Sicherheit und das Wohlergehen der zurückgekehrten 127 Kriegsgefangenen zu überprüfen?

2

a) Hat die deutsche Botschaft in Addis Abeba Stichproben über den Verbleib und das Wohlergehen einzelner der ehemaligen 'Gefangenen durchgeführt?

2

b) Wenn ja, um welche der Gefangenen handelt es sich, wie ist ihre Situation und auf welche Art und Weise wurde die Stichprobe durchgeführt?

2

c) Wenn nein, wird die Bundesregierung die deutsche Botschaft in Kürze anweisen, solche Stichproben durchzuführen?

3

Hat die Bundesregierung aus anderen Quellen Informationen über den Verbleib und das Wohlergehen der ehemaligen Gefangenen?

4

Hat die Bundesregierung über die deutsche Botschaft Recherchen über eventuell stattgefundene Repressalien gegenüber Angehörigen der ehemaligen Gefangenen eingeholt?

5

Wird die Bundesregierung offiziell bei der äthiopischen Regierung protestieren, wenn Bestrafungen oder Repressalien gegen die ehemaligen Gefangenen oder deren Angehörigen stattgefunden haben?

6

Wird die Bundesregierung gegebenenfalls auch die geplante Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe in Frage stellen, sollten sich die Befürchtungen über Repressalien oder Bestrafungen bewahrheiten?

7

a) Wird die Bundesregierung in Zukunft sich auch für die Rückkehr der noch 16 000 in Eritrea und weiterer 6 000 in Tigray verbliebenen äthiopischen Kriegsgefangenen einsetzen?

7

b) Wenn ja, welche konkreten Schritte wird sie dafür unternehmen?

Bonn, den 16. Januar 1989

Frau Eid Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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