Aktivitäten der psychologischen Verteidigung
der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
I. PSK/PSV und der NS-Staat
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In einem Artikel der WELT vom 21. Januar 1989 werden „Experten" des BMVg zitiert, die jede Zusammenarbeit des vormaligen Referats „Psychologische Kampfführung" mit Personen der NS-Propaganda in Abrede stellen.
Wer sind die von der WELT zitierten Presseverantwortlichen?
2. Trifft es — entgegen den Behauptungen der in der WELT zitierten Auskunftgeber des BMVg — zu, daß sowohl das „Amt Blank" als auch das spätere BMVg zu der Organisation „V.f.F.F. e. V." sowie ihrem Generalsekretär Kontakte unterhielten?
3. Ist dem BMVg bekannt, daß der „V.f.F.F. e. V." sowie dessen Generalsekretär direkt und unmittelbar von der Bundesregierung finanziert wurden?
4. Trifft es zu, daß der Generalsekretär des „V.f.F.F. e. V.", Dr. E. T., identisch ist mit dem vormaligen Ministerialrat in der „Abteilung Ost" des „Reichsministeriums für Volksaufklärung Propaganda", Dr. E. T.? Trifft es des weiteren zu, daß dem „Amt Blank" wie auch dem BMVg von Beginn der Zusammenarbeit mit Dr. E. T. bekannt war, daß Dr. E. T. einer der Hauptverantwortlichen für die propagandistische Vorbereitung von Massenvernichtungsmaßnahmen des NS-Staates ist?
5. Trifft es ebenfalls zu, daß die „Psychologische Verteidigung" der Bundeswehr auch aktuell Beziehungen zu einer der Nachfolgeorganisationen des „V.f.F.F. e. V." mit Sitz in Tübingen unterhält? Wie heißt diese Nachfolgeorganisation, und welche zivilen oder militärischen Mitarbeiter der PSV sind mit dieser Organisation zuletzt in Kontakt gewesen?
6. Entspricht es den Tatsachen, daß der heutige Referent in FÜS I9, Dr. O. B., Verfasser mehrerer Schriften zur Arbeit der o. g. „Abteilung Ost" sowie anderer Propagandaeinheiten des NS-Staates ist, und daß in diesen Arbeiten („Die Waffe, die auf die Seele zielt", Psychologische Kriegführung 1939-1945, Motorbuch-Verlag 1983) hochrangige Mitglieder des „Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda" unkommentiert zu Worte kommen, so z. B. der ehemalige Staatssekretär im Reichspropagandaministerium, Dr. W. N?
7. Entspricht es des weiteren den Tatsachen, daß der Referent FÜS I9, Dr. O. B., im Rahmen seiner Veröffentlichungspraxis auch Kontakte zu NS-Propagandaverantwortlichen aus der vormaligen SA und SS unterhielt oder unterhält?
8. Welche weiteren Verbindungen unterhalten militärische oder zivile Mitarbeiter des Referates „Psychologische Verteidigung" zu ehemaligen Propagandaverantwortlichen des NS-Staates, insbesondere zu solchen Personen, die an hervorragender Stelle Massenvernichtungsmaßnahmen an jüdischen oder kommunistischen Bürgern in den sogenannten Ostgebieten propagierten?
II. Verdeckte PSV-Tätigkeit und Tarnorganisationen
1. Trifft es zu, daß der Referatsleiter FÜS I 9, Oberst i.G. H., zugleich Mitglied in der „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. " ist?
2. Oberst i.G. H. hat in einem offiziellen Gespräch mit Redakteuren des WDR-Magazins „Monitor" eingestanden, daß die „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V." finanzielle Zuwendungen des BMVg, FÜS I 9, erhält.
Ist daraus zu schlußfolgern, daß Oberst i.G. H. in seiner öffentlichen Funktion über die Vergabe von Geldern verfügt, die einem vorgeblich privaten Verein zufließen, in dem Oberst i.G. H. Mitglied ist?
3. Auf welche Höhe beläuft sich die Gesamtheit sämtlicher Zuwendungen, auch solcher in Materialform oder in Form mittelbarer Unterstützung, seitens des BMVg an die „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V." in den Etatjahren 1981, 1982, 1983, 1984, 1985, 1986, 1987, 1988?
4. Welche weiteren zivilen oder militärischen Mitarbeiter im Bereich von FÜS I9, im Bereich der „Akademie der Bundeswehr für Psychologische Verteidigung" sowie im Bereich der Bataillone 800 und 850 sind Mitglieder in der „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. "? Trifft es zu, daß Bundeswehrangehörigen in den genannten Bereichen bis in jüngste Zeit dienstlich nahegelegt wurde, eine Mitgliedschaft in der „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e.V. " zu beantragen?
5. Trifft es zu, daß der gegenwärtige zivile Mitarbeiter an der „Akademie der Bundeswehr für Psychologische Verteidigung", Dr. G. L., identisch ist mit dem langjährigen Geschäftsführer der „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V." , Dr. G. L.?
6. Trifft es zu, daß der gegenwärtige „Wissenschaftliche Direktor" an der „Akademie der Bundeswehr für Psychologische Verteidigung", Dr. K. K., identisch ist mit dem langjährigen „Chefredakteur" eines Kölner Verlages, der u. a. Publikationen zu „Psychopolitischen Aspekten" veröffentlicht? Wie heißt dieser Verlag?
7. Trifft es zu, daß die Publikationen der gerade erwähnten „M.-Verlags GmbH" , Köln, zu Schulungszwecken an der „Akademie der Bundeswehr für Psychologische Verteidigung" benutzt werden? Bezieht die „Akademie" solche Publikationen kostenlos?
8. Welchen Umfang hatte das Auftragsvolumen des BMVg an die vorgeblich private „M.-Verlags GmbH", Köln, in den Jahren 1981, 1982, 1983, 1984, 1985, 1986, 1987 sowie 1988?
9. Welches Auftragsvolumen vergab das BMVg in den vorgenannten Jahren an den vorgeblich privaten „O."-Verlag, München?
10. Mit welchen weiteren Verlagen unterhält FÜS I9 Auftragskontakte? Welche Summenhöhe hatten diese Kontakte spezifiziert nach den einzelnen Verlagen?
11. Welche Beziehungen unterhielt oder unterhält das Referat „Psychologische Verteidigung" zu dem privaten Rundfunksender des FDP-Politikers H., „R. 4", Ludwigshafen?
12. Welchen Umfang hatte oder hat das BMVg-Auftragsvolumen an „R.4" in den Jahren 1985, 1986, 1987, 1988 sowie im laufenden Etatjahr?
13. Welchen Umfang hatte das BMVg-Auftragsvolumen an den vormaligen Münchener TV-Sender „M.", jetzt „T. 5"? Welche Sendungsart wurde für die respektiven Mittel geschaltet, und war Bestandteil der Sendungen, daß die Bundeswehr darin offiziell nicht in Erscheinung trat?
14. Welche weiteren privaten Rundfunk- und Fernsehsender wurden und werden von FÜS I 9 zwecks Schaltung solcher Sendeminuten benutzt, bei denen — laut ZDV 1/200 — „die Bundeswehr nicht in Erscheinung tritt"?
15. Welche dienstlichen Maßnahmen wird FÜS I9 wegen der Äußerung des stellvertretenden Kommandeurs der „Akademie für Psychologische Verteidigung", Oberst i. G. v. d. H., ergreifen, der die „Psychologische Verteidigung" der Bundeswehr in einem Fernsehinterview mit den Propagandatruppen der vormaligen Wehrmacht verglichen hat („Sollte der Eindruck entstanden sein, daß ich eine Verbindung zu der Propagandatruppe Goebbels und nicht zu den Propagandakompanien der deutschen Wehrmacht gezogen habe, distanziere ich mich von dieser Aussage. ")?
16. Erhält die „Arbeitsgemeinschaft für Medienauswertung" (Postfach 2170 in Königswinter), vertreten durch H. Sch., Zuwendungen in Materialform oder in Form unmittelbarer Unterstützungen aus dem Einzelplan 14 oder anderen Bundeshaushaltstiteln?
17. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Projekt der Universität Münster zur Beobachtung des sowjetischen Fernsehens, das vorher durch die „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V." gefördert werden sollte, nach der Aufdeckung deren Kontakte zur Psychologischen Verteidigung nunmehr in einem Finanzvolumen von 150 000 bis 200 000 DM von der „Arbeitsgemeinschaft für Medienauswertung" finanziert wird?
18. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die „Arbeitsgemeinschaft für Medienauswertung", die sich selbst als „Dienstleistungsorgan für verschiedene Medienträger" versteht?
Fragen26
Wer sind die von der WELT zitierten Presseverantwortlichen?
Trifft es — entgegen den Behauptungen der in der WELT zitierten Auskunftgeber des BMVg — zu, daß sowohl das „Amt Blank" als auch das spätere BMVg zu der Organisation „V.f.F.F. e. V." sowie ihrem Generalsekretär Kontakte unterhielten?
Ist dem BMVg bekannt, daß der „V.f.F.F. e. V." sowie dessen Generalsekretär direkt und unmittelbar von der Bundesregierung finanziert wurden?
Trifft es zu, daß der Generalsekretär des „V.f.F.F. e. V.", Dr. E. T., identisch ist mit dem vormaligen Ministerialrat in der „Abteilung Ost" des „Reichsministeriums für Volksaufklärung Propaganda", Dr. E. T.? Trifft es des weiteren zu, daß dem „Amt Blank" wie auch dem BMVg von Beginn der Zusammenarbeit mit Dr. E. T. bekannt war, daß Dr. E. T. einer der Hauptverantwortlichen für die propagandistische Vorbereitung von Massenvernichtungsmaßnahmen des NS-Staates ist?
Trifft es ebenfalls zu, daß die „Psychologische Verteidigung" der Bundeswehr auch aktuell Beziehungen zu einer der Nachfolgeorganisationen des „V.f.F.F. e. V." mit Sitz in Tübingen unterhält? Wie heißt diese Nachfolgeorganisation, und welche zivilen oder militärischen Mitarbeiter der PSV sind mit dieser Organisation zuletzt in Kontakt gewesen?
Entspricht es den Tatsachen, daß der heutige Referent in FÜS I9, Dr. O. B., Verfasser mehrerer Schriften zur Arbeit der o. g. „Abteilung Ost" sowie anderer Propagandaeinheiten des NS-Staates ist, und daß in diesen Arbeiten („Die Waffe, die auf die Seele zielt", Psychologische Kriegführung 1939-1945, Motorbuch-Verlag 1983) hochrangige Mitglieder des „Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda" unkommentiert zu Worte kommen, so z. B. der ehemalige Staatssekretär im Reichspropagandaministerium, Dr. W. N?
Entspricht es des weiteren den Tatsachen, daß der Referent FÜS I9, Dr. O. B., im Rahmen seiner Veröffentlichungspraxis auch Kontakte zu NS-Propagandaverantwortlichen aus der vormaligen SA und SS unterhielt oder unterhält?
Welche weiteren Verbindungen unterhalten militärische oder zivile Mitarbeiter des Referates „Psychologische Verteidigung" zu ehemaligen Propagandaverantwortlichen des NS-Staates, insbesondere zu solchen Personen, die an hervorragender Stelle Massenvernichtungsmaßnahmen an jüdischen oder kommunistischen Bürgern in den sogenannten Ostgebieten propagierten?
Trifft es zu, daß der Referatsleiter FÜS I 9, Oberst i.G. H., zugleich Mitglied in der „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. " ist?
Oberst i.G. H. hat in einem offiziellen Gespräch mit Redakteuren des WDR-Magazins „Monitor" eingestanden, daß die „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V." finanzielle Zuwendungen des BMVg, FÜS I 9, erhält. Ist daraus zu schlußfolgern, daß Oberst i.G. H. in seiner öffentlichen Funktion über die Vergabe von Geldern verfügt, die einem vorgeblich privaten Verein zufließen, in dem Oberst i.G. H. Mitglied ist?
Auf welche Höhe beläuft sich die Gesamtheit sämtlicher Zuwendungen, auch solcher in Materialform oder in Form mittelbarer Unterstützung, seitens des BMVg an die „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V." in den Etatjahren 1981, 1982, 1983, 1984, 1985, 1986, 1987, 1988?
Welche weiteren zivilen oder militärischen Mitarbeiter im Bereich von FÜS I9, im Bereich der „Akademie der Bundeswehr für Psychologische Verteidigung" sowie im Bereich der Bataillone 800 und 850 sind Mitglieder in der „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. "? Trifft es zu, daß Bundeswehrangehörigen in den genannten Bereichen bis in jüngste Zeit dienstlich nahegelegt wurde, eine Mitgliedschaft in der „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e.V. " zu beantragen?
Trifft es zu, daß der gegenwärtige zivile Mitarbeiter an der „Akademie der Bundeswehr für Psychologische Verteidigung", Dr. G. L., identisch ist mit dem langjährigen Geschäftsführer der „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V." , Dr. G. L.?
Trifft es zu, daß der gegenwärtige „Wissenschaftliche Direktor" an der „Akademie der Bundeswehr für Psychologische Verteidigung", Dr. K. K., identisch ist mit dem langjährigen „Chefredakteur" eines Kölner Verlages, der u. a. Publikationen zu „Psychopolitischen Aspekten" veröffentlicht? Wie heißt dieser Verlag?
Trifft es zu, daß die Publikationen der gerade erwähnten „M.-Verlags GmbH" , Köln, zu Schulungszwecken an der „Akademie der Bundeswehr für Psychologische Verteidigung" benutzt werden? Bezieht die „Akademie" solche Publikationen kostenlos?
Welchen Umfang hatte das Auftragsvolumen des BMVg an die vorgeblich private „M.-Verlags GmbH", Köln, in den Jahren 1981, 1982, 1983, 1984, 1985, 1986, 1987 sowie 1988?
Welches Auftragsvolumen vergab das BMVg in den vorgenannten Jahren an den vorgeblich privaten „O."-Verlag, München?
Mit welchen weiteren Verlagen unterhält FÜS I9 Auftragskontakte? Welche Summenhöhe hatten diese Kontakte spezifiziert nach den einzelnen Verlagen?
Welche Beziehungen unterhielt oder unterhält das Referat „Psychologische Verteidigung" zu dem privaten Rundfunksender des FDP-Politikers H., „R. 4", Ludwigshafen?
Welchen Umfang hatte oder hat das BMVg-Auftragsvolumen an „R.4" in den Jahren 1985, 1986, 1987, 1988 sowie im laufenden Etatjahr?
Welchen Umfang hatte das BMVg-Auftragsvolumen an den vormaligen Münchener TV-Sender „M.", jetzt „T. 5"? Welche Sendungsart wurde für die respektiven Mittel geschaltet, und war Bestandteil der Sendungen, daß die Bundeswehr darin offiziell nicht in Erscheinung trat?
Welche weiteren privaten Rundfunk- und Fernsehsender wurden und werden von FÜS I 9 zwecks Schaltung solcher Sendeminuten benutzt, bei denen — laut ZDV 1/200 — „die Bundeswehr nicht in Erscheinung tritt"?
Welche dienstlichen Maßnahmen wird FÜS I9 wegen der Äußerung des stellvertretenden Kommandeurs der „Akademie für Psychologische Verteidigung", Oberst i. G. v. d. H., ergreifen, der die „Psychologische Verteidigung" der Bundeswehr in einem Fernsehinterview mit den Propagandatruppen der vormaligen Wehrmacht verglichen hat („Sollte der Eindruck entstanden sein, daß ich eine Verbindung zu der Propagandatruppe Goebbels und nicht zu den Propagandakompanien der deutschen Wehrmacht gezogen habe, distanziere ich mich von dieser Aussage. ")?
Erhält die „Arbeitsgemeinschaft für Medienauswertung" (Postfach 2170 in Königswinter), vertreten durch H. Sch., Zuwendungen in Materialform oder in Form unmittelbarer Unterstützungen aus dem Einzelplan 14 oder anderen Bundeshaushaltstiteln?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Projekt der Universität Münster zur Beobachtung des sowjetischen Fernsehens, das vorher durch die „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V." gefördert werden sollte, nach der Aufdeckung deren Kontakte zur Psychologischen Verteidigung nunmehr in einem Finanzvolumen von 150 000 bis 200 000 DM von der „Arbeitsgemeinschaft für Medienauswertung" finanziert wird?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die „Arbeitsgemeinschaft für Medienauswertung", die sich selbst als „Dienstleistungsorgan für verschiedene Medienträger" versteht?