Situation in Burundi
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Hat sich der Kenntnisstand der Bundesregierung bez. der Massaker in Burundi im August letzten Jahres verbessert bzw. kann sie die Zahlen der Burundischen Bewegung für Frieden und Demokratie von 50 000 getöteten Hutu im Jahre 1988 im Gegensatz zu offiziellen Regierungsaussagen von 5 000 toten Hutu und Tutsi bestätigen?
Liegen der Bundesregierung mittlerweile Ergebnisse der von Präsident Buyoya eingesetzten Enquete-Kommission zur Aufdeckung der Hintergründe für den Ausbruch der Massaker vor?
Welche Rolle hat nach dem Bericht dieser Enquete-Kommission die burundische Armee bei dem Massaker im August 1988 innegehabt?
Falls Ergebnisse der Enquete-Kommission noch nicht vorliegen, wie und wann gedenkt die Bundesregierung auf eine schnelle Untersuchung zu drängen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bzw. wie viele der mindestens 60 000 Flüchtlinge mittlerweile wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind?
Wurden burundische Flüchtlinge aus dem Nachbarland Ruanda abgeschoben?
Kann die Bundesregierung durch ihre Botschaften in Bujumbura und Kigali feststellen lassen, ob sich die zurückgekehrten Hutu in Sicherheit befinden?
Liegen andere Angaben über die Situation dieser Flüchtlinge vor?
Gibt es in Burundi politische Gefangene? Wenn ja, wie viele und wie viele von ihnen sind Hutu und wie viele Tutsi?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in letzter Zeit politische Gefangene freigelassen wurden, und kennt die Bundesregierung deren Namen?
Falls die Bundesregierung (immer noch) keine konkreten Antworten auf diese Fragen hat bzw. die nationalen burundischen Maßnahmen zur Aufklärung nicht ausreichen, wird sich die Bundesregierung dann doch noch für eine Internationale Untersuchungskommission auch im Rahmen der EG einsetzen?
Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine solche Kommission ihre Untersuchung auch auf die Situation der Flüchtlinge in Ruanda ausdehnen sollte?