AKW-Absturzrisiken durch Tiefflüge
der Abgeordneten Frau Schilling, Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Absturz eines Kampfflugzeugs auf ein Atomkraftwerk wird grauenhaftes menschliches Leid verursachen. Zudem müssen weiträumige, langanhaltende und schwerwiegende Umweltschäden befürchtet werden, die den Überlebenden in der Katastrophenregion ein Weiterleben unmöglich machen würden. Die wachsende Zahl abstürzender Kampfflugzeuge über dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland macht den militärischen Flugbetrieb in der Nähe von Atomkraft-Komplexen zu einem grundsätzlich nicht beherrschbaren Risiko. Dennoch müssen wir ständig zur Kenntnis nehmen, daß Kampfflugzeuge der bundesdeutschen oder alliierten Luftwaffen gegen die für sie verbindlichen Sicherheitsbestimmungen verstoßen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen13
Welche technischen, risikoanalytischen und rechtlichen Argumente waren für das Bundesministerium der Verteidigung maßgebend; wonach Piloten von Kampfflugzeugen einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern beim Umfliegen von Atomkraftwerken einhalten sollen?
Welchen Rechtscharakter und welche Bindungswirkung hat diese Anordnung für die über bundesdeutschem Gebiet tieffliegenden Flugzeugführer der verschiedenen Streitkräfte?
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob und inwieweit die Anordnung des Bundesministers der Verteidigung seit ihrem Ergehen befolgt wird oder inwieweit es sich hierbei nur um eine relativ wirkungslose Erklärung zur Beruhigung der Bevölkerung gehandelt hat?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen diese Anordnung umgangen oder offen gegen sie verstoßen wurde? Wenn ja, welche Fälle sind dies?
Ist der Bundesregierung die Veröffentlichung der „Süd-West-Presse" vom 21. Februar 1989 bekannt, wonach am 17. Februar 1989 um 14.59 Uhr zwei tieffliegende Militärjets das AKW Gundremmingen in einem Abstand von lediglich ca. 200 m zum Reaktorgebäude überflogen haben? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Veröffentlichung, und wie beurteilt sie den darin festgestellten Sachverhalt?
Wurde dieser Vorfall vom AKW Gundremmingen gegenüber den zuständigen Stellengemeldet bzw. zur Anzeige gebracht? Wenn ja, wann und gegenüber welchen Stellen? Trifft die Darstellung der „Süd-West-Presse" zu, wonach vom AKW Gundremmingen kein Überflug gemeldet wurde, obwohl dessen Mitarbeiter den Auftrag haben, Flugobjekte in der Nähe des Werks zu melden, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit der beiden Zeugen, des Fotojournalisten M. G. und des im Auftrag des Regierungspräsidiums in Tübingen fliegenden Piloten R. P., die aus nur 2 km Entfernung anläßlich eines Fotofluges den Überflug der beiden Militärjets beobachtet und sogar fotografisch festhalten konnten? Wie beurteilt die Bundesregierung das von den Zeugen vorgelegte Tatsachenmaterial (die Fotos wurden ebenfalls in der „Süd-West-Presse" im Zusammenhang mit dem o. g. Artikel veröffentlicht)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Zeugen, wonach die beiden Militärpiloten das AKW von zwei verschiedenen Seiten her „in die Zange" nahmen? Gibt es Übungsaufträge in den Übungsplänen der Bundeswehr oder anderer in der Bundesrepublik Deutschland fliegender Streitkräfte, die zu derartigen Flugsituationen über oder in der Nähe von AKW führen können?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es schon öfters Klagen aus der Bevölkerung über in Art und Ablauf vergleichbare Überflüge gab, und was hat sie unternommen, um solchen Magen nachzugehen, die Ursachen abzustellen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den o. g. Vorfall vom 17. Februar 1989 nach innen sowie auch gegenüber der betroffenen Bevölkerung aufzuklären, derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern und die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen? Welche Folgen wird dies für die Betroffenen und die Verantwortlichen im konkreten Fall sowie in anderen denkbaren Fällen haben?
Welches wäre nach den Kenntnissen und der Einschätzung der Bundesregierung der maximale Schaden gewesen, der bei dieser Aktion im Falle eines Unfalls hätte eintreten können?
In welchem Ausmaß (Anzahl der durchschnittlichen Flugbewegungen pro Tag/Monat/Jahr) wurden und werden Übungsflüge in der Nähe des AKW Gundremmingen (10 km Umkreis) nach den Erkenntnissen der Bundesregierung durchgeführt?
Kann die Bundesregierung entsprechend ihrer Verpflichtung zum Schutze des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bürger/innen definitiv zusagen und sicherstellen, daß derartige Überflüge von AKW durch Militärmaschinen in Zukunft nicht mehr vorkommen, und durch welche Maßnahmen im einzelnen wird die Bundesregierung dies sicherstellen sowie mögliche Verstöße überwachen und ahnden?