Einreisebeschränkungen bzw. Inhaftierung von HIV-Infizierten bzw. AIDS-Kranken
der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Anfang April wurde der niederländische Staatsbürger P. V. bei der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika in Haft genommen. Grund hierfür war, daß er das Medikament AZT in seinem Gepäck hatte und daraus von den Einwanderungsbehörden auf eine HIV-Infektion bzw. AIDS-Krankheit geschlossen wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Sind der Bundesregierung Einreisebeschränkungen im Zusammenhang mit HIV-Infektion bzw. AIDS bekannt?
Wenn ja, bei welchen Staaten war dies der Fall?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, daß Bundesbürger aufgrund positiver Testergebnisse oder wegen AIDS-Erkrankung die Einreise in einen Staat verweigert wurde?
Wenn ja, um welche Staaten handelt es sich?
Gedenkt die Bundesregierung in solchen Fällen über ihre diplomatischen Vertretungen tätig zu werden?
Hat sich die Bundesregierung der Londoner Erklärung der Weltgipfelkonferenz zur AIDS-Vorsorge vom 26. Januar bis 28. Januar 1988 angeschlossen?
Gibt es Einreisebeschränkungen in die Bundesrepublik Deutschland für HIV-infizierte Menschen bzw. AIDS-Kranke?
Wenn ja, wie werden bei der Einreise Infektion oder Krankheit festgestellt?