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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Aufhebung des Embargos im Nuklearbereich gegenüber Südafrika (G-SIG: 11003759)

Pläne für eine Aufhebung des Embargos im Falle der Unterzeichnung des Non-Proliferationsvertrages durch die Republik Südafrika, Erschwerung des Zugriffs Südafrikas auf nukleare Technologien und nukleares Fachwissen, insbesondere im militärisch nutzbaren Bereich

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.06.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/456718. 05. 89

Aufhebung des Embargos im Nuklearbereich gegenüber Südafrika

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Treffen Informationen darüber zu, daß beim Treffen der EG-Außenminister in Grenada am 15. und 16. April auf Initiative des holländischen Außenministers Van den Broek Konsequenzen im Hinblick auf die gegenwärtigen Sanktionen im Nuklearbereich gegenüber Südafrika diskutiert wurden, falls Südafrika den Non-Proliferationsvertrag unterschreibt?

2

Welche Haltung hat die Bundesregierung in dieser Frage bei dem EG-Außenministertreffen eingenommen?

3

Ist die Bundesregierung bereit, zukünftig alle Schritte zu unternehmen, um zu verhindern, daß das Embargo im Nuklearbereich gegenüber Südafrika auch nach dessen eventueller Unterzeichnung des Non-Proliferationsvertrages nicht aufgehoben wird?

4

Wird die Bundesregierung alles unternehmen,

um den Zugriff Südafrikas auf nukleare Technologie und nukleares Fachwissen zu erschweren,

um zu verhindern, daß Südafrika freien Zugang zu Geschäften im Kernenergiebereich bekommt,

damit Südafrika nicht in die Lage versetzt werden kann, Kernenergie für nicht-explosive militärische Zwecke zu benutzen, wie z. B. den Antrieb von U-Booten oder die Herstellung radioaktiver Isotope für biologische Waffen,

um nicht dazu beizutragen, Südafrikas nukleare Kapazität zu erhöhen, die möglicherweise zu einer Weiterentwicklung atomarer Waffen führen könnte?

5

Stimmt die Bundesregierung mit uns überein, daß die Unterzeichnung des Non-Proliferationsvertrages durch Südafrika keine Garantie gegen Südafrikas militärische Agressionspolitik einschließlich den Einsatz nuklearer Waffen bietet?

Bonn, den 18. Mai 1989

Frau Eid Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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