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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Die Rolle der Vereinten Nationen in Namibia (G-SIG: 11003766)

Visaverweigerung seitens der südafrikanischen Regierung für ausländische Beobachter in Namibia, personelle Verstärkung der bundesdeutschen Beobachtermission in Windhuk, Wahlbetrug durch südafrikanische Besatzungssoldaten, Umfang und Präsenz der UNTAG, Einsatz der von Bonn zugesagten Kfz-Techniker zur Betreuung von UNTAG-Fahrzeugen, Gewährleistung fairer Wahlen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.06.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/458924.05.89

Die Rolle der Vereinten Nationen in Namibia

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Entwicklung der letzten Wochen in Namibia, insbesondere die völlig unzureichende Wahrnehmung des UN-Auftrags durch die UNTAG, haben mit großem Nachdruck deutlich gemacht, daß eine stärkere begleitende Teilnahme, Beobachtung und Kontrolle durch Parlamente und Regierungen der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen erforderlich sind.

Die Bundesregierung hat sich in den letzten Verlautbarungen zu Namibia wiederholt zu einer „besonderen Verantwortung" der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Namibia bekannt.

Dieser „besonderen Verantwortung" ist die Bundesregierung weder in den Vereinten Nationen noch gegenüber der südafrikanischen Regierung bisher nachgekommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausländische Beobachter eines der Resolution 435 gemäßen Übergangs in Namibia durch Visaverweigerung seitens der südafrikanischen Regierung an der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit in Namibia gehindert werden können, und welche vorsorglichen Maßnahmen hat bzw. wird die Bundesregierung ergreifen, um die südafrikanische Regierung zu einer Visaerteilung an diesen Personenkreis zu veranlassen?

2. Ist die Bundesregierung bereit, die bundesdeutsche Beobachtermission in Windhoek personell so auszustatten, daß zumindest ein Mitglied der Mission sich ständig in den verschiedenen Landesteilen „vor Ort" informieren kann?

3. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Südafrikas Besatzungssoldaten bereits seit Wochen von ihrer Führung zum organisierten Wahlbetrug aufgerufen werden, wie beispielsweise in einem Appell des südafrikanischen Colonels F. A. Botes vom 13. April 1989, in dem er die südafrikanischen Soldaten auffordert, sich umgehend bei den südafrikanischen Behörden in Namibia namibische Personalausweise (ID-cards) zu beschaffen, um an den Wahlen teilnehmen zu können, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um Druck auf die Regierung in Pretoria auszuüben, derartige Wahlbetrugsmanöver zu unterlassen?

4. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen der militärischen und der zivilen Komponente von UNTAG sich am 1. April 1989 in Namibia befunden haben, wie viele davon am 1. April 1989 in der „operational area" im Norden des Landes stationiert waren? Wie viele der von Bonn zugesagten KfZ-Techniker zur Betreuung von UNTAG-Fahrzeugen sind inzwischen in Namibia eingesetzt, und warum hat sich deren Einsatz derartig verzögert?

5. Teilt die Bundesregierung das bisher von UNTAG demonstrierte einseitig pro-südafrikanische Verständnis von „impartiality", das neben anderen Fehlern zu dem Einsatz des berüchtigten südafrikanischen Bataillons 101 im Norden Namibias geführt hat? Wenn nein, was hat die Bundesregierung bisher gegenüber den Vereinten Nationen unternommen, um auf eine korrekte Verwirklichung der Resolu tion 435 durch UNTAG hinzuwirken?

6. Teilt die Bundesregierung angesichts der verheerenden Nichtpräsenz von UNTAG am 1. Ap ril 1989 in Namibia die Aufforderung der Regierungschefs der Frontstaaten, daß die UNTAG - Truppen umgehend auf die ursprünglich vorgesehene Zahl von 7 500 Mann zu erhöhen sind? Wenn ja, was hat die Bundesregierung in dieser Richtung unternommen?

7. Teilt die Bundesregierung die Forderung der Regierungschefs der Frontstaaten, dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs, Herrn Ahtisaari, einen afrikanischen Stellvertreter beizugeben? Wenn nein, welche Gründe hat sie für ihre ablehnende Haltung?

8. Ist der Bundesregierung bekannt, daß wesentliche Entscheidungen über den weiteren Fortgang des Unabhängigkeitsprozesses in Namibia derzeit nicht von den zuständigen UNTAG Gremien sondern von der „Joint Commission" wahrgenommen werden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese weitere Schwächung der UNTAG?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher politischer Beobachter, daß die Vereinten Nationen in Namibia einen erheblichen Vertrauensverlust erlitten haben, und welche vertrauensbildenden Maßnahmen schlägt die Bundesregierung den Vereinten Nationen vor, damit die Bevölkerung Namibias zurecht auf die Gewährleistung freier, fairer und geheimer Wahlen hoffen kann?

Fragen9

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausländische Beobachter eines der Resolution 435 gemäßen Übergangs in Namibia durch Visaverweigerung seitens der südafrikanischen Regierung an der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit in Namibia gehindert werden können, und welche vorsorglichen Maßnahmen hat bzw. wird die Bundesregierung ergreifen, um die südafrikanische Regierung zu einer Visaerteilung an diesen Personenkreis zu veranlassen?

2

Ist die Bundesregierung bereit, die bundesdeutsche Beobachtermission in Windhoek personell so auszustatten, daß zumindest ein Mitglied der Mission sich ständig in den verschiedenen Landesteilen „vor Ort" informieren kann?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Südafrikas Besatzungssoldaten bereits seit Wochen von ihrer Führung zum organisierten Wahlbetrug aufgerufen werden, wie beispielsweise in einem Appell des südafrikanischen Colonels F. A. Botes vom 13. April 1989, in dem er die südafrikanischen Soldaten auffordert, sich umgehend bei den südafrikanischen Behörden in Namibia namibische Personalausweise (ID-cards) zu beschaffen, um an den Wahlen teilnehmen zu können, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um Druck auf die Regierung in Pretoria auszuüben, derartige Wahlbetrugsmanöver zu unterlassen?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen der militärischen und der zivilen Komponente von UNTAG sich am 1. April 1989 in Namibia befunden haben, wie viele davon am 1. April 1989 in der „operational area" im Norden des Landes stationiert waren? Wie viele der von Bonn zugesagten KfZ-Techniker zur Betreuung von UNTAG-Fahrzeugen sind inzwischen in Namibia eingesetzt, und warum hat sich deren Einsatz derartig verzögert?

5

Teilt die Bundesregierung das bisher von UNTAG demonstrierte einseitig pro-südafrikanische Verständnis von „impartiality", das neben anderen Fehlern zu dem Einsatz des berüchtigten südafrikanischen Bataillons 101 im Norden Namibias geführt hat? Wenn nein, was hat die Bundesregierung bisher gegenüber den Vereinten Nationen unternommen, um auf eine korrekte Verwirklichung der Resolu tion 435 durch UNTAG hinzuwirken?

6

Teilt die Bundesregierung angesichts der verheerenden Nichtpräsenz von UNTAG am 1. Ap ril 1989 in Namibia die Aufforderung der Regierungschefs der Frontstaaten, daß die UNTAG - Truppen umgehend auf die ursprünglich vorgesehene Zahl von 7 500 Mann zu erhöhen sind? Wenn ja, was hat die Bundesregierung in dieser Richtung unternommen?

7

Teilt die Bundesregierung die Forderung der Regierungschefs der Frontstaaten, dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs, Herrn Ahtisaari, einen afrikanischen Stellvertreter beizugeben? Wenn nein, welche Gründe hat sie für ihre ablehnende Haltung?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, daß wesentliche Entscheidungen über den weiteren Fortgang des Unabhängigkeitsprozesses in Namibia derzeit nicht von den zuständigen UNTAG Gremien sondern von der „Joint Commission" wahrgenommen werden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese weitere Schwächung der UNTAG?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher politischer Beobachter, daß die Vereinten Nationen in Namibia einen erheblichen Vertrauensverlust erlitten haben, und welche vertrauensbildenden Maßnahmen schlägt die Bundesregierung den Vereinten Nationen vor, damit die Bevölkerung Namibias zurecht auf die Gewährleistung freier, fairer und geheimer Wahlen hoffen kann?

Bonn, den 24. Mai 1989

Frau Eid Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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