US-Untersuchungsbericht zu chemischen Waffen und Stand der Vorbereitung des Abzuges der chemischen Waffen aus Fischbach, Rheinland-Pfalz
der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund der bisherigen Anfragen — Drucksachen 11/4120, 11/4328, Plenarprotokoll 11/142 S. 10 526 — an die Bundesregierung und deren Beantwortung und die Meldungen über die Konkretisierung des Abzuges der chemischen Waffen aus Fischbach fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Kann die Bundesregierung die Angaben der „Mainzer Allgemeine Zeitung" vom 18. Mai 1989 bestätigen, daß die in Fischbach gelagerten chemischen Waffen möglicherweise Ende 1990, Anfang 1991 mit der Bahn nach Bremerhaven gebracht und von dort aus in die USA verschifft werden?
Wenn ja, sind die jeweiligen Landes- und Kommunalparlamente, die von einem Bahntransport auf der Schienenstrecke Fischbach—Bremerhaven betroffen wären,
a) über diese Pläne informiert worden,
b) über Sicherheitsrisiken für Mensch und Umwelt informiert und um Zustimmung gefragt worden?
Laut Auskunft der Bundesregierung (Drucksache 11/4120 Frage 57) hat sich die Bundesregierung durch Experten mehrfach, auch vor Ort, von der hohen Lager-, Transport- und munitionstechnischen Sicherheit überzeugt.
Ist die Bundesregierung bereit, einen schriftlichen Bericht dieser Experten dem Parlament und der Öffentlichkeit, zumindest aber dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages, vorzulegen?
Welche Experten der Bundesregierung waren/sind hieran beteiligt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Weigerung der Amerikaner, dem Minister Brüderle den Zutritt zum Giftlager zu gestatten?
Ist die Bundesregierung bereit, Abgeordnete des Deutschen Bundestages zu unterstützen, eine Genehmigung auf Vor-Ort-Besichtigung in Fischbach zu erlangen, oder ist die Beantwortung auf dieses Anliegen durch den Parlamentarischen Staatssekretär Wimmer, „was Sie in diesem Lande tun können, richtet sich nach Recht und Gesetz. Dazu brauchen Sie meine Hilfe nicht" (Plenarprotokoll 11/142 S. 10 526 vom 10. Mai 1989, Fragen 34, 35) als Ablehnung zu verstehen?
Nach welchen Kriterien bemißt die Bundesregierung den Zeitpunkt, die zuständigen Ausschüsse, das Parlament und die Öffentlichkeit über die Abzugsplanung zu unterrichten (Drucksache 11/4120 Frage 57)?
In der Beantwortung der Frage 57 — Drucksache 11/4120 — sieht die Bundesregierung zusätzlich zu dem von der US-Regierung vorgelegten Environmental Impact Status keinen Bedarf für die Erstellung eigener Gutachten über die Risiken der Vernichtung von chemischen Waffen.
Ist der Bundesregierung der bereits im Januar 1988 vom Department of the Army in den USA vorgelegte ausführliche Untersuchungsbericht über alle Risiken des Transports und der Verbrennung älterer chemischer Kampfstoffe (Chemical Stockpile Disposal Program, Final Programmatic, Environmental Impact Statement; Program Executive Officer — Program Manager for Chemical Demilitarization, Aberdeen Proving Ground, Md. 210105401) bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung dann die darin enthaltene Weigerung sämtlicher betroffener US-Bundesstaaten, einen Transport dieser Kampfstoffe über ihr Territorium zuzulassen?
Sieht die Bundesregierung aufgrund dieser Studie die Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen in Fischbach gewährleistet?
Ist die Bundesregierung bereit, diese Studie dem Parlament und der Öffentlichkeit vorzulegen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß im mitveröffentlichten Verteiler des genannten Berichts keine deutsche Bundes- oder Landesstelle genannt wird, sondern lediglich der Name einer Privatperson aus der Bundesrepublik Deutschland, die im rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzbericht 1987 als Verfassungsgegner eingestuft ist?
Ist die Bundesregierung dem Bemühen der rheinland-pfälzischen Landesregierung nachgekommen und hat ihr den Bericht zur Verfügung gestellt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß in Verbindung mit dem geplanten Abzug der chemischen Waffen aus Fischbach die Bevölkerung unzureichend informiert wurde, die betroffenen Kommunal- und Landesparlamente zu spät in die Vorbereitungen einbezogen wurden und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages an ihrer Aufgabe der Überwachungs- und Kontrollfunktion gehindert wurden?
Ist die Bundesregierung bereit, die bisherige Geheimhaltungspraxis zukünftig zu ändern?