Bundeswehrshowflüge als Belohnung für diszipliniertes Schülerverhalten
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der „Ostfriesen-Zeitung" vom 16. Mai 1989 haben die Schüler der Klasse 7 a des Ulricianum-Gymnasiums, Aurich, für „außergewöhnlich diszipliniertes Verhalten" während der ersten Hälfte des 7. Schuljahres auf Vorschlag ihres Klassenlehrers zwei „Projekttage" erhalten. Im Zusammenhang damit ist ihnen ein ganztägiger Ausflug zum Militärflugplatz Wittmundhafen ermöglicht worden. Dort besichtigten die Schüler nicht nur den „Traditionsraum" des Geschwaders, sondern auf „dem Weg zur Kantine durfte noch schnell ein Blick in die Waffenkammer ... geworfen werden .... Ein besonderes Erlebnis war es für die Klasse, als speziell für sie eine Alarmrotte ausrückte" (OZ, 16. Mai 1989).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Auf welcher Rechtsgrundlage ist „speziell" für die o. g. Schulklasse der Start einer Alarmrotte erfolgt?
Ggf. welche disziplinarrechtlichen Schritte werden gegen den Kommodore des JG 71 bzw. gegen die für den Start der Alarmrotte verantwortlichen Offiziere unternommen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion DIE GRÜNEN, daß es sich bei dem o. g. Fall um eine ungeheure Provokation der Flugplatzanrainer handelt, denen seitens der Luftwaffe immer wieder versichert worden ist, jede unnö tige Lärmbelastung werde vermieden?
Wie viele Schulklassen haben seit 1985 einen „Ausflug" zum JG 71 und dessen Basis unternommen?
Wie oft ist dabei die Alarmrotte des JG 71 zu Showzwecken gestartet?
Wie gedenkt die Bundesregierung Starts von Flugzeugen aus den o. g. Gründen in Zukunft zu verhindern?
Hält die Bundesregierung die Präsentation von „Waffenkammern" und Kampfflugzeugen für einen Beitrag zur Friedenserziehung von Schülern?
Wenn ja, wie begründet sie ihre Auffassung?