Erfolgskontrolle in der Entwicklungspolitik
der Abgeordneten Dr. Niehuis, Schluckebier, Bindig, Brück, Dr. Hauchler, Dr. Holtz, Luuk, Schanz, Toetemeyer, Dr. Osswald, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Seit mehr als 30 Jahren wird international Entwicklungshilfe geleistet. Die Zustimmung in der Bevölkerung zur Entwicklungspolitik als international immer bedeutsamer werdendem Politikfeld hängt wesentlich von den Erfolgen der Entwicklungspolitik ab.
Dem immer wieder aufflammenden Entwicklungshilfepessimismus wird man nur begegnen können, wenn man den einzelnen sichtbaren Fehlentwicklungen eine erfolgreiche Bilanz deutscher Entwicklungspolitik entgegenstellen kann. Dieses setzt voraus, daß Projekte und Programme evaluiert und deren Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dabei kommt der Frage nach der Nachhaltigkeit von Entwicklungsprojekten eine besondere Bedeutung zu. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit veröffentlichte 1986, 1987 und 1988 zusammenfassende Querschnittsauswertungen seiner Projektevaluierungen. Um die Evaluierungspraxis besser beurteilen zu können, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Evaluierungskonzepte sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung die einzelnen Evaluierungskonzepte?
Nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung die Problemprojekte aus, die sie der Evaluierung unterzieht? Sind es nur Problemprojekte, die evaluiert werden?
Inwieweit nimmt die Bundesregierung Projekttyp-, Länder- und Sektorevaluierungen vor? Welche positiven und negativen Ergebnisse haben die Untersuchungen hinsichtlich der einzelnen Projekttypen, Sektoren und Länder gebracht?
Was versteht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Evaluierungsaktivitäten unter Nachhaltigkeit von Projekten, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Nachhaltigkeit ein entscheidendes Erfolgskriterium für Projekte ist?
Wie viele nachhaltig wirksame Projekte hat es im Laufe der 30 Jahre bundesrepublikanischer Entwicklungspolitik gegeben?
Seit wann wird die Nachhaltigkeit von Projekten untersucht? Hält die Bundesregierung die im Evaluierungsraster unter Punkt 8 aufgeführten Fragen hinsichtlich der entwicklungspolitischen Wirksamkeit für differenziert und ausreichend genug, um Gefahren für die Nachhaltigkeit schon frühzeitig erkennen zu können?
(Erfolge und Schwachstellen der E., BMZ, Bonn 1988, S. 4 Anhang)
Wie viele Evaluierungen beruhen auf ex-post-Analysen? Wie viele Jahre nach Projektübergabe werden die ex-post-Analysen durchgeführt? Welche Projekte wurden in den letzten zwei bis drei Jahren ex-post evaluiert?
Welche Faktoren sind nach Evaluierungserfahrungen der Bundesregierung relevant für die Nachhaltigkeit von Projekten? Werden neben Soll-Ist-Vergleichen auch nicht beabsichtigte Effekte in die Nachhaltigkeitsprüfung einbezogen? Wenn ja, welche?
Gedenkt die Bundesregierung über Problemprojekte hinaus auch verstärkt bewährte Projekte in die Evaluierung einzubeziehen, um die relative Einflußstärke einzelner Faktoren für die Nachhaltigkeit identifizieren zu können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Repräsentativität ihrer Evaluierungsergebnisse, und wie gedenkt die Bundesregierung durch eine andere Auswahl der zu evaluierenden Projekte die Repräsentativität der Evaluierungsergebnisse zu erhöhen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Aspekte der Nachhaltigkeit schon bei der Projektfindung, -planung und fortlaufend während des Projektes berücksichtigt werden müssen? Wenn ja, wie setzt die Bundesregierung diese ständige Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsfrage in die Praxis um?
Wie viele FZ- und TZ-Projekte in den Jahren 1970 bis 1989 werden über die zunächst vorgesehene Projektlaufzeit hinaus verlängert? Um wie viele Jahre werden die Projekte im Durchschnitt verlängert?
Welche Ursachen führen zur Verlängerung der Projekte?
Wie lang ist incl. Verlängerung die durchschnittliche Laufzeit von Projekten?
In wie vielen FZ- und TZ-Projekten ist von vornherein eine Nachbetreuungsphase vorgesehen? Gibt es besondere Projekttypen, Sektorprojekte oder Projekte in bestimmten Ländern, die nach formalem Ende der Projekte besonders einer Nachbetreuung bedürfen?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit Pilotphasen, die der konkreten Projektplanung vorangehen?
Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten mit welcher Aufgabenstellung im „Zentralen Evaluierungs- und Inspektionsreferat" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit? Was hat sich dadurch geändert, daß durch die Umorganisation im BMZ das „Zentrale Evaluierungs- und Inspektionsreferat" aus der Stabsfunktion heraus in die Linie gerückt wurde?
In welcher Form wird der Informationsfluß zwischen dem „Zentralen Evaluierungs- und Inspektionsreferat" und den anderen Referaten sichergestellt?
Wieviel Personal arbeitet bei der Weltbank, den USA, Japan und in den europäischen Ländern in den jeweiligen Evaluierungsabteilungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Zahl der zu evaluierenden Projekte zu erhöhen, da die vom BMZ durchgeführten Evaluierungen mit 3 Prozent aller Projekte erheblich niedriger sind als in anderen westlichen Industrieländern, die zwischen 15 Prozent und 20 Prozent der Projekte evaluieren?
Wie viele vom BMZ für Evaluierungen eingesetzte Gutachter/innen gehören welchen Professionen an, wie z.B. Ökonomen, Landwirten etc., und inwieweit wird der Notwendigkeit, interdisziplinäre Teams einzusetzen, Rechnung getragen? Wie viele Gutachterinnen (absolut/prozentual) sind bisher eingesetzt worden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Gutachter/innen nicht nur die gleichen Fragen bearbeiten (siehe Evaluierungsraster), sondern die einzelnen Evaluierungsfaktoren auch einheitlich operationalisieren?
Beabsichtigt die Bundesregierung auch in Zukunft die Evaluierungsberichte über Einzelprojekte, sektorale Querschnittsevaluierungen und die jährliche Querschnittsauswertung streng vertraulich zu behandeln und nicht zu veröffentlichen? Welches ist die Veröffentlichungspraxis der anderen Geberländer?
Wie werden die Evaluierungsergebnisse den betroffenen Entwicklungsländern und den betroffenen Entwicklungsorganisationen zur Verfügung gestellt, und welche Konsequenzen werden aus den Evaluierungsergebnissen gezogen?
Welche deutschen Entwicklungsorganisationen haben eigene und wie ausgestattete Evaluierungsreferate und welche haben keine?
Sind die von Entwicklungsorganisationen in eigener Verantwortung erstellten Evaluierungsgutachten der Bundesregierung und der interessierten Wissenschaft zugänglich? Welche Einschränkungen gibt es, und wie werden sie begründet?
Welche Zusammenarbeit pflegt die Bundesregierung auf internationaler Ebene in Fragen der Evaluierungen?