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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einschätzung der eritreischen Volksbefreiungsfront EPLF durch die Bundesregierung (G-SIG: 11003829)

Bezeichnung der EPLF als "radikal-marxistisch" durch StMin Schäfer, Bereitschaft zur Revision dieser Einschätzung bei informellen Gesprächen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.08.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/490230.06.89

Einschätzung der eritreischen Volksbefreiungsfront EPLF durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Auf welche Grundlage stützt die Bundesregierung ihre Erkenntnis, daß es sich bei der EPLF um eine, wie Staatsminister Schäfer in seiner Antwort auf die Fragen 3, 4, 5 des Abgeordneten Dr. Pinger für den Monat Dezember 1988 formuliert hat, „radikal-marxistische" Widerstandsbewegung und wie es in der Antwort von Außenminister Genscher auf die Kleine Anfrage (Drucksache 11/3841) zu Frage 1 lautet, sich um eine „marxistische Widerstandsbewegung" handelt?

2

Worin liegt nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied zwischen der „radikal-marxistischen" EPLF und der „marxistisch-leninistischen" Regierung Mengistus im Hinblick auf die in den jeweiligen „Einflußgebieten" herrschende Praxis der Gesellschaftspolitik?

3

Ist der Bundesregierung das Programm der EPLF bekannt, das sie auf ihrem zweiten Kongreß im März 1987 in Eritrea verabschiedet hat?

Falls nicht, ist sie bereit, sich dieses Programm zu besorgen und zu studieren?

4

Wie schätzt die Bundesregierung unter anderem folgende Aussagen aus dem von der EPLF 1987 verabschiedeten Programm ein:

„1.C. Constitute a People's Assembly through a free and democratic election of people's representatives. The People's Assembly shall draw the Constitution, promulgate laws, formulate policies, ratify new treaties and elect popular executive and judical organs.

D. Protect the democratic rights of freedom of speech, the press, assembly, worship and peaceful demonstration as well as the right nationalist political parties and nationalist associations of workers, peasants, women, students, youth and professionals.

2. To develop the Eritrean economy there shall be private and public sectors in agriculture, industry and trade. The basic economic resources shall be state owned. Domestic capital investment in the private sector and foreign capital investment in the public sector shall be allowed and encouraged." ?

5

Ist die Bundesregierung bereit, mit allen im Eritrea/Äthiopien-Konflikt beteiligten Parteien, so auch mit offiziellen Vertretern der EPLF, zusammenzutreffen und informelle Gespräche zu führen?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung eine Ablehnung?

Bonn, den 30. Juni 1989

Frau Eid Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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