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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Atomteststopp (G-SIG: 11003874)

Internationale Vereinbarungen und beteiligte Staaten, Stand der Verhandlungen zwischen den USA und der UdSSR zur Ratifizierung der Verträge über die Begrenzung der Sprengkraft vor Atomexplosionen, Ausweitung des Atomteststopp-Vertrages vom 1965 auf unterirdische Atomtests, Notwendigkeit von Testexplosionen für die Entwicklung neuer Atomwaffen, u.a. eines Nachfolgesystems für die nukleare LANCE-Kurzstreckenrakete, Erhaltung der nuklearen Abschreckung, Umweltschäden aus nuklearen Testexplosionen, Stärkung des Atomwaffensperrvertrages durch einen vollständigen Teststopp

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.08.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/503304. 08.89

Atomteststopp

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Fraktion der SPD

Atomteststopp

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche internationalen Vereinbarungen bestehen zum Verbot bzw. zur Begrenzung atomarer Versuchsexplosionen?

2

Welche Atomwaffenstaaten nehmen an diesen Verträgen teil und welche nicht?

3

Führen die Nicht-Teilnehmerstaaten atomare Testexplosionen unter Wasser oder in der Atmosphäre durch, und welche derartigen Explosionen sind zuletzt bekanntgeworden?

4

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sachstand bei den Verhandlungen zwischen den USA und der UdSSR zur Ratifizierung der 1974 und 1976 geschlossenen Verträge über die Begrenzung der Sprengkraft von Atomtestexplosionen zu friedlichen bzw. zu militärischen Zwecken (Threshhold Test Ban Treaty und Peaceful Nuclear Explosions Treaty)?

5

Tritt die Bundesregierung für eine Ausweitung des Vertrages über den begrenzten Atomteststopp von 1965 auch auf das Verbot unterirdischer Atomtests ein, und wenn ja, in welcher Weise?

6

Welche Rollen spielen Atomtestexplosionen nach Auffassung der Bundesregierung bei der Entwicklung neuer Atomwaffen?

7

Sind nukleare Testexplosionen notwendig für die Entwicklung eines Nachfolgesystems für die nukleare LANCE-Kurzstreckenrakete und für die Entwicklung einer nuklearen luftgestützten Abstandswaffe?

8

Sind die für die Entwicklung der in Frage 7 genannten Waffensysteme erforderlichen Testexplosionen bereits abgeschlossen?

9

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen dem Prinzip der nuklearen Abschreckung und der Fortführung von atomaren Testexplosionen, in dem z. B. Testexplosionen erforderlich werden, solange die vorhandenen Nuklearpotentiale „up to date " gehalten werden sollen?

10

Welche Umweltschäden und andere Gefahren gehen von nuklearen Testexplosionen, auch unterirdischen, aus?

11

Welcher Zusammenhang besteht nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung zwischen der Fortführung von nuklearen Testexplosionen, der Entwicklung neuer Atomwaffen und der Sicherstellung der Einhaltung des Vertrages über die Nicht-Weiterverbreitung von Atomwaffen?

12

Welche Auswirkungen würde nach Meinung der Bundesregierung ein vollständiges Verbot von Atomtests auf die Bereitschaft der Nicht-Kernwaffenstaaten haben, dem Nicht-Weiterverbreitungsvertrag beizutreten?

13

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung in Vorbereitung der Überprüfungskonferenz zum Nicht-Weiterverbreitungsvertrag, die 1990 stattfinden wird, zur Initiative Mexikos ein, das für einen vollständigen Teststopp als Mittel zur Stärkung des Nicht-Weiterverbreitungsvertrages eintritt?

14

Befürwortet die Bundesregierung die Durchführung einer Amendment-Konferenz zum begrenzten Atomteststopp-Vertrag, und in welcher Weise wird sie sich dafür einsetzen?

15

Befürwortet die Bundesregierung eine erneute, 2. Konferenz aller Nicht-Kernwaffenstaaten mit dem Ziel der Stärkung des Nicht-Weiterverbreitungsvertrages und der Erleichterung des Beitritts zu diesem Vertrag für die Nicht-Kernwaffenstaaten, die diesen Beitritt noch nicht vollzogen haben, und welche Gründe hat sie für ihre Haltung?

Bonn, den 4. August 1989

Dr. Vogel und Fraktion

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