Menschenrechte in Indonesien und Osttimor
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß Indonesien Osttimor seit Dezember 1975 völkerrechtswidrig besetzt hält?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung irgendeine völkerrechtliche Legitimation für die anhaltende Präsenz indonesischer Truppen und Regierungsstellen in Osttimor? Wenn ja, welche?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der seit der indonesischen Besetzung Osttimors im Jahre 1975 verschwundenen und gewaltsam ums Leben gekommenen Osttimoresen? Auf welche Quellen stützt sich die Bundesregierung dabei?
Im Dezember 1975 verabschiedeten die Generalversammlung und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Resolutionen, in denen die Invasion Indonesiens bedauert wird und alle Staaten aufgefordert werden, das Selbstbestimmungsrecht des osttimoresischen Volkes zu achten.
a) In welcher Weise haben die Organe der Vereinten Nationen, insbesondere die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, die UN-Menschenrechtskommission und der Sonderausschuß für Entkolonialisierung seitdem versucht, dieser Forderung Gehör und Wirkung zu verschaffen?
b) In welchen Jahren behandelte die Generalversammlung der Vereinten Nationen seitdem die Lage in Osttimor, und mit welchen Abstimmungsergebnissen wurden die Resolutionen im einzelnen verabschiedet? Wie haben dabei die Bundesrepublik Deutschland, die anderen 11 EG-Mitgliedstaaten, die USA, Kanada, Norwegen, Schweden, Finnland, Österreich, Jugoslawien, Australien, Neuseeland und die ASEAN-Mitgliedstaaten im einzelnen abgestimmt?
Welche Schritte sieht die Bundesregierung als geeignet an, dem Selbstbestimmungsrecht des osttimoresischen Volkes Geltung zu verschaffen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der im August dieses Jahres tagenden Sitzung der „Subcommission on Prevention of Discrimination und Protection of Minorities" die Lage der Menschenrechte in Osttimor und das Recht des osttimoresischen Volkes auf Selbstbestimmung zur Sprache zu bringen?
In welcher Weise ist die Bundesregierung
a) im direkten Kontakt mit der indonesischen Regierung,
b) im Rahmen der EPZ,
c) im Rahmen der EG-ASEAN-Kontakte,
d) im Rahmen der Vereinten Nationen,
e) im Rahmen der „Intergovernmental Group on Indonesia" und ähnlicher Form internationaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit
initiativ geworden, um dem Selbstbestimmungsrecht des osttimoresischen Volkes Geltung zu verschaffen?
Unterhält die Bundesregierung Kontakte zu osttimoresischen Personen und Organisationen, die für die Achtung der Menschenrechte und des Selbstbestimmungsrechtes ihres Volkes eintreten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation der politischen und sozialen Menschenrechte in Indonesien und Osttimor? Worauf stützt die Bundesregierung ihre Erkenntnisse?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß sich die Menschenrechtssituation in Indonesien und Osttimor in den letzten Jahren verbessert hat? Wenn ja, auf welche Informationen stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung renommierter Menschenrechtsorganisationen wie z. B. „Human Rights Watch" (vgl. The Reagan Administration's Record on Human Rights, Januar 1989, Seite 87 ff.) und „amnesty international" (vgl. Menschenrechtsverletzungen in Osttimor, Juni 1985; aktuelle urgent action — Dokumente UA 194/8,9, UA 193/89, UA 163/89 etc.), die die indonesische Regierung nach wie vor der systematischen Verletzung von Menschenrechten, bis hin zu Folter und staatlichem Mord, in Indonesien und Osttimor beschuldigen?
In welcher Weise ist die Bundesregierung
a) im direkten Kontakt mit der indonesischen Regierung,
b) im Rahmen der EPZ,
c) im Rahmen der EG-ASEAN-Kontakte,
d) im Rahmen der Vereinten Nationen,
e) im Rahmen der „Intergovernmental Group on Indonesia" und ähnlicher Foren internationaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit
initiativ geworden, um gegenüber der indonesischen Regierung auf die Achtung und Einhaltung der politischen und sozialen Menschenrechte in Indonesien und Osttimor zu drängen?
Bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung öffentlich die Achtung der Menschenrechte in Indonesien und Osttimor und das Recht des osttimoresischen Volkes auf Selbstbestimmung eingeklagt?
Unterstützt die Bundesregierung die z. B. von zahlreichen Mitgliedern des US-Kongresses und den „Parliamentarians for East Timor" geteilte Forderung an die indonesische Regierung, unabhängigen Menschenrechtsexperten und Menschenrechtsorganisationen wie „amnesty international", der „Gesellschaft für bedrohte Völker", „Asia Watch", dem kanadischen Kirchenrat etc., denen trotz mehrfacher Anfragen und gegenteiliger Ankündigungen die Einreise seitens der indonesischen Regierung noch immer verwehrt wird, endlich den ungehinderten und freien Zugang nach Osttimor zu gewähren?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das Schicksal von Elias Pereira Moniz, verhaftet am 14. Juni 1989 in Denpasar auf Bali, sowie Lucas da Costa und Miguel Amaral Guterres (vgl. „amnesty international" urgent action UA 193/89), Marcelino, Victor da Costa, Mario Caeiro, Francisco Bobonaro, Zito Pereira, Herminio da Costa Alves, Francisco Rego da Oliveira, Abel de Aranjo, Antonio da Silva, Marito Marcario, Nuno Corvela de Andrade, die zwischen dem 15. und 29. Mai 1989 in Dili/Osttimor festgenommen wurden, sowie weiterer 40 bis 50 Personen, die seit Beginn des Monats Mai 1989 in Bacau/Osttimor verhaftet worden sein sollen (vgl. „amnesty international" urgent action UA 194/89), sowie Manuel Fatima Guterres, verhaftet am 25. Mai 1989 in Dili/Osttimor (vgl. „amnesty international" urgent action UA 163/89)?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, daß die meisten der oben erwähnten Osttimoresen physischer und psychischer Folter durch indonesische Regierungsorgane ausgesetzt waren (vgl. Informationen der indonesischen Menschenrechtsorganisation Tapol, zitiert im Appell 160689 der „Weltorganisation gegen die Folter" vom 16. Juni und 3. Juli 1989)?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, daß neben diesen namentlich erwähnten Personen eine große Zahl weiterer Osttimoresen zwischen Februar und Juni 1989 von indonesischen Sicherheitskräften aus offensichtlich politischen Gründen verhaftet wurden (vgl. Information der „Initiative für die Menschenrechte aller Bürger der ASEAN-Staaten", IMBAS, vom 25. Juli 1989, die nicht weniger als 78 Personen namentlich auflistet)? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich beispielsweise über die deutsche Botschaft in Djakarta für diese politisch verfolgten Osttimoresen einzusetzen? Hat die Bundesregierung bereits gegen die Verhaftungen und Folterungen dieser Osttimoresen protestiert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung Auskunft geben über das Schicksal von Aleixo Ximenes, Joaquim Ximenes, Julião Freitas, Feliu Ximenes, Gaspar de Sousa und weiterer, namentlich nicht bekannter Osttimoresen, die nach Informationen der „Comissâo Para Os Direitos Do Povo Maubere" (Vgl. Schreiben der „Weltorganisation gegen die Folter" vom 10. Juli 1989) von indonesischen Truppen der Bataillone 328 und 315 zwischen März und Juni 1989 ermordet worden sein sollen? Hat die Bundesregierung gegen diese Morde protestiert, und wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Am 6. Februar 1989 schrieb das Oberhaupt der katholischen Kirche in Osttimor, Titularbischof Don Carlos Filipe Ximenes Belo, einen vielbeachteten Brief an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Pérez de Cuellar.
a) Unterstützt die Bundesregierung die in diesem Brief erhobene Forderung, „to start in Timor the most normal and democratic process of decolonisation, i. e. the holding of a referendum. The people of Timur must be allowed to express their views on their future through a plebiscite (...) there ist no more democratic means of ascertaining the supreme desire of the Timores people than the holding of a referendum promoted by the United Nations for the people of Timor", und welche Möglichkeiten sieht sie, diese Initiative von Bischof Belo bilateral und/oder international, im Rahmen der Vereinten Nationen, der EPZ etc. wirkungsvoll zu unterstützen?
b) Teilt die Bundesregierung die in diesem Brief zum Ausdruck gebrachte Feststellung und Befürchtung: „Hitherto the people have not been consulted. Others speak in the name of the people. Indonesia says that the people of Timor Timur (East Timur: trans) have already chosen integration, but the people of Timor themselves have never said this. Portugal wants to let time solve the problem. And we continue to die as a people and a nation."?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Schicksal von Pater Joao de Deus, Sekretär des Bischofs Carlos Filipe Ximenes Belo, der nach schweren Folterungen durch indonesische Sicherheitsorgane ins Militärkrankenhaus Lahane in Dili verlegt worden sein und dort in Isolationshaft festgehalten werden soll (vgl. Information von IMBAS vom 25. Juli 1989)? Hat die Bundesregierung gegen seine Verhaftung und Folterung protestiert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich für seine Freilassung einzusetzen?
Am 13. und 14. Juni fand in Den Haag das alljährlich stattfindende Treffen der „Intergovernmental Group on Indonesia" (IGGI) statt. Am 11. Mai 1989 forderten Lord Avebury (Großbritannien) sowie die Abgeordneten Satsuki Eda (Japan) und Tony Lamb (Australien) im Namen der „Parlamentarians for East Timor" in einem stellvertretend an den IGGI-Vorsitzenden Minister Drs. P. Bukman gerichteten Brief, die völkerrechtswidrige Besetzung Osttimors durch Indonesien im Gegensatz zu früheren Jahren auf dem diesjährigen IGGI-Treffen erstmals zur Sprache zu bringen. Kann die Bundesregierung, selbst IGGI-Mitglied, darüber Auskunft geben, ob diese Forderung auf dem diesjährigen IGGI-Treffen Berücksichtigung fand? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, kann die Bundesregierung die Gründe nennen, weshalb bei den bisherigen IGGI-Treffen die unserer Ansicht nach völkerrechtswidrige Besetzung Osttimors durch Indonesien nicht zur Sprache kam?
Wie hoch sind die der Republik Indonesien seit 1975 im einzelnen gewährten bundesdeutschen Entwicklungshilfe-Leistungen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Mittel aus bundesdeutscher und multilateraler Entwicklungshilfe, die der Republik Indonesien seit 1975 gewährt worden sind, für Projekte in Osttimor eingesetzt wurden und damit die völkerrechtswidrige Besetzung Osttimors durch Indonesien legitimieren?
Wie entwickelte sich die Handelsbilanz zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien in den Jahren seit 1975?
Bezieht die Bundesrepublik Deutschland bei dieser Aufstellung den Handel mit Osttimor mit ein? Wenn ja, wie vermeidet sie dabei eine stillschweigende Anerkennung der völkerrechtswidrigen Besetzung Osttimors durch Indonesien?
Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Lage der politischen und sozialen Menschenrechte in Indonesien und Osttimor bei der Entwicklung
a) der politischen
b) der wirtschaftlichen Beziehungen
mit der Republik Indonesien?
Hat die Bundesregierung seit 1975 der Ausfuhr von genehmigungspflichtigen Rüstungsgütern nach Indonesien zugestimmt und sog. Ausrüstungs- und Ausstattungshilfe geleistet? Wenn ja,
a) für welche Art von Rüstungsgütern wurden Ausfuhrgenehmigungen erteilt und in welcher Höhe,
b) welche Art von Ausrüstungs- und Ausstattungshilfe wurde geleistet und in welcher Höhe?