Entwicklungshilfe-Projekte in Tibet
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Tibet?
Welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte?
Aus welchen Gründen entsandte die Bundesregierung trotz der Verhängung des Kriegsrechts über Teile Tibets am 8. März 1989 fünf Entwicklungshelfer am 2. April 1989 nach Lhasa?
Hat die Bundesregierung die in Tibet tätigen bundesdeutschen Entwicklungshelfer nach dem Massaker chinesischer Truppen auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking zurückgerufen und die Entwicklungshilfe-Projekte eingestellt?
Wenn ja,
a) welche Gründe hatte die Bundesregierung, diesen Beschluß erst im Juni 1989 und nicht bereits nach ähnlich grausamen Niederschlagungen gewaltfreier Demonstrationen von Tibetern für Menschenrechte und Freiheit, beispielsweise im Dezember 1988 und März 1989, zu fassen;
b) wann und unter welchen Voraussetzungen soll diese wirtschaftliche Zusammenarbeit aus der Sicht der Bundesregierung wiederaufgenommen werden?
Wie hoch ist die jeweilige Anzahl der tibetischen und chinesischen Mitarbeiter und Führungskräfte in den durch die Bundesregierung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Zusammenarbeit geförderten Projekten in Tibet?
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, in welcher Weise die soziale, kulturelle und menschenrechtliche Lage des tibetischen Volkes durch das Entwicklungshilfe-Engagement der Bundesrepublik Deutschland in Tibet verbessert wird?
Leistet die Bundesregierung gegenüber der Volksrepublik China Ausstattungs- und Ausrüstungshilfe? Wenn ja, in welcher Weise und in welcher Höhe (aufgeschlüsselt für den Zeitraum 1984 bis 1989)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Mittel aus dieser eventuell geleisteten Ausrüstungs- und Ausstattungshilfe bei der Niederschlagung von friedlichen Demonstrationen in China und Tibet von chinesischen Sicherheitskräften eingesetzt wurden?