Lagerung und Entsorgung von Calcium-Hypochlorid bei der Bundeswehr
der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den vergangenen 3 Wochen sind in dem Bundeswehrdepot Oberberken bei Ludwigsburg Fässer mit der chemischen Substanz Calcium-Hypochlorid von Soldaten „umgedeckelt" worden, weil in den Fässern nach 4jähriger Lagerung ein Überdruck entstanden war. Dabei ist es zu Verletzungen der Gefahrstoffverordnung und zu gesundheitlichen Schädigungen der beteiligten Soldaten gekommen. Calcium-Hypochlorid dient als Entgiftungsstoff.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bundeswehrdepot Oberberken bei Ludwigsburg Fässer mit Calcium-Hypochlorid (amtliche Bezeichnung: C8) lagern?
Wenn ja, um wie viele Fässer handelt es sich und seit wann lagern sie in diesem Depot? Lagern noch andere Chemikalien dort? Welche?
Trifft es zu, daß es bei diesen Fässern in den vergangenen Wochen zu sogenannten Umdeckelungen gekommen ist, weil in den Fässern durch unsachgemäße, 4jährige Lagerung ein Überdruck entstanden ist?
Trifft es zu, daß erst Zeitsoldaten und später Wehrpflichtige mit dem Umdeckeln beschäftigt worden sind?
Wenn ja, wann und warum ist dieser Wechsel vorgenommen worden? Hat es Beschwerden von Zeitsoldaten gegeben?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei den Arbeiten mit den Fässern in den vergangenen zwei Wochen zu Unfällen und/oder gesundheitlichen Schädigungen der beteiligten Soldaten gekommen ist?
Zu welcher Art und Anzahl von Unfällen und/oder gesundheitlichen Schädigungen von Soldaten ist es in den letzten drei Wochen gekommen?
Sind die mit Calcium-Hypochlorid gefüllten Fässer mit den nach der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebenen Gefahrensymbolen „brandfördernd" (Ring mit Flamme) und „ätzend" (Reagenzglas mit Tropfen, die Hand verletzen) gekennzeichnet?
Sind die für Calcium-Hypochlorid in der Gefahrstoffverordnung angegebenen Regeln (R-Sätze), R 8: Feuergefahr bei Berühren mit brennbaren Stoffen, R 31: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase, R 34: Verursacht Verätzungen, sowie die in der Gefahrstoffverordnung angegebenen Sicherheitsratschläge (S-Sätze), S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 26: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt aufsuchen und S 43: Zum Löschen (vom Hersteller anzugeben) zu verwenden, auf den Behältern in ausreichender Größe angegeben?
Welche Maßnahmen wurden vor Beginn der Arbeiten an den Fässern zum Schutz der Gesundheit der Soldaten und der Umwelt getroffen?
— Sind zuverlässige staubdichte Schutzanzüge und geeignete Atemschutzmasken mit geeigneten Filtern an die beteiligten Soldaten ausgeteilt und von diesen getragen worden?
— Sind die Filter der Atemschutzmasken vor Beginn der Arbeiten auf ihre Tauglichkeit geprüft worden? Wenn ja, wann und von wem?
— Sind aus dem Arbeits- und Staubbereich alle brennbaren und sauren Stoffe entfernt worden?
— Ist das Abdriften in die Umwelt verhindert worden? Ist es dabei zu Zwischenfällen gekommen? Wenn ja, zu welchen?
— Ist vor Beginn der Arbeiten sichergestellt worden, daß Augenduschen, Waschmöglichkeiten (inkl. verdünnter Bikarbonat- oder Soda-Lösung) in ausreichender Menge sofort greifbar vorhanden waren?
— Ist der Ablauf des Arbeitsverfahrens so gestaltet worden, daß gefährliche Schwebstoffe nicht freiwerden und die beteiligten Soldaten nicht in Hautkontakt mit den Gefahrenstoffen kommen konnten?
Trifft es zu, daß in mindestens einem Fall eingerissene Schutzhandschuhe geklebt und weiterverwandt worden sind, weil keine anderen vorhanden waren?
Trifft es zu, daß bei einigen Soldaten am zweiten Tag ihrer Arbeit mit den Fässern Atemnot und Erbrechen, am folgenden Tag zusätzlich Juckreiz und Augenbrennen aufgetreten sind?
Trifft es zu, daß in mindestens einem Fall ein Soldat zwei Tage mit einem alten Filter und einer notdürftig geflickten Gasmaske gearbeitet hat?
Sind den beteiligten Soldaten vor Beginn der Arbeiten die Gefahrenschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, wie sie in § 20 der Gefahrstoffverordnung vorgeschrieben sind, erläutert worden?
Wenn ja, ist der Inhalt und der Zeitpunkt der Unterweisung schriftlich festgehalten und von den beteiligten Soldaten durch Unterschrift bestätigt worden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es bei den Arbeiten an mit Calcium-Hypochlorid gefüllten Fässern im Bundeswehrdepot Oberberken in den vergangenen zwei Wochen zu Ordnungswidrigkeiten bzw. durch Gesundheitsgefährdung der beteiligten Soldaten zu Straftaten gekommen ist?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß es in Zukunft zu derartigen Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten nicht mehr kommen wird?