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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Munitionslager im Wassermer Wald (Landkreis Emmendingen) (G-SIG: 11003958)

Planung eines neuen Munitionsdepots der kanadischen Streitkräfte auf dem Gelände eines ehemaligen französischen Munitionsdepots für ca. 50 Mio DM, Abschluß einer schriftlichen Überlassungsvereinbarung gem. Art.48 Abs.3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und einer Verteidigungsplanung, Lage des Depots in einem Wasserschutzgebiet, Einhalten und Kontrolle entsprechender gesetzlicher Bedingungen, Planung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Mitwirkung der betroffenen Bürger und Gemeinden, Ausschreibung des Projekts, Protest des Emmendinger Gemeinderats, Kündigung der Überlassungsvereinbarung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.10.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/520718.09.89

Munitionslager im Wassermer Wald (Landkreis Emmendingen)

der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Wassermer Wald (Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg) auf dem Gelände eines ehemaligen französischen Munitionsdepots ein neues Munitionsdepot geplant ist, diesmal von den kanadischen Streitkräften, mit der Erstellung massiver Bunker für mindestens 50 Mio. DM?

2

Trifft es zu, daß nach Artikel 48 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bei Vorgängen wie dem hier genannten eine schriftliche Überlassungsvereinbarung geschlossen werden muß, in der Größe, Art, genaue Lage, Zustand, Ausstattung und Einzelheiten der Benutzung enthalten sein müssen?

3

Existiert eine solche Vereinbarung für das angesprochene Projekt?

4

Wo ist sie veröffentlicht bzw. wird sie veröffentlicht?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Depot in einem Wasserschutzgebiet liegt? War das zum Zeitpunkt der Überlassung bekannt? Wie werden die Kanadier dazu gebracht, die entsprechenden, gesetzlichen Bedingungen einzuhalten? Welche Kontroll- und gegebenenfalls Eingriffsmöglichkeiten haben die deutschen Gemeinden und Behörden, und wie können diese, falls vorhanden, wahrgenommen werden?

6

Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt vorgesehen, und wenn ja, von wem wird diese durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?

7

Trifft es zu, daß nach der bestehenden Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht vom 15. September 1975, VC 19.75) eine Verteidigungsplanung bestehen muß, in die sich ein Projekt wie das hier genannte einordnet? Besteht solch eine Planung für dieses Projekt? Wie beurteilt die Bundesregierung eine solche Projektplanung vor dem Hintergrund der weltweiten Entspannungs- und Abrüstungsbemühungen?

8

Welche Möglichkeiten zur Mitwirkung bzw. Anhörung bestehen für die betroffenen Bürger/innen und Gemeinden bzw. den Landkreis?

9

Nach welchem Verfahren soll dieses Munitionsdepot gebaut werden? nach dem Regelbauverfahren oder nach dem Truppenbauverfahren?

10

Ist dieses Projekt schon ausgeschrieben?

11

Ist der Bundesregierung der Beschluß des Emmendinger Gemeinderates vom 7. März 1989 bekannt, in dem dieser a) dem Fortbestand des angeordneten Schutzbereiches widerspricht und b) protestiert gegen die weitere militärische Nutzung und dem damit verbundenen Bau von Bunkern? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

12

Besteht die Möglichkeit einer Kündigung der Überlassungsvereinbarung, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung angesichts der ablehnenden Haltung der betroffenen Gemeinde diese Kündigungsmöglichkeit zu nutzen?

Bonn, den 18. September 1989

Frau Teubner Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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