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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Rahmenbedingungen für eine angemessene Wohnungsversorgung (G-SIG: 11004012)

Kommunale Bodenvorratspolitik, Baulandbedarf, Ermessensspielraum der Gemeinden bei der Schließung innerstädtischer Baulücken, Akzeptanz gegenüber verdichtetem Bauen, Geschoßhöchstzahl beim sozialen Mietwohnungsbau, Baugenehmigungspraxis und Baulandausweisung in den Ballungsgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfung, Beitrag der novellierten Baunutzungsverordnung zur Wohnraumversorgung

Fraktion

CDU/CSU, FDP

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

07.12.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/525727.09.89

Rahmenbedingungen für eine angemessene Wohnungsversorgung

der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Dr. Daniels (Bonn), Dörflinger, Dr. Friedrich, Geis, Link (Frankfurt), Magin, Dr. Möller, Linsmeier, Pesch, Frau Rönsch (Wiesbaden), Ruf und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hitschler, Gattermann, Grünbeck, Zywietz, Richter, Frau Dr. Segall, Dr. Feldmann und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In den zurückliegenden Jahren einer stagnierenden Wohnungsnachfrage, die auch zu Prognosen längerfristiger „Sättigung" führte, waren zur Recht Perspektiven einer Verbesserung der Wohnumfeldqualität, einer qualifizierten städtebaulichen Innenentwicklung und einer stärkeren Berücksichtigung ökologischer Belange in den Vordergrund gerückt. Damit einherging, sicherlich auch aus finanzpolitischen Gründen, eine tendenzielle Zurückhaltung der Kommunen bei der Bodenvorratshaltung und Ausweisung neuer Bauplanungsgebiete.

Der gegenwärtige Nachfragedruck nach Wohnungen, verstärkt durch den kurzfristig einsetzenden Zustrom von Aussiedlern und Übersiedlern, hat zu einem völligen Umdenken bei den Bedarfsprognosen geführt. Eine einseitige Bedarfsbetrachtung birgt jedoch Gefahren in sich, weil sie veränderte Startbedingungen verschweigt, Zielkonflikte verleugnet und Illusionen über einen Weg zurück in die Massenproduktion von Wohnungen weckt.

Diese Gefahren zu thematisieren, sollte nicht in die Sackgasse politisch zweckmäßiger Schuldzuweisungen führen. „Alle kennen die Schwierigkeiten des Wohnungswesens, die man einfach nennen, aber nicht leicht bewältigen kann" (Prof. J. Maurer).

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen13

1

Nach einer Untersuchung des Instituts „Finanzen und Steuern" („Die Entwicklung der Gemeindefinanzen in den 80er Jahren") waren die von den Gemeinden für den Grundstückskauf zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel real, wie auch gemessen an den eingetretenen Verteuerungen beim Baulandkauf, seit 1980 stark rückläufig.

Wie bewertet die Bundesregierung die Konsequenzen dieser kommunalen Bodenvorratspolitik auf die Erfordernisse verstärkter Wohnungsbauaktivitäten? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den derzeitigen flächenmäßigen Bestand an Baulücken und brachliegenden Baugründstücken in den Kommunen?

2

Nach derselben Untersuchung lag das Schwergewicht der kommunalen Sparmaßnahmen in den Jahren 1980 bis 1986 bei den wachstumsfördernden Bauinvestitionen, und hier vor allem beim Straßenbau, der Abwasserbeseitigung und den Investitionen der Verkehrsunternehmen.

Sind daraus heute nachteilige Konsequenzen auf die Überprüfung von Grundstücken auf ihre Bebaubarkeit hin, ihre Erschließung sowie auf die Umnutzung brachliegender Gewerbeflächen in Baugelände zu befürchten?

3

Sind nach Auffassung der Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben, daß sich die städtebauliche Entwicklung in Anbetracht des Baulandbedarfs für den Wohnungsbau entsprechend den Anforderungen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Einbeziehung der Umweltbelange vollzieht?

4

Ist nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet, daß auf der Grundlage des geltenden Städtebaurechts Bauland bedarfsgerecht ausgewiesen und erschlossen werden kann?

5

Welche Ermessensspielraum haben die Gemeinden, bei der Schließung innerstädtischer Baulücken und beim Dachgeschoßausbau auf den Nachweis der Stellplätze zu verzichten, und wie wird er genutzt?

6

Welche Möglichkeiten haben die Gebietskörperschaften zur verbilligten Abgabe von Grundstücken für Wohnzwecke, insbesondere für den sozialen Wohnungsbau? Hält es die Bundesregierung für notwendig, die (haushalts)rechtlichen Rahmenbedingungen zu überdenken?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß sich die Akzeptanz gegenüber verdichtetem Bauen, auch bei sozialen Mietwohnungsbauprojekten, aufgrund Erfahrungen mit hochverdichteten Neubausiedlungen aus den 60er und 70er Jahren bei den Kommunen, vor allem im Umland von Großstädten, verändert hat?

8

Welche Auflagen bezüglich Geschoßhöchstzahl enthalten die Förderrichtlinien der Bundesländer zum sozialen Mietwohnungsbau und welche Beachtung finden sie beim Vollzug?

9

Kann die Bundesregierung Aussagen machen über die Dauer der Baugenehmigungspraxis und Baulandsausweisung in den Ballungsgebieten? Sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Bauland und die Erteilung von Baugenehmigungen in angemessener Zeit ausreichend?

10

Wie würden sich die Umweltverträglichkeitsprüfung und das zur Zeit in der Diskussion befindliche Bundesnaturschutzgesetz auf die kommunale Bauleitplanung auswirken?

11

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Maße die Gemeinden von der Möglichkeit des Baugebotes Gebrauch machen?

12

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß Gebäude wegen bestehender Denkmalschutzauflagen nicht für Wohnzwecke genutzt werden können?

13

Welchen Beitrag kann die Baunutzungsverordnung, insbesondere auch die anstehende Novellierung, zur Versorgung der Wohnbevölkerung mit Wohnraum leisten?

Bonn, den 27. September 1989

Dr.-Ing. Kansy Dr. Daniels (Bonn) Dörflinger Dr. Friedrich Geis Link (Frankfurt) Magin Dr. Möller Linsmeier Pesch Frau Rönsch (Wiesbaden) Ruf Dr. Dregger Dr. Bötsch und Fraktion Dr. Hitschler Gattermann Grünbeck Zywietz Richter Frau Dr. Segall Dr. Feldmann Mischnick und Fraktion

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