Unzureichende Beantwortung Kleiner Anfragen (5), hier Drucksache 11/5133 (Lagerung und Entsorgung von Calcium-Hypochlorid bei der Bundeswehr)
der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aufgrund der von der Bundesregierung erteilten Antwort auf die Kleine Anfrage — Drucksache 11/5133 — und einer eidestattlichen Erklärung vom 31. August 1989 eines bei den Umdeckelungsarbeiten im Bundeswehrdepot Oberberken beschäftigten Soldaten ergeben sich erhebliche Widersprüche.
In der eidesstattlichen Erklärung teilt der Soldat mit, daß er „bei der Umdeckelungsaktion vom 14. August 1989 bis 15. August 1989 in Oberberken einen ABC-Schutzfilter getragen und benützt" hat, „der 17 Monate alt und unverplombt war und normal als Übungsfilter gedacht ist. Bei der Arbeit, die ich verrichtete, verspürte ich beim Umgang mit den C8-Fässern mit diesem Filter (rot gekennzeichnet) erheblichen Chlorgeruch".
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der oben genannten eidestattlichen Erklärung und ihrer Antwort auf die Frage 7 der Kleinen Anfrage — Drucksache 11/5133 —, in der es heißt: „Die Filter der ABC-Schutzmasken wurden bei Arbeitsbeginn vom ABC-Abwehroffizier des VersKdo 860 auf ihre Tauglichkeit geprüft. Nach jedem Arbeitsgang (ca. eine Stunde) waren Filterwechsel angeordnet. Es wurden neue Filter verwendet. "?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei der Beantwortung der Frage 7 zumindest in diesem Punkt die Unwahrheit gesagt worden ist?
Entspricht es der Auffassung der Bundesregierung, daß die Vorgesetzten bei den Streitkräften nur dann ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen haben, wenn sie von den zu Unterrichtenden selbst darauf hingewiesen werden?
Ist die Antwort: „Es trifft zu, daß Handschuhe geklebt wurden. Sie wurden weiterverwendet, weil von den eingesetzten Soldaten keine Beanstandungen gemeldet wurden. " so zu verstehen, daß die Bundesregierung der Meinung ist, daß in diesem Fall ein Selbstverschulden der Soldaten vorliegt?