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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Bundesdeutsche Hilfe bei Ausbildung und Ausrüstung türkischer Sicherheitsbehörden (G-SIG: 11004099)

Umfang und Art der Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe seit 1980, Leistungen im Rahmen von EG und NATO, Beteiligung der türkischen Sicherheitsbehörden an Gewalthandlungen, Überprüfung der Hilfe

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.01.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/544624.10.89

Bundesdeutsche Hilfe bei Ausbildung und Ausrüstung türkischer Sicherheitsbehörden

der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die innen- und außenpolitische Entwicklung der Türkei wird in der letzten Zeit gerade auch von der bundesdeutschen Bevölkerung mit zunehmendem Interesse, z. T. auch mit Sorge verfolgt.

Die Türkei als NATO-Mitgliedsland und Anwärter auf die EG-Mitgliedschaft verfügt über enge Beziehungen zu den anderen Vertragsstaaten, von denen sie neben wirtschaftlicher Unterstützung auch — z. B. von der Bundesrepublik Deutschland — Rüstungssonderhilfe erhält. In diesem Zusammenhang werden die Parlamentarier/innen häufig auch nach bundesdeutschen Unterstützungsmaßnahmen für türkische Sicherheitsbehörden gefragt.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen13

1

In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesrepublik Deutschland seit 1980 welche Art von Ausrüstung an welche türkischen Sicherheitsbehörden geliefert bzw. solche Beschaffungen bezahlt?

2

Aus welchen hiesigen Haushaltstiteln erfolgte die Finanzierung seither jeweils?

3

Bei welchen türkischen Sicherheitsbehörden sind seit 1980 für welche Art von Ausbildungs- oder Beratungsprogrammen von der Bundesregierung oder — nach deren Kenntnis — von den Länderregierungen beauftragte Personen aus welchen Behörden oder Organisationen tätig geworden?

4

Bei welchen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sind seit 1980 Angehörige welcher türkischen Sicherheitsbehörden in welchen Bereichen ausgebildet worden?

5

Wann, wo und zu welchen Zwecken haben seit 1980 Angehörige welcher Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern einerseits und welcher türkischen Sicherheitsbehörden andererseits an Besuchs-, Ausbildungs- oder Austausch-Programmen teilgenommen?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und ggf. unter welchen Umständen im Rahmen der Rüstungssonderhilfe gelieferte Einsatzmittel sowie von bundesdeutschen militärischen Beratern unterwiesene Sicherheitskräfte der Türkei dort auch im Landesinneren gegen „Unruhen" eingesetzt wurden?

7

Welche laufenden Abkommen bzw. Vereinbarungen bzgl., der Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für türkische Sicherheitskräfte bestehen zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung?

8

Welche kurz-, mittel- oder langfristigen Vereinbarungen in diesem Bereich sind geplant oder noch nicht angelaufen?

9

Welche Vereinbarungen über die Finanz-, Ausbildungs- oder Ausrüstungshilfe für welche türkischen Sicherheitsbehörden mit der NATO oder mit Ministerrat oder Kommission der EG sind seit 1980 geschlossen und/oder erfüllt worden, in deren Rahmen die Bundesrepublik Deutschland und die anderen Beteiligten welche anteiligen Leistungen erbrachten?

10

Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, daß Einheiten türkischer Sicherheitskräfte, die bundesdeutsche Ausbildungs- oder Ausrüstungshilfe im o. g. Sinne erhalten haben, an Gewalthandlungen insbesondere gegen über Kurden und Kurdinnen in der Türkei beteiligt gewesen sein sollen?

11

Welche Möglichkeit und Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, darauf einzuwirken, daß die von hier aus ausgebildete und ausgerüstete Polizei ihres Vertragspartners Türkei sich bei Einsätzen (wie z. B. 1. und 5. Mai 1989. in Instanbul) weniger gewalttätig verhält?

12

In welcher Weise hat die Bundesregierung nach dem bei dem erstgenannten Einsatz zu beklagenden Todesopfer auf die Türkei dahin gehend einzuwirken versucht?

13

Ist die Bundesregierung bereit, wegen solchen Vorgehens der türkischen Polizei ihre Beteiligung an deren Ausbildung und Ausrüstung zu überprüfen und ggf. einzustellen? Wenn ja, wann und unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 24. Oktober 1989

Frau Beer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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